Zu unrecht Eidesstattliche Versicherung abgegeben?

25. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
holly2406
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Zu unrecht Eidesstattliche Versicherung abgegeben?

Hi.
Vor einer Woche hatte ich ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher im Briefkasten,in dem er schrieb,dass er mich zu Hause nicht angetroffen hätte und ich nun am 23.11 einen Termin bei ihm habe, um die ausstehende Zahlung zu begleichen oder aber die Eidesstattliche Versicherung abzugeben.In dem Schreiben stand ebenfalls,dass der Gläubiger einer Ratenzahlung zustimmt.

Nun war ich also am Dienstag bei dem Gerichtsvollzieher,um eine Ratenzahlung zu vereinbaren und dieser meinte,wenn ich nicht schon 2 der 6 Raten dabei habe,so muss ich halt trotzdem die E.V abgeben. Das ich 2 Raten anzahlen muss,stand aber nicht in dem von ihm geschriebenen Brief,sodass ich diese 260 € natürlich nicht bei mir hatte.Er hat sich auch nicht drauf eingelassen,dass ich das Geld schnell von der Bank hole,also habe ich die E.V. abgegeben.

Jetzt habe ich eben mit der Gläubigerin telefoniert,um die Ratenzahlung zu vereinbaren und die regte sich fürchterlich auf und meinte,dass der Gerichtsvollzieher mir gar nicht die E.V abnehmen hätte dürfen,da ich ja auf Raten zahlen wollte.
Hat sie damit recht?Habe ich jetzt quasi "umsonst" die Eidesstattliche Versicherung abgegeben?Wenn ja,kann man dagegen irgendetwas tun?Denn nun steh ich ja "grundlos" für 3 Jahre in der SCHUFA.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Vorweggeschickt:
Die EV muss nicht drei Jahre in Ihrer Bonitätsauskunft stehen, nicht bei der Schufa und nicht bei anderen Auskunfteien.
Eine EV hat klar abgegrenzte Löschfristen.
In § 915a heißt es dazu in Abs. 2:
Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird vorzeitig gelöscht, wenn
1. die Befriedigung des Gläubigers, der gegen den Schuldner das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung betrieben hat, nachgewiesen worden ist oder
2. der Wegfall des Eintragungsgrundes dem Vollstreckungsgericht bekannt geworden ist.

Will sagen:
Die Eintragung wird so lange beauskunftet, bis die Schuld beglichen ist.
Sie müssen allerdings die Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis selbst beantragen! Dazu legen Sie dem Schuldnerverzeichnis eine Bestätigung des Gläubigers vor (idealerweise den entwerteten Titel).

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
holly2406
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort und Info.Das wusste ich so gar nicht.Ich dachte alle negativen Schufa Einträge werden zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr der Speicherung gelöscht.Dann ist das ja nur noch halb so schlimm,aber trotzdem ärgerlich.

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