Zalando Inkasso

1. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
maxhöver
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zalando Inkasso

Hallo zusammen,

ich habe vor 2 Monaten bei Zalando auf Rechnung bestellt im Wert von 180€. Die Bestellung war eigentlich als Geschenk bedacht und habe sie nie benutzt. Ich habe total vergessen meine Rechnung zu bezahlen und die 14 Tage Frist habe ich auch verpasst. Eines Tages habe ich ein Brief erhalten
Ich habe dann direkt die Bestellung zurückgeschickt. Dennoch bekomme ich immer und wieder Briefe von Inkasso. Ich habe Zalando angerufen, sie meinten meine Retoure wurde akzeptiert aber ich muss die Inkasso gebühren bezahlen.
Heute habe ich eine E-Mail von Zalando bekommen dass ich meine Offene Forderung in Höhe von 87€ bezahlen muss, sonst wird zur weiteren Bearbeitungen an Rechtsabteilung übergeben.

Ich sehe es eigentlich nicht ein die 87€ zu bezahlen, weil Zalando ihre Ware zurückbekommen hat und die 87€ sind viel zu viel.
Muss ich die Forderung bezahlen ?
Wenn nicht, kann ich ein Widerspruch einlegen ?
oder können die Forderung weniger werden ?

Danke im voraus

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23 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Brief, den du bekommen hast, war das eine normale Mahnung oder war das bereits ein Inkassobrief? Hat Zalando dir jemals eine normale Mahnung geschickt?

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#2
 Von 
maxhöver
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der Brief, den du bekommen hast, war das eine normale Mahnung oder war das bereits ein Inkassobrief? Hat Zalando dir jemals eine normale Mahnung geschickt?


Das mit 87€ habe ich eine E-Mail erhalten von der Firma Zalando.

Zalando hat mir eine Mahnung geschickt

-- Editiert von maxhöver am 01.06.2021 18:15

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast also nie einen Brief o.ä. von einem Inkassobüro erhalten?

Dann ist die Forderung bereits vollkommener Quatsch. Wenn nie ein Inkasso tätig war, die zudem sowieso eine eigene Rechtsabteilung haben, dann musst du auch keine Inkassogebühren bezahlen.

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#4
 Von 
maxhöver
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Du hast also nie einen Brief o.ä. von einem Inkassobüro erhalten?

Ich habe ein Brief von Pair Finance erhalten

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und das war bevor oder nachdem du zurückgesandt hattest?

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#6
 Von 
maxhöver
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

bevor die Rücksendung

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

OK, dann muss man etwas anders vorgehen. Ich würde dem Inkasso schreiben, dass man die Forderung zurückweist, weil sie keine Rechtsdienstleistung erbringen. Falls sie anderer Meinung sind, sollen sie bitte den kompletten Vertrag zwischen Zalando und dem Inkasso vorlegen in Kopie. Man möchte diesen Vertrag erst mal überprüfen.

Der Punkt ist: Das gibt dann ein Patt. Das Inkasso will den Vertrag nicht vorlegen, denn dort steht drin, dass das Inkasso kostenlos arbeitet. Du aber darfst das prüfen, denn nur auf Behauptung des Inkassos, dass die Gebühr so richtig sei, musst du nicht zahlen.

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#8
 Von 
maxhöver
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, ich versuche dann mein Glück

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#9
 Von 
maxhöver
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)


Sehr geeehrter…,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gern können Sie den Zahlungsaufschub selbstständig auf Ihrer individuellen Bezahlseite www.inkassomitherz.de vereinbaren.

Alternativ erwarten wir die umgehende Zahlung der Forderung in Höhe von 86,44 € auf folgende Bankverbindung:

Empfänger: Pair Finance GmbH

Mit freundlichen Grüßen„


Dies ist die Antwort auf meine Nachricht genauso formuliert wie sie es mir empfohlen hatten; nichtmal auf meinen Standpunkt eingegangen sind die Herrschaften !!!

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde das ignorieren.

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#11
 Von 
maxhöver
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde das ignorieren

Ich würde es gerne ignorieren allerdings weiß ich genau das sie keine Ruhe geben werden und der betrag sich nur erhöhen wird

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

An der Sachlage ändert das aber nichts.

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#13
 Von 
maxhöver
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie meinst du das

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von maxhöver):
nichtmal auf meinen Standpunkt eingegangen sind die Herrschaften !!!

Logisch, das machen die nie.

Was sollen die auch machen? Vertrag schicken wollen sie ja nicht, also bleibt nur ignorieren.



Zitat (von maxhöver):
allerdings weiß ich genau das sie keine Ruhe geben werden und der betrag sich nur erhöhen wird

Die Lösung ist ganz einfach, man ignoriert sie ebenfalls.
Erst wenn was vom Gericht kommt, muss man aufpassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

*Inkasomitherz* ???!!!

Guter Witz und Widerspruch in sich

Signatur:

Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe

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#16
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Sorry doppelt

-- Editiert von Maline am 05.06.2021 01:00

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Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe

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#17
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Mit Herz und KI und ohne Drohungen...
Soso

https://www.mobilebanking.de/magazin/inkasso-fintech-pair-finance-im-check-test-erfahrungen-bewertung.html

https://editionf.com/christine-kiefer-fintech-inkasso/

Herzlichen guten Ruf haben die im WWW jedenfalls nicht

-- Editiert von Maline am 05.06.2021 01:01

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Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe

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#18
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich bin mir nicht ganz so sicher wie die Anderen hier!

Zitat:
Ich habe Zalando angerufen, sie meinten meine Retoure wurde akzeptiert aber ich muss die Inkasso gebühren bezahlen.
Da es keinerlei Rechtsgrundlage gibt, dass Zalando die Retoure akzeptieren muss, kann es durchaus sein, dass diese die Retoure davon abhängig machen, dass die 87Euro gezahlt werden.

Meiner Meinung nach kann Zalando die Bedingungen der Retoure aufgrund fehlender Rechtsgrundlage recht frei bestimmen...

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Da es keinerlei Rechtsgrundlage gibt, dass Zalando die Retoure akzeptieren muss,

Sie haben die Retoure akzeptiert. Ob sie es hätten akzeptieren müssen oder nicht, ist daher uninteressant.

Zitat:
Meiner Meinung nach kann Zalando die Bedingungen der Retoure aufgrund fehlender Rechtsgrundlage recht frei bestimmen...

Darum geht es nicht. Es geht darum, ob überhaupt ein Schaden entsteht.

Signatur:

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#20
 Von 
maxhöver
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich habe heute Zalando nochmal kontaktiert und die haben mir eine Bestätigung geschickt das meine Retoure verbucht wurde und somit ist meine Bestellung ausgeglichen.
So ich versuche die ganze Pair Finance zu kontaktieren bis jz keine Antwort ich weiss es nicht was ich jz machen soll

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von maxhöver):
So ich versuche die ganze Pair Finance zu kontaktieren

Wie muss man sich das vorstellen? Eine Mail an jeden Mitarbeiter?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#22
 Von 
maxhöver
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie muss man sich das vorstellen? Eine Mail an jeden Mitarbeiter?

Ja email geschickt und als Antwort bekomme ich nur eine Zahlungserinnerung

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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von maxhöver):
Ja email geschickt

Wenn, dann würde ich das als Einschreiben-Einwurf senden, mit der Bestätigung von Zalando in Kopie.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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