Zahlungsverbot

15. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
pucki123123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 21x hilfreich)
Zahlungsverbot

Hallo,habe ein riesiges Problem.
Ich habe irgendwie ein Problem richtig anzufangen.
Also ich habe depressive Phasen in denen mir alles ega ist.So ist auch über einen langen Zeitraum eine Rechnung von einem Anwaltsbüro zu einem Inkassounternehmen gegangen.Beglaubigt durch einen Gerichtsvollzieher.
Es blieben mir bei einer Pfändung 1028.-Euro.Ich zahle 500.-Euro Miete,dann Strom,Telefon,Rückführungsbeitrag für Girokonto und eine andere monatliche Rate von 150.-Euro.Mir blieben ca.130.-Euro zum leben.Ich weiss keinen Ausweg mehr.Was kann man hier machen?

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9 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man kann eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages beim örtlichen Amtsgericht beantragen. Oder in Anbetracht der Pfändungen die weiteren auf Schulden bedingte Raten (Girokonto/ 150€) verweigern bzw. mittels Gehaltsabtretung die Gläubiger dazu bewegen, sich an den Pfändungen zu beteiligen.
Je nach Höhe der Schulden wäre ein Gang zu einem Schuldnerberater (nach Möglichkeit die gemeinnützigen, beispielsweise Caritas Schuldnerberatung) ratsam. Die stehen auch mit Rat und Tat zur Verfügung, was die eigene Lebensplanung und Finanzplanung angeht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
pucki123123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke.Da ich zu lange gewartet habe,habe ich morgen einen Termin bei der Bank und wenn alles schief geht muss ich meinen Dispo auch sofort zahlen,da bei einer Pfändung eine Ratenrückzahlung nicht mehr gerechtfertigt ist.Ich kann mir die Kugel geben,denn bei der Schuldnerberatung dauert es ewig bis man einen Ternmin bekommt.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja und nein. Du wandelst (sofern noch nicht geschehen) dein Konto in ein P-Konto um. Damit hast du auf jeden Fall Verfügungsgewalt über die rund 1000€ monatlich, die du auch dann nutzen solltest. Die Bank hat insofern zunächst Vorrang, das heisst, dass die anderen dumm aus der Wäsche schauen bei einer Kontopfändung.
Ich würde vorläufig die weiteren Ratenzahlungen o.ä. einstellen, die Gläubiger darüber informieren, dass du wegen Pfändungen nichts mehr bezahlen kannst.

Ja und dann halt Termin machen. Es hilft ja nichts. Das auszusitzen ist keine Option.

Falls deine Bank dir ein P-Konto bzw. die Verfügung über die pfändungsfreien Gelder verweigern will, gehst du direkt zum Amtsgericht, holst dir einen Beratungsschein ab und gehst damit zu einem Anwalt in der Nähe.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 15.08.2013 15:38

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#4
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Ist die aktuelle Inkassoforderung tituliert, ein Ratenvertrag schriftlich abgeschlossen? Solche Depri-Phasen, wo Leute den Kopf in den Sand stecken, sind brandgefährlich und werden ausgenutzt, um im gerichtl. Mahnverfahren Mondgebühren zu titulieren, die sie normal in einem Prozess nie durchkriegen. Es wäre jedenfalls fragwürdig, ob ein Anwalt für die Durchsetzung seiner Forderung Dritte beauftragen und die Kosten dafür vor Gericht dem Schuldner anlasten kann - schließlich ist er selbst Experte für Rechtsdurchsetzung.

Miete hat absoluten Vorrang, ebenso Strom. Wenn da Zahlungsunfähigkeit droht, müssen ggf. wirklich die Raten eingestellt oder gekürzt werden.

Die Pfändungsgrenze liegt jetzt etwas höher, bei 1045,04€ für Alleinstehende.

Auf jeden Fall Kostenabwehr bei allem, was noch nicht tituliert ist, betreiben! Gerade, wenn die Bank den Dispo fällig stellen sollte; dann sind evtl. Gebühren zu begrenzen und der Zins darf nicht höher als 5% über Basis (z.Z. 5-0,38=4,62%) sein - NICHT der Dispo- oder Überziehungszins! Solche Sachen wie Verdoppelung der Schulden und tausende Euro Zusatzkosten muss man sich nicht gefallen lassen!

Gerichtliche Mahn- und ggf. Vollstreckungsbescheide müssen ausgemistet werden, also Teilwiderspruch gegen ungerechtfertigte Fantasiegebühren - ein MB rechtfertigt ggf. auch einen Eiltermin bei der Schuldnerberatung. Immer schon den MB korrigieren; Einspruch erst gegen VB bringt teuren Prozess, also nur im Notfall.

Nichts unterschreiben! Keine Anerkenntnisse, keine Ratenzahlungen (insbesondere nicht bei Inkassofirmen), Umwandlung des Dispo in regulären Kredit nur, wenn man ihn auch sicher zahlen kann. Es ist wichtig, Abzocke mit Kostenlawinen zu vermeiden, und einer der beliebtesten Tricks dazu ist, Schuldner zu unerfüllbaren Verträgen zu drängen, um bei deren Scheitern neue Mondgebühren zu fordern.


Die Kugel muss man sich wegen sowas nicht geben; das ist unangenehm, geht aber normal wieder vorbei. Man hat Pfändungsschutz durch P-Konto, muss evtl. die Vermögensauskunft abgeben und dann wird nach und nach gepfändet oder gezahlt, bis die Schuld beglichen ist. Miete und Lebenshaltung haben immer Vorrang. Und man muss unbedingt aktiv bleiben und sich gegen ungerechtfertigte Zusatzforderungen, mit denen Geldeintreiber aus der Not Profit schlagen wollen, wehren!

Wichtig: Gerade bei titulierten Forderungen Zahlungsbelege 30(!) Jahre aufbewahren und nach Abzahlung den Titel rausverlangen! Es wird von Geldeintreibern reger Missbrauch mit alten Vollstreckungstiteln getrieben, dass schon bezahlte Beträge nach langer Zeit erneut eingefordert werden, oder versucht wird, mit der Vollstreckungsdrohung willkürliche Nachforderungen und Fantasiegebühren zu erpressen!

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"Alle Diskussionsbeiträge sind nur Laienmeinung auf Basis der bekannten Gesetze, keine Rechtsberatung"

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#5
 Von 
pucki123123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 21x hilfreich)

Gestern versuchte ich eine Ratenzahlung zu erwirken,bekam aber von diesem Büro die Antwort dass ich erst 700.-Euro zahlen soll dann könne man sich über eine Ratenzahlung unterhalten.Sollte sich nichts tun will die Bank ihren Dispo kündigen und dann geht erst recht nichts mehr.
Bei der Schuldnerberatung hab ich 2 Monate Wartezeit.Es ist wirklich zum Verzweifeln.Aber ich bin ja auch selber schuld.


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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gehe doch nochmal zur Inkassobude und sage genau das: Wenn sich in einer Woche nichts tut, wird die Bank den Dispo kündigen und dann geht's in die Privatinsolvenz. Rufe mehrmals täglich an, nerve die solange, bis die zustimmen. Aber nicht aufregen, ganz ruhig bleiben, nach dem Motto "Es ist euer Geld, das den Bach runtergeht". Unterschreibe nichts.

Sobald die Bank den Dispo kündigt, wirst du direkt ein P-Konto beantragen. Inhaltlich ändert sich dann nicht viel. Die Bank darf dir auch trotz gekündigtem Dispo nicht den Zugriff auf die Pfändungsfreisumme verweigern. Wahlweise gehst du Montag zu einer anderen Bank, eröffnest dort ein P-Konto und lässt das Gehalt nach Pfändung dort hin überweisen.
P-Konto darf man nur eines haben aber wenn du dich mit Bank A überworfen hast, dann halt zu Bank B.

Es gibt eine weitere Möglichkeit. Zusammen mit den Unterlagen über deine finanzielle Situation gehst du am Montag zum lokalen Amtsgericht. Dort bei einem Rechtspfleger einen beratungsschein abholen. Am besten direkt davor schon Anwälte raussuchen bzw. dort einen Termin ausmachen. Mit Beratungsschein kostet das nichts. Der Anwalt kann dann das weitere Vorgehen empfehlen. wenn der Anwalt weiter tätig wird (mal an die Inkassobude ein fax rausschickt oder an die Bank), kläre vorher, dass das mit dem Beratungsschein abgegolten ist und nichts zusätzliches kostet.

Sprich: Es gibt mehrere Wege, sich helfen zu lassen. Such dir die Hilfe, dann kann man auch aus diesem Loch rauskommen oder es soweit in den Griff bekommen, dass es einen nicht über Gebühr belastet. Und wieder aktiv zu werden, zu merken, dass man auch etwas schafft, ist ja nicht das Verkehrteste. Ganz wichtig: Immer Briefe öffnen, nichts aublenden. Mach dir über Rechnungen, Einkommen, Ausgaben eine Übersicht, behalte es immer im Blick, wie viel Schulden man hat, wer gerade was fordert und was offen ist. Schuldnerberater und Co können nur effektiv und schnell helfen, wenn man es zumindest im Überblick hat.



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-- Editiert mepeisen am 17.08.2013 10:27

-- Editiert mepeisen am 17.08.2013 10:31

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#7
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Keine Ratenvereinbarung mit dem Inkasso abschließen! Damit erkennt man alle möglichen Mondgebühren, überhöhten Zinsen usw. an und schließt womöglich einen unerfüllbaren Vertrag, der schon von vorneherein auf Scheitern angelegt ist, um aus dem zwangsläufigen Vertragsbruch neue Mondkosten zu schinden!

Erst mal Miete, Strom und Lebensunterhalt sichern, alles andere ist nachrangig! Auch der Dispo und die andere 150€-Rate. Man muss selbst entscheiden, was wichtig ist, und das sind diese Sachen, nicht die Gläubiger, wo sich die Inkassofirmen am aggressivsten vordrängen!

Übrigens wird auch über der Pfändungsgrenze nicht alles weggepfändet, sondern nur ein Teilbetrag; wenn man mehr verdient, bleibt also auch mehr übrig.

Was ist eigentlich tituliert? Womöglich werden da ja noch Mondgebühren gefordert, die man noch abwehren kann.

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#8
 Von 
pucki123123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo zusammen,erst mal danke für die guten Antworten.Ein P.Konto habe ich.Habe auch jetzt bei diesem Anwalt angerufen.Fülleborn -Real Inkasso,vielleicht kennt den jemand.Die wollen mir jetzt einen Ratenplan zuschicken.Ich soll aber 500.-Euro zahlen bevor man sich auf eine Ratenzahlung einlässt.Als ich sagte dass ich dann Privatinsolvenz anmelde sagte diese Tussi dass das nicht mehr so leicht sei und hat aufgelegt.Ein bissche Schiss hab ich ja weil ich unbedingt die Pfändung weg bekommen will.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Als ich sagte dass ich dann Privatinsolvenz anmelde sagte diese Tussi dass das nicht mehr so leicht sei und hat aufgelegt

Wenn sie dran geblieben wäre, hätte man sie gepflegt auslachen können.

quote:
Ein bissche Schiss hab ich ja weil ich unbedingt die Pfändung weg bekommen will.


Bekommt man nur, wenn man zahl. Theoretisch kann der Gläubiger auch eine Ratenzahlung komplett verweigern.

Nur, sieh es anders herum: Das ändert deine Gesamtsituation nicht. Da sich die Gegenseite quer stellt, würde ich wirklich den Gang zu einem versierten Anwalt empfehlen. Also. Als erstes zum Amtsgericht (Öffnungszeiten/Sprechzeiten beachten) und dort einen Beratungsschein abholen. Dann einen Anwalt vor Ort aufsuchen und den mal die Inkassobude und die Bank antelefonieren oder anschreiben lassen. Meist lenkt die Gegenseite ein, wenn nur ein Anwalt die Sache annimmt, weil die dann auch wissen, dass die mit so Unfug nicht kommen brauchen.

Und vor allem: Der Anwalt kann dir das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches anzeigen und damit könntest du direkt Privatinsolvenz beantragen. Auch das weiß die Inkassobude (und die Bank sowieso).

500€ für jemanden, der mit sich zu kämpfen hat, ist einfach nur frech... Die Inkassobude versucht einfach, dich so lange es geht zu strapazieren.

Da du ein P-Konto hast, ändert sich bei der Bank erst mal wenig. Sprich nochmal kurz mit der Bank, aber ich meine, wenn die den Dispo kündigt, darf sie dir trotzdem nicht den Zugriff auf die pfändungsfreien Gelder verweigern. Also ändert sich erst einmal für dich nichts. Außer dass noch einer mehr die Hand aufhält aber die Bank hat sowieso die Hand aufgehalten, der Dispo muss ja irgendwann mal zurückgezahlt werden.

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-- Editiert mepeisen am 19.08.2013 15:48

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