Zahlungsfrist bei Mängeln

23. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
mxmnyo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsfrist bei Mängeln

Liebe Community,

es geht um folgenden Umstand:
A hat eine Renovierung bei B in Auftrag gegeben. Leider haben sich Mängel bei der Renovierung ergeben. B erkennt diese Mängel an, sendet jedoch bereits eine Rechnung. A möchte mit der Begleichung der Rechnung bis zur Behebung der Mängel warten. 10 Tage nach der Behebung erhält A eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro.

Frage:
Gilt die Zahlungsfrist der ersten Rechnung oder erst nach der Behebung der Mängel?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Was wurde vertraglich vereinbart?
Was steht wörtlich in der Rechnung bzgl der Zahlungsfrist? Mahnungen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mxmnyo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Rechnung wurde Ende Dezember als Frist gesetzt. A hat B jedoch informiert, dass erst bei Behebung der Mängel bezahlt wird.
In den Mahnungen wird keine weitere Frist aufgeführt, es wird lediglich die Rechnungsnummer ausgeführt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von mxmnyo):
A hat B jedoch informiert, dass erst bei Behebung der Mängel bezahlt wird.

Informationen sind irrelevant.

Ansonsten einfach mal die Rückfragen beantworten...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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