Zugang der Mahnung bestritten, Trotzdem Schufaeintrag

4. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go532638-21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugang der Mahnung bestritten, Trotzdem Schufaeintrag

Moin,

vor kurzem habe ich meinen Vertrag bei einem Stromanbieter (https://www.eprimo.de/ueber-eprimo/agb) gekündigt. Die Rechnungen während der Vertragslaufzeit habe ich alle korrekt beglichen. Die folgende Abschlussrechnung habe ich allerdings nie per Post oder Mail erhalten (möglicherweise, wegen der versteckten Lage der Wohnung in einem Innenhof) und auch im internen Nachrichtenpostfach auf der Plattform des Anbieters habe ich mangels Anlass nicht überprüft.

Nun kam nach geraumer Zeit in der ich den Vertrag für abgeschlossen hielt eine Mahnung bei meinen Eltern an, deren Adresse das fordernde Inkasso-Unternehmen bei der Schufa erfragte. Daraufhin beglich ich die Hauptforderung und bestritt den Zugang der ersten Mahnung und somit den Verzug beim Inkassoanbieter, dessen Schufaanfrage mich allerdings bereits negativ beeinträchtigt. Daher ergeben sich für mich folgende Fragen:

1. Ist der Schufa-Eintrag rechtens? (Ich habe den "Verzug" ja möglicherweise nicht zu vertreten und dem Inkasso-Anbieter nie erlaubt meine Bonität zu prüfen)
2. Kann ich diesen löschen lassen (ggf. wie?)
3. Wie Sind meine Erfolgsaussichten den (für mich nicht unerheblichen) Mahnbetrag zu vermeiden?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen verbleibt,

Immo

-- Editiert von go532638-21 am 04.12.2019 10:53

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128242 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von go532638-21):
dessen Schufaanfrage

Zitat (von go532638-21):
der Schufa-Eintrag

Was denn nun, Anfrage oder Eintrag?

Wenn Eintrag, was genau wurde denn da eingetragen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Zur Inkasso-Gebühr: Ohne Verzug keine Inkasso-Gebühr. Im Zweifel müssen die beweisen, dass der Brief ankam.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go532638-21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal!

Zitat (von Harry van Sell):
Was denn nun, Anfrage oder Eintrag?
Wenn Eintrag, was genau wurde denn da eingetragen?

Der genaue Wortlaut ist: "Am XX.XX.2019 hat Inkasso XYZ eine Anfrage zu einer laufenden oder sich in Abwicklung befindenden Geschäftsbeziehung gestellt"

Allerdings wurde der Auskunftei am gleichen Tag mein Rating übermittelt, dass ohne weitere negative Informationen/Einträge/Anfragen mit C (sehr hohes Risiko) bewertet wurde. Ich habe ansonsten außer einigen gewährten Kreditkarten, ohne Dispositionskredite über 100€, keine Einträge, die das beeinflussen könnten. Auch ist es der einzige Eintrag der für das sog. "FraudPreCheck" laut der Auskunft relevant ist.

Zitat (von mepeisen):
Zur Inkasso-Gebühr: Ohne Verzug keine Inkasso-Gebühr. Im Zweifel müssen die beweisen, dass der Brief ankam.

Wird ein solcher Beweis denn der Regel erfolgreich geführt?

Vielen Dank im Voraus!

LG Immo

-- Editiert von go532638-21 am 05.12.2019 15:50

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128242 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von go532638-21):
Der genaue Wortlaut ist: "Am XX.XX.2019 hat Inkasso XYZ eine Anfrage zu einer laufenden oder sich in Abwicklung befindenden Geschäftsbeziehung gestellt"

Das dürfte den Score nicht wirklich negativ beeinflussen.



Zitat (von go532638-21):
Wird ein solcher Beweis denn der Regel erfolgreich geführt?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Insofern: Vorläufig nichts tun. Sollte es wirklich einen echten Negativ-Eintrag geben (und nicht nur eine Boni-Anfrage), dann wäre der Moment dagegen vorzugehen.

Die Boni-Abfrage selbst ist so verkehrt eigentlich nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1769 Beiträge, 697x hilfreich)

Einfach gesagt, haben die sich danach erkundigt, ob sich andere Partner/Firmen , mit denen die zusammen arbeiten Negatives eingemeldet haben.
Fraud heißt Betrug, und kurzum es soll ebenfalls überprüft werden, ob jemanden anderer ggf. Deine Daten missbraucht.

Addiert man das zusammen, erhält man eine Anfrage darüber, ob dein Name noch anders irgendwo (negativ) auftaucht.

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