ZustimmungsPFLICHT für Kreditgeschäfte? (Paypal)

23. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Job Killer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZustimmungsPFLICHT für Kreditgeschäfte? (Paypal)

Moin,

ich habe online eingekauft, und meine Bank hat die Lastschrift von Paypal abgelehnt. Jetzt geht Paypal natürlich gegen mich vor.

Meine Frage: Gäbe es denn meinerseits eine PFLICHT, ein Kreditgeschäft mit Paypal einzugehen?

Ich erläutere die Frage an einem Beispiel: Ich stünde im Supermarkt an der Kasse und hätte das Portemonnaie vergessen. Jeder Kassierer würde mich mit leeren Händen nach Hause schicken. Nun aber kommt Paypal daher, zahlt für mich und behauptet frech, er hätte einen zustimmungspflichtigen Kreditvertrag mit mir, und ich müsse jetzt zahlen. Geht das denn?

Um nicht mißverstanden zu werden: Der Einkauf belief sich auf nur 8,- Euro und wird selbstverständlich von mir bezahlt werden.

Mein Problem ist die Schadenersatzforderung seitens Paypal (Adreßermittlung u. a.), die ein Vielfaches der Hauptforderung beträgt.

Anders gefragt: Ist die Kreditgewährung seitens Paypal meinerseits zustimmungspflichtig und wäre ich für den ZahlungsVERZUG schadensersatzpflichtig?

Die 8,- Euro will ich Paypal ja zahlen, aber den Verzugsschaden nicht. Ich meine, Paypal hätte sich schützen müssen, genauso wie meine Bank das tat.

Viele Grüße,
Job


-- Editiert Job Killer am 23.01.2014 16:59

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
ich habe online eingekauft, und meine Bank hat die Lastschrift von Paypal abgelehnt. Jetzt geht Paypal natürlich gegen mich vor.


Na dann wuensche ich Paypal viel Spass dabei.
Von Klagen seitens Paypal ist nichts im Internet bekannt.

quote:
Mein Problem ist die Schadenersatzforderung seitens Paypal (Adreßermittlung u. a.), die ein Vielfaches der Hauptforderung beträgt.


Unsinn! Warum eine Adressermittlung? Hier liegt doch gar kein unterschriebener Kassenbeleg vor.

quote:
Der Einkauf belief sich auf nur 8,- Euro und wird selbstverständlich von mir bezahlt werden.


Bezahlen Sie doch einfach EUR 8 Hauptforderung plus EUR 5 Kosten fuer Ruecklastschrift zweckgebunden auf das Konto von Paypal.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn eine Lastschrift platzt, bist du Schadensersatzpflichtig. Denn es ist deine Obliegenheit, dich um genug Geld auf deinem Konto zu bemühen. Aber natürlich braucht man nur den Schaden ersetzen, der wirklich entsteht. Keine Strafgebühren oder Fantasiegebühren. Was für Gebühren wollen die denn dort haben? Adressauskunft war notwendig, weil du falsche Daten bei Paypal hinterlegt hattest?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 23.01.2014 19:30

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Stimmt. Allerdings würde ich in dem Fall erst die HF bezahlen und alle anderen Forderungen nur nach Beleg(Ausnahme berechenbare Zinsen)! Für Adressermittlung, Rücklastschrift etc. werden meist Fantasiegebühren verlangt. Ohne Beleg würde ich keinen weiteren Cent zahlen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#4
 Von 
Job Killer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Jetzt, wo Sie's sagen: Im Schreiben des Inkassounternehmens wird die Rücklastschrift gar nicht explizit aufgeführt. Infrage käme da lediglich der nebulöse Summenposten "Auslagen (Adressermittlung, Registerauszug u. ä.) 9,00 EUR".

Ich vergaß zu erwähnen, daß die Adreßermittlung notwendig wurde, weil ich umgezogen bin und schlicht vergaß, Paypal meine neue Adresse mitzuteilen. Paypal vergab also jemandem Kredit, dessen Anschrift unbekannt war und will jetzt die Kosten der Adreßermittlung auf mich abwälzen.

Wie Sie ja auch schon sagen, werde ich die unstrittige Hauptforderung begleichen.

Die Kostenübernahme der Rücklastschrift werde ich erst in Erwägung ziehen, sobald sie ausdrücklich gefordert wird und auch nur in Höhe der üblichen 3,- Euro. Warum schlagen Sie eigentlich 5,- Euro vor?

-- Editiert Job Killer am 23.01.2014 20:12

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Die Kostenübernahme der Rücklastschrift werde ich erst in Erwägung ziehen, sobald sie ausdrücklich gefordert wird

Tja. Dann viel Spaß. Bei Inkassogebühren kann man diskutieren. Bei den grundsätzlichen Verzugsschäden gibt es keinen Spielraum. Kosten für Rücklastschriften und Adressauskünfte (sofern notwendig) sind vom Schuldner zu bezahlen. So einfach ist das.

Das hat auch nichts mit Kreditvergabe zu tun. Es hat hier niemand einen Kredit vergeben. Es wurde per Lastschrift bezahlt und die Obliegenheit von Ihnen, für ausreichend Kontodeckung zu sorgen, wurde nicht erfüllt. Damit waren sie vertragsbrüchig, so einfach ist das.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#7
 Von 
Job Killer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo mepeisen, es wurde ausdrücklich KEINE Rücklastschriftgebühr ausgewiesen. Exakt welchen Betrag soll ich also Ihrer Meinung nach überweisen?

Rechtlich betrachtet stelle ich's mir so vor, daß der Zahlungsnehmer (hier: STIFTUNG WARENTEST) natürlich auch Vertragspartner von Paypal ist, P. also gegenüber dem Z. vom Vertrag zurücktreten und seine Auslagen (Geld) zurückfordern könnte. In dem Falle müßte der Verlag also seine Forderung ggü. dem Empfänger der Ware geltend machen, dem dessen Adresse naturgemäß bekannt ist, weil die Zustellung ja geklappt hat. Somit könnte das kostenträchtige Instrument der Adreßermittlung vermieden werden.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

quote:
In dem Falle müßte der Verlag also seine Forderung ggü. dem Empfänger der Ware geltend machen, dem dessen Adresse naturgemäß bekannt ist, weil die Zustellung ja geklappt hat. Somit könnte das kostenträchtige Instrument der Adreßermittlung vermieden werden.


Sorry, aber was erwartest Du, was die "Anderen" alles tun müssten, damit Dir keine Unannehmlichkeiten enstehen? Soll sich Paypal bei dir entschuldigen, weil die Lastschrift geplatzt ist?

Fakt ist doch wohl, du hast etwas gekauft, du hast Paypal als Zahlungsmethode gewählt, dein Konto war NICHT gedeckt und als Krönung des Ganzen, waren dann auch noch die persönlichen Daten bei Paypal falsch.

Sei froh das du nur ein Schreiben vom Inkasso bekommen hast und nicht direkt eine Anzeige wegen Betrugs.
Denn eigentlich hätte es dir ja klar sein sollen, dass dein Einkauf nicht gedeckt war.

-----------------
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#9
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Fakt ist doch wohl, du hast etwas gekauft, du hast Paypal als Zahlungsmethode gewählt, dein Konto war NICHT gedeckt und als Krönung des Ganzen, waren dann auch noch die persönlichen Daten bei Paypal falsch.

Sei froh das du nur ein Schreiben vom Inkasso bekommen hast und nicht direkt eine Anzeige wegen Betrugs.
Denn eigentlich hätte es dir ja klar sein sollen, dass dein Einkauf nicht gedeckt war.

In diesem Forum die moralische Keule auszupacken ist wie in ein Meer pinkeln. :)
Hier geht es doch überhaupt nicht um moralische oder sonstigen Verpflichtungen!? Vielleicht kann der Seiteninhaber ein Moralforum einrichten - ich fürchte nur, dass das ziemlich bald mangels Nutzung eingestellt werden müsste ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#10
 Von 
Job Killer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer in seinem Leben schon einmal ausgezogen ist, weiß, daß man beim Herumreichen der neuen Adresse immer mal irgendwen vergessen kann. Zwar hatte ich einen Nachsendeauftrag gestellt, aber der galt nur für ein halbes Jahr. Es gehört schlicht zur allgmeinen Lebenserfahrung, daß sich ein Umzug zwangsläufig irgendwann mal mit einer Rücklastschrift überschneiden wird. Und dann: was?

Jedermann hat in Deutschland das Recht darauf, daß eine Forderung sorgfältig unter Vermeidung unnötiger Kosten eingetrieben wird.

Es scheint mir, als ob die STIFTUNG WARENTEST nicht befugt wäre, PayPal meine Adresse offenzulegen.

Aber da die beiden genannten Parteien Vertragspartner sind, müßte die billigste Methode die Rückforderung der 8,- Euro sein. In der Folge müßte der Verlag dem Empfänger seiner Ware eine Rechnung zustellen und allfällige Verzugschäden auf diese Rechnung draufrechnen - tja, falls da überhaupt was geltend zu machen sein dürfte, abgesehen von den lächerlichen Zinsen.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Rechtlich betrachtet stelle ich's mir so vor

Was man sich so vorstellt, muss nicht zwangsläufig etwas mit der Realität zu tun haben. Der, der den Schaden verursacht, muss ihn begleichen. So einfach ist das. In diesem Falle hat derjenige den Schaden verursacht, der die Zahlung angewiesen hat und dessen Konto nicht gedeckt war. Ob man das nun einsehen will oder nicht ist egal. Alle anderen Ideen, wie etwas rechtlich ausschauen könnte, sind vollkommen egal.

quote:
Es scheint mir, als ob die STIFTUNG WARENTEST nicht befugt wäre, PayPal meine Adresse offenzulegen.

Das hat sie auch nicht, das hat die Bank getan, bei der die Lastschrift geplatzt ist und die hat durchaus das Recht dazu.

quote:
Jedermann hat in Deutschland das Recht darauf, daß eine Forderung sorgfältig unter Vermeidung unnötiger Kosten eingetrieben wird.

Rücklastschriftgebühr und Gebühr für eine Adressauskunft sind nichts, was in die Kategorie "unnötige Kosten" fällt. Eine 500€-Detektei zu beauftragen, das wären unnötige Kosten.

quote:
Aber da die beiden genannten Parteien Vertragspartner sind, müßte die billigste Methode die Rückforderung der 8,- Euro sein.

Das Vertragsverhältnis zwischen Paypal und Stiftung Warentest hat hiermit aber nichts zu tun.

Man schaue in die AGB der PayPal, die man selbst akzeptiert hat. Das Problem bei PayPal ist, dass es keine reinrassige Bank ist. Wäre es eine reinrassige Bank, wäre der Fall in der Tat etwas anders. Dann würde Paypal ggf. 5€ Gebühren verlangen und die Zahlung beim Zahlungsempfänger stornieren. Der würde wiederum ebenfalls 5€ Rücklastschrift verlangen, sowie Zinsen, sowie Briefporto. Hmmm. Rechnerisch steht man sich da nicht viel besser als mit der jetzigen Variante.

Ob du das einsehen willst oder nicht. Du hast den Schaden verursacht und musst ihn begleichen.

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-- Editiert mepeisen am 24.01.2014 17:05

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