Zu hoher Betrag für erste Mahnung in Ordnung?

25. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
LolstickHD
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu hoher Betrag für erste Mahnung in Ordnung?

Hallo,

ich habe eine kurze Frage. Ich habe gestern eine Rechnung bekommen in Höhe von 40,56€. Normalerweise wird mir das Geld für diese Bestellung bei der Firma immer per Bankeinzug abgezogen. Leider hatte ich jetzt einmal das Konto nicht gedeckt und die 40,56€ wurden nicht bezahlt. Jetzt habe ich die erste Mahnung bekommen, mit einer zusätzlichen Mahngebühr von 7,50€, also insgesamt sind jetzt 48,06€ zu bezahlen. Die Mahnung habe ich per Brief erhalten. Aber mir kommen die 7,50€ irgendwie sehr hoch vor. Kann mir jemand sagen ob 7,50€ bei der ersten Mahnung erlaubt/in Ordnung sind, oder sind sie tatsächlich zu hoch? Ich danke euch für die Antworten!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von LolstickHD):
Kann mir jemand sagen ob 7,50€ bei der ersten Mahnung erlaubt/in Ordnung sind

nein ist es nicht.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128613 Beiträge, 41004x hilfreich)

Zitat (von LolstickHD):
Ich habe gestern eine Rechnung bekommen in Höhe von 40,56€.
Zitat (von LolstickHD):
Jetzt habe ich die erste Mahnung bekommen

Gestern die Rechnung und jetzt die Mahnung per Brief ...
Mal abgesehen von den Banklaufzeiten und den Postlaufzeiten, war gestern Sonntag und heute ist Feiertag ... der Gläubiger hat wohl eine Zeitmaschine ...



Zitat (von LolstickHD):
mit einer zusätzlichen Mahngebühr von 7,50€

Es handelt sich um eine Behörde oder Anstalt des öffentlichen Rechts oder deren Anhängsel? Denn nur diese wäre befugt Gebühren einzufordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8835 Beiträge, 1878x hilfreich)

Evtl. findet sich zu den Mahngebühren etwas in den AGB?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
LolstickHD
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gestern die Rechnung und jetzt die Mahnung per Brief ...

Mit der Rechnung ist die Mahnung gemeint. Es gab ja nur einen Brief. Und es ist eine Firma, keine Behörde.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128613 Beiträge, 41004x hilfreich)

Zitat (von LolstickHD):
Und es ist eine Firma, keine Behörde.

Bei postalischen Mahnungen wären in der Regel 1 EUR bis 1,50 EUR an Kostenerstattung angemessen.
Hier wäre also sowohl die Höhe als auch das entstehen von Gebühren zu klären.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
ozsome
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Liest hier denn niemand den Beitrag des Erstellers richtig?

Es gab eine Rücklastschrift. Banken erheben für Rücklastschriftgebühren zwischen 2,30€ und 9,00€, es ist also durchaus realistisch.

Sollte die „Mahngebühr" die Kosten des Rückläufers nicht decken, wäre diese natürlich zu hoch.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128613 Beiträge, 41004x hilfreich)

Zitat (von ozsome):
Liest hier denn niemand den Beitrag des Erstellers richtig?

Doch.
Und da kann man recht deutlich lesen, das verlangt wird
Zitat (von LolstickHD):
Mahngebühr

und kein Kostenersatz für eine Rücklastschrift.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
LolstickHD
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
und kein Kostenersatz für eine Rücklastschrift.
Richtig, da steht nur "Mahngebühr", sonst nichts. Und als der Betrag nicht abgebucht werden konnte, wurden mir nach dem Betrag 0,85€ abgzeogen, wobei ich denke dass das von meiner Bank kommt und nichts mit der Firma zu tun hat. Weil diese Gebühr kommt immer wenn mein Konto nicht gedeckt war. Soll ich der Firma mal schreiben, wie sich die 7,50€ zusammensetzen? Oder wie soll ich vorgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128613 Beiträge, 41004x hilfreich)

Zitat (von LolstickHD):
Und als der Betrag nicht abgebucht werden konnte, wurden mir nach dem Betrag 0,85€ abgzeogen, wobei ich denke dass das von meiner Bank kommt und nichts mit der Firma zu tun hat.

Richtig, das ist die Vergütung der Bank mit der diese mitteilt, das die Abbuchung fehlgeschlagen ist.



Zitat (von LolstickHD):
Soll ich der Firma mal schreiben, wie sich die 7,50€ zusammensetzen? Oder wie soll ich vorgehen?

Ich würde der Firma mitteilen, dass man den Betrag von 40,56 EUR überwiesen hat und das die Mahngebühr weder Gesetz noch Rechtslage entsprechen. Man möge bitte substantiieret darlegen wie es zu solchen Mahnkosten kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
LolstickHD
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde der Firma mitteilen, dass man den Betrag von 40,56 EUR überwiesen hat und das die Mahngebühr weder Gesetz noch Rechtslage entsprechen. Man möge bitte substantiieret darlegen wie es zu solchen Mahnkosten kommt.


Vielen Dank, ich werde das Geld ohne Zusatzkosten überweisen und die Firma darauf zusätzlich anschreiben. Ich liebe dieses Forum einfach, danke

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