Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Ich habe gestern eine Rechnung bekommen in Höhe von 40,56€. Normalerweise wird mir das Geld für diese Bestellung bei der Firma immer per Bankeinzug abgezogen. Leider hatte ich jetzt einmal das Konto nicht gedeckt und die 40,56€ wurden nicht bezahlt. Jetzt habe ich die erste Mahnung bekommen, mit einer zusätzlichen Mahngebühr von 7,50€, also insgesamt sind jetzt 48,06€ zu bezahlen. Die Mahnung habe ich per Brief erhalten. Aber mir kommen die 7,50€ irgendwie sehr hoch vor. Kann mir jemand sagen ob 7,50€ bei der ersten Mahnung erlaubt/in Ordnung sind, oder sind sie tatsächlich zu hoch? Ich danke euch für die Antworten!
Zu hoher Betrag für erste Mahnung in Ordnung?
25. Dezember 2023
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Frage vom 25. Dezember 2023 | 05:46
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu hoher Betrag für erste Mahnung in Ordnung?
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#1
Antwort vom 25. Dezember 2023 | 09:42
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 11x hilfreich)
ZitatKann mir jemand sagen ob 7,50€ bei der ersten Mahnung erlaubt/in Ordnung sind :
nein ist es nicht.
#2
Antwort vom 25. Dezember 2023 | 14:06
Von
Status: Unbeschreiblich (128613 Beiträge, 41004x hilfreich)
ZitatIch habe gestern eine Rechnung bekommen in Höhe von 40,56€. :
ZitatJetzt habe ich die erste Mahnung bekommen :
Gestern die Rechnung und jetzt die Mahnung per Brief ...
Mal abgesehen von den Banklaufzeiten und den Postlaufzeiten, war gestern Sonntag und heute ist Feiertag ... der Gläubiger hat wohl eine Zeitmaschine ...
Zitatmit einer zusätzlichen Mahngebühr von 7,50€ :
Es handelt sich um eine Behörde oder Anstalt des öffentlichen Rechts oder deren Anhängsel? Denn nur diese wäre befugt Gebühren einzufordern.
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#3
Antwort vom 25. Dezember 2023 | 14:42
Von
Status: Richter (8835 Beiträge, 1878x hilfreich)
Evtl. findet sich zu den Mahngebühren etwas in den AGB?
#4
Antwort vom 25. Dezember 2023 | 16:28
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGestern die Rechnung und jetzt die Mahnung per Brief ... :
Mit der Rechnung ist die Mahnung gemeint. Es gab ja nur einen Brief. Und es ist eine Firma, keine Behörde.
#5
Antwort vom 25. Dezember 2023 | 17:17
Von
Status: Unbeschreiblich (128613 Beiträge, 41004x hilfreich)
ZitatUnd es ist eine Firma, keine Behörde. :
Bei postalischen Mahnungen wären in der Regel 1 EUR bis 1,50 EUR an Kostenerstattung angemessen.
Hier wäre also sowohl die Höhe als auch das entstehen von Gebühren zu klären.
#6
Antwort vom 25. Dezember 2023 | 18:15
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Liest hier denn niemand den Beitrag des Erstellers richtig?
Es gab eine Rücklastschrift. Banken erheben für Rücklastschriftgebühren zwischen 2,30€ und 9,00€, es ist also durchaus realistisch.
Sollte die „Mahngebühr" die Kosten des Rückläufers nicht decken, wäre diese natürlich zu hoch.
#7
Antwort vom 25. Dezember 2023 | 19:04
Von
Status: Unbeschreiblich (128613 Beiträge, 41004x hilfreich)
ZitatLiest hier denn niemand den Beitrag des Erstellers richtig? :
Doch.
Und da kann man recht deutlich lesen, das verlangt wird
ZitatMahngebühr :
und kein Kostenersatz für eine Rücklastschrift.
#8
Antwort vom 25. Dezember 2023 | 21:20
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Richtig, da steht nur "Mahngebühr", sonst nichts. Und als der Betrag nicht abgebucht werden konnte, wurden mir nach dem Betrag 0,85€ abgzeogen, wobei ich denke dass das von meiner Bank kommt und nichts mit der Firma zu tun hat. Weil diese Gebühr kommt immer wenn mein Konto nicht gedeckt war. Soll ich der Firma mal schreiben, wie sich die 7,50€ zusammensetzen? Oder wie soll ich vorgehen?Zitatund kein Kostenersatz für eine Rücklastschrift. :
#9
Antwort vom 25. Dezember 2023 | 21:57
Von
Status: Unbeschreiblich (128613 Beiträge, 41004x hilfreich)
ZitatUnd als der Betrag nicht abgebucht werden konnte, wurden mir nach dem Betrag 0,85€ abgzeogen, wobei ich denke dass das von meiner Bank kommt und nichts mit der Firma zu tun hat. :
Richtig, das ist die Vergütung der Bank mit der diese mitteilt, das die Abbuchung fehlgeschlagen ist.
ZitatSoll ich der Firma mal schreiben, wie sich die 7,50€ zusammensetzen? Oder wie soll ich vorgehen? :
Ich würde der Firma mitteilen, dass man den Betrag von 40,56 EUR überwiesen hat und das die Mahngebühr weder Gesetz noch Rechtslage entsprechen. Man möge bitte substantiieret darlegen wie es zu solchen Mahnkosten kommt.
#10
Antwort vom 27. Dezember 2023 | 22:49
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch würde der Firma mitteilen, dass man den Betrag von 40,56 EUR überwiesen hat und das die Mahngebühr weder Gesetz noch Rechtslage entsprechen. Man möge bitte substantiieret darlegen wie es zu solchen Mahnkosten kommt. :
Vielen Dank, ich werde das Geld ohne Zusatzkosten überweisen und die Firma darauf zusätzlich anschreiben. Ich liebe dieses Forum einfach, danke
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