Zinsen?

13. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
berliner1973
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zinsen?

Hallo, vor etwa 10 Jahren wurde ein Vollstreckungsbescheid gegen mich erwirkt. Damals habe ich mich dummerweise auch nicht dort gemeldet. Vor einigen Wochen habe ich von der Fa. Hoist AG diese Summe als Bescheid bekommen. Ich möchte dies doch überweisen. Die Hauptforderung war gut 4000,- plus etwa 4000,-€ Zinsen seit 2000. Nun meine Frage, muss ich wirklich die Zinsen über die gesamte Zeit bezahlen, auch wenn sich von denen nie wieder jemand bei mir gemeldet hat?
Wie kann man prüfen, ob die Fa. Hoist wirklich berechtigt ist, die Summe einzuziehen? Eine Kopie über den Mahnbescheid und die offene Forderung wurde mir zugesandt.
Für jegliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
der Zinssatz wurde im Vollstreckungsbescheid festgelegt! Also vergleichen! Wenn du diesem im VB nicht widersprochen hast, hat er seine Gültigkeit!
Da du die ganze Zeit in der Schuld gestanden hast, ist auch die Zinsberechnung über die Jahre berechtigt!
Eine Frage noch zu den Bescheiden:
Du schreibst ein VB wurde erwirkt, jedoch die Kopie vom MB zugesandt! Dies sind verschiedene Bescheide!
Wurde nur ein MB erlassen, wäre die Forderung inzwischen Verjährt. Die Verjährung wäre nur duch einen VB unterbrochen!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Eine Kopie des Mahnbescheides ist nicht relevant !
Kopie des Vollstreckungsbescheides ist entscheidnend !
Um sicher zu sein das überhaupt tituliert ist würde ich mir die Titelkopie von dem Inkassoladen zuschicken lassen
Falls nicht tituliert ist dann wäre sehr wahrscheinlich verjährt !
Falls tituliert sein sollte dann sind möglicherweise die Zinsen ab 2004 verjährt !
Überprüfen !
Schau dazu auch hier :
http://www.datentransfer24.de/Schulden-Zinsen.html


-----------------
"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.976 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen