Zinssatzberechnung/Höhe eines Inkassobüros

23. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
mcuno
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zinssatzberechnung/Höhe eines Inkassobüros

Bei einer Hauptforderung von 1990 in Höhe von 349 EUR wurde mir ein Zinssatz von 12% bis 2002 auferlegt. Das macht eine Summe von 494 EUR bei einer Hauptforderung von 349 EUR.
Ist die Höhe der Summe bzw. der Zinssatz von 12% rechtens?

Zudem war die Hauptforderung damals 349.- DM und nicht EUR.
Muß sowas nicht detaliert auf einer Inkasso Forderung/Rechnung aufgelistet sein?

Vielen Dank im Voraus
MCUNO

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

349 € über 12 Jahre sind 29,08 pro Jahr Abtrag auf die HF, waren es 349 DM sind es 14,87 € pro Jahr, das ist schon mal komisch, vielleicht das erstmal klären, dann sehen wir weiter,ok?

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#2
 Von 
mcuno
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren 349 EUR nicht DM, habe ich kontrolliert.
Bei 29,08 EUR X 12 Jahre = 240,96 EUR.
Die wollen aber 494 EUR Zinsen haben.
Das macht 349 EUR Hauptforderung + 494 EUR Zinsen = 843 EUR.
+ Mahnspesen 14,32 EUR
+ unverzinzliche Nebenforderung 104,74 EUR
+ verzinsliche Nebenf. 81,91 EUR
+ 4% Zinsen aus Nebenf. 36,56 EUR
+ Auslagen 23,59 EUR

= 1.105,12 EUR

Sind diese ganzen Forderungen richtig?
MfG mcuno

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#3
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

Hi,
12 % von € 349 = ca. 41,00 x 12 Jahre = ca. 492. Die Zinsrechnung stimmt also.
Ist die Hauptforderung überhaupt schon tituliert? Wenn ja (dafür spric h die Verzinsung von Nebenforderungen), dann hast Du Pech, Du hättest halt zahlen sollen. Die Gebühren können durchaus hinkommen.

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#4
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Moment mal, Du hast oben geschrieben:29,08 x 12 = 240,96, das stimmt schon mal gar nicht, im übrigen und das war mein Gedanken, niemand gibt sich mit 29,08 PRO
JAHR ab, das wären dann 2,42 PRO MONAT,das stimmt schon mal wahrscheinlich nicht. Außerdem stimmt die Zinsrechnung auf den ersten Blick schon, aber die verz. und unverz. Kosten kommen auf die HF drauf, darauf wird verzinst und zum Schluß verringert sich das Ganze und die Zinsen werden geringer.Zunächst solltest Du eine Forderungsaufstellung anfordern, dann sehen wir mal weiter, ok?

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#5
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Liegt denn überhaupt schon ein Mahnbescheid vor, das scheint der Fall zu sein, wenn Du von verz. + unverz. Kosten schreibst, das kann aber kein Inkassounternehmen machen, schreib mal genauer

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#6
 Von 
mcuno
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
diese Inkasso Sache läuft auch schon seit 1990.
Habe schon 1991 eine Eidesst. Vers. abgegeben.
Lebe auch schon Jahre von Sozialhilfe.
Die wissen das auch, schreiben einen, wie üblich, aber jedes Jahr an.
Das Inkassobüro wollte mir jetzt letzte Woche eine Ratenzahlung ohne genaue Angaben der aktuellen Höhe usw. von monatlich 52 EUR anbieten ( mit der üblichen Drohung-- Wenn nicht dann wieder Gerichtsvollzieher usw.--).
Diese Rate ist aber mit 200 EUR, die mir zum Leben bleiben nicht möglich.
Habe erst einmal eine detailierte Kostenaufstellung angefordert,
die auch prompt kam.
Den Inhalt bzw. die Zahlen habe ich oben angegeben.
Mehr stand nicht darin.
Die Forderungsaufstellung hat damit wohl erledigt, oder?

MfG mcuno

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#7
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo, Du hast also noch nichts bezahlt?
Auch keinen Mahnbescheid bekommen? Es verbleiben 349 €? Eine Forderungsaufstellung beinhaltet, die HF, verz. + unverz. Kosten,Mahnkosten usw. UND die Abträge und zeigt Dir am Tag der Aufstellung den Betrag, der noch zu zahlen ist.
Wenn Du noch nichts bezahlt hast, ist das mit der Forderungsaufstellung sinnlos.Wenn Du aber keinen Mahnbescheid bekommen hast, kann es auch keine verz. + unverz. Kosten geben und ein Inkasso kann auch keinen MB beantragen. Steckt da noch ein RA dahinter?

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#8
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Zinsen verjähren nach 4 Jahren. Den kannst du widersprechen. Sollte allerdings regelmäßig vollstreckt worden sein, könnte ein Verjährungseinwand nicht durchschlagen, da jede Vollstreckungshandlung die Verjährung unterbricht; d.h. sie beginnt von vorn zu laufen.

-----------------
"Joh. 19, 22"

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#9
 Von 
mcuno
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steckt kein RA dahinter.
Was genau heißt Vollstreckungshandlung?
MfG mcuno

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#10
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Liegt ein Mahnbescheid vor? Hast Du als Zweites einen Vollstreckungsbescheid bekommen? Hast Du denn überhaupt schon was bezahlt, wenn ja, wieviel und wie oft?

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#11
 Von 
mcuno
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe noch nie was bezahlt.
Mit dem Mahnbescheid weiß ich gar nicht mehr.
Ist ja schon 14 Jahre her und habe auch gar keine genauen Unterlagen mehr von der Sache.

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#12
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Da stimmt ja vorne und hinten nichts,14 Jahre
lang keine Mahnung und nie bezahlt

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#13
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Lass dir doch erstmal eine Kopie des Vollstreckungsbescheides zuschicken. Dann bist du schlauer.

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#14
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Wenn es denn einen VB gibt??

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#15
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Wenn es keinen gibt, bist du noch schlauer ;-) Dann ist die Sache wohl verjährt.

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