Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Zeit befinde ich mich im Inkassoverfahren eines Stromanbieters (https://www.eprimo.de/ueber-eprimo/agb). Den Zugang der Rechnung habe ich allerdings bestritten. Die entsprechende Rechnung war zum Zeitpunkt der Fälligkeit inkl. Zahlungsfrist verfügbar im Kundenportal. Einen Hinweis via Mail habe ich nicht erhalten. Bin ich verpflicht das Kundenportal regelmäßig zu prüfen und die Mahnung
gilt somit als zugegangen? Wäre eine solche Pflicht überhaupt zulässig?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße,
Immo
-- Editiert von go532638-21 am 25.01.2020 10:42
Zugang der Mahnung über Kundenportal
25. Januar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 25. Januar 2020 | 10:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugang der Mahnung über Kundenportal
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 25. Januar 2020 | 11:52
Von
Status: Student (2403 Beiträge, 714x hilfreich)
Vertrag lesen hilft weiter. Wenn du den zugestimmt hast dann wäre das iO.
#2
Antwort vom 26. Januar 2020 | 08:58
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Kleine Ergänzung: AGB dürften hier aber nicht ausreichen. Man sollte IMHO einen extra "Zettel" unterschreiben bzw. ausdrücklich im Vertrag selbst deutlich sichtbar erwähnen, dass eine sogenannte Zugangsfiktion vorliegt. Dass also wirklich ausdrücklich vereinbart wird, dass die Hinterlegung im Portal ausreicht.
Die übrigen Argumente (Konzerninkasso, echtes/unechtes Factoring) bleiben natürlich trotzdem bestehen.
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