Zalando Retour Inkasso

29. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
nelele
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)
Zalando Retour Inkasso

Hallo,

habe bei Zalando etwas bestellt und binnen zwei Wochen nicht bezahl. Die Rücksendefrist war 100 Tage.
Die Sendung lag 6 Wochen bei mir und in dieser Zeit habe ich 3 Mahnungen von Zalando erhalten (eine per Mail und zwei per Post).
Dann habe ich die Bestellung zurück geschickt, aber direkt vor dem Retour hat mich eine Inkassofirma angeschrieben.
Ich habe geantwortet, dass ihr Schreiben gegenstandslos sei, da die Bestellung retouriert wurde.

Nun schreiben sie mir, dass ich trotzdem zwei Mahngebühren 2x5 Euro und die Inkassokosten bezahlen muss.

Die Inkassokosten werde ich nicht bezahlen, das ist klar.
Aber was ist mit Mahnkosten?
Ich habe bis jetzt immer 2,5 Euro pro Mahnschreiben bezahlt, egal was man von mir verlangt hat, und das war immer i.O.
Aber diesmal habe ich die Ware nicht behalten, muss ich denn trotzdem 5 Euro für zwei schriftliche Mahnschreiben an Zalando überweisen, oder nicht?

LG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die 100-Tage-Rückgabefrist bedeutet nicht, dass du dir mit der Zahlung auch 100 Tage Zeit lassen kannst. Insofern waren die Mahnungen berechtigt und die Mahngebühren damit auch.

Zitat:
Ich habe bis jetzt immer 2,5 Euro pro Mahnschreiben bezahlt, egal was man von mir verlangt hat, und das war immer i.O.

Das ist auch absolutes Maximum. 5€ sind frei erfundener Quatsch. Man darf nur die direkten Sachkosten verlangen als Gläubiger. Keine Personalkosten o.ä. Selbst 2,50€ sind meiner Meinung nach schon zu viel. In Summe 2 oder 3€, mehr würde ich nicht akzeptieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120320 Beiträge, 39872x hilfreich)

1. die Gegenseite müsste beweisen, das man überhaupt Mahnungen versendet hat und diese auch angekommen sind. Das reine erzeugen von Mahnung löst keinen Ersatzanspruch aus.
2. automatisiert erzeugte Mahn-E-Mails dürften bei dem Anbieter - großzügig geschätzt und aufgerundet - nur 0,01 EUR betragen
3. verkörperte Mahnungen in Form von Standard-Briefen sind mit 1 EUR (max. 1,50 EUR) großzügig bedacht


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
nelele
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Ich erstatte dann die Kosten dem Kaufhaus.
Muss ich auch der Inkassoforderung widersprechen oder ist das nicht nötig?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde einmalig deutlich widersprechen und damit hat es sich.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
nelele
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde einmalig deutlich widersprechen und damit hat es sich.


OK, mach ich) danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Betty1963
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Die 100tägige Möglichkeit die Ware zurückzusenden hat nichts mit der Zahlungpflicht zu tun. Du bist verpflichtet die Ware innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Wenn du die Ware in die Retoure gibst bekommst du den Betrag ruckzuck erstattet von Zalando. Hat bei mir 2 Tage gedauert.

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