Hallo,
habe bei Zalando etwas bestellt und binnen zwei Wochen nicht bezahl. Die Rücksendefrist war 100 Tage.
Die Sendung lag 6 Wochen bei mir und in dieser Zeit habe ich 3 Mahnungen von Zalando erhalten (eine per Mail und zwei per Post).
Dann habe ich die Bestellung zurück geschickt, aber direkt vor dem Retour hat mich eine Inkassofirma angeschrieben.
Ich habe geantwortet, dass ihr Schreiben gegenstandslos sei, da die Bestellung retouriert wurde.
Nun schreiben sie mir, dass ich trotzdem zwei Mahngebühren 2x5 Euro und die Inkassokosten bezahlen muss.
Die Inkassokosten werde ich nicht bezahlen, das ist klar.
Aber was ist mit Mahnkosten?
Ich habe bis jetzt immer 2,5 Euro pro Mahnschreiben bezahlt, egal was man von mir verlangt hat, und das war immer i.O.
Aber diesmal habe ich die Ware nicht behalten, muss ich denn trotzdem 5 Euro für zwei schriftliche Mahnschreiben an Zalando überweisen, oder nicht?
LG
Zalando Retour Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die 100-Tage-Rückgabefrist bedeutet nicht, dass du dir mit der Zahlung auch 100 Tage Zeit lassen kannst. Insofern waren die Mahnungen berechtigt und die Mahngebühren damit auch.
Zitat:Ich habe bis jetzt immer 2,5 Euro pro Mahnschreiben bezahlt, egal was man von mir verlangt hat, und das war immer i.O.
Das ist auch absolutes Maximum. 5€ sind frei erfundener Quatsch. Man darf nur die direkten Sachkosten verlangen als Gläubiger. Keine Personalkosten o.ä. Selbst 2,50€ sind meiner Meinung nach schon zu viel. In Summe 2 oder 3€, mehr würde ich nicht akzeptieren.
1. die Gegenseite müsste beweisen, das man überhaupt Mahnungen versendet hat und diese auch angekommen sind. Das reine erzeugen von Mahnung löst keinen Ersatzanspruch aus.
2. automatisiert erzeugte Mahn-E-Mails dürften bei dem Anbieter - großzügig geschätzt und aufgerundet - nur 0,01 EUR betragen
3. verkörperte Mahnungen in Form von Standard-Briefen sind mit 1 EUR (max. 1,50 EUR) großzügig bedacht
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Vielen Dank für die Antworten!
Ich erstatte dann die Kosten dem Kaufhaus.
Muss ich auch der Inkassoforderung widersprechen oder ist das nicht nötig?
Ich würde einmalig deutlich widersprechen und damit hat es sich.
ZitatIch würde einmalig deutlich widersprechen und damit hat es sich. :
OK, mach ich) danke
Die 100tägige Möglichkeit die Ware zurückzusenden hat nichts mit der Zahlungpflicht zu tun. Du bist verpflichtet die Ware innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Wenn du die Ware in die Retoure gibst bekommst du den Betrag ruckzuck erstattet von Zalando. Hat bei mir 2 Tage gedauert.
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