Zwangsinsolvenz

4. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
butzel1974
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)
Zwangsinsolvenz

Hallo,

ich habe jemanden der mir Geld schuldet und keinerlei Anzeichen macht es zurück zu zahlen.

Habe ihm auch schon die EV abnehmen lassen.

Kein Einkommen, kein ALG Antrag gestellt, bekommt angbl. Taschengeld von seiner Frau. Hat zwei Kinder wo angbl. auch kein Kindergeld für bezogen wird.

Ich weiß das die Angaben in der EV gelogen sind, kann Sie aber nicht Nachweißen.

Jetzt habe ich von einer Zwangsinsolvenz gehört.

Welche Möglichkeiten habe ich da, den Schuldner in die Insolvenz zu schicken ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

als gläubiger können sie einen insolvenzantrag gegen ihren schuldner stellen.

problem daran ist, dass sie für die kosten des verfahrens haften (hängt extrem vom verfahren ab als richtwert etwa 1.000 eur) wenn nicht einmal die kosten des verfahrens dabei rumkommen. dies kann allerdings durch die erklärung selbst nicht für kosten des verfahrens haften zu wollen minimiert werden (wenn abzusehen ist, dass das insolvenzverfahren keine erlöse bringt wird es dann auch nicht durchgeführt).

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#2
 Von 
natale88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)



guten tag ich hab mal eine frage.
und zwar ich versuche seit 3 jahren in die privat insolvenz zu kommen da ich leider 150k schulden habe.
oich habe einen gerichtlichen betreuer und ne ****** schuldnerberater, ich muss als irgend was machen und ,ein schuldnerberater hält mich als bin jetzt sollte ich die festsetzung des unterhaltes meiner tochter weg machen lassen da mag der anwalt mich auch verarschen . ich habe die schnauze voll und habe vorkurzem was erfahren über zwangs insolvenz wie kann ich am besten und am schnellsten dahin kommen den ich habe keine lust merh auf schulden. bitte helft mir.



-- Editiert von Moderator am 16.10.2019 12:56

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#3
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Warum sollte man jemanden in die Insolvenz schicken wollen? Damit schießt man sich doch nur selber ins Knie & bekommt am Ende kein Geld. Da gibt es weit aus mehr Möglichkeiten herauszufinden ob jemand falsche Angeben bei der EV macht & dass die Person mehr Vermögen hat als angegeben.

@natale88
Die sogenannte "Zwangsinsolvenz" kann nur ein Gläubiger stellen. Wird oft von Finanzämtern oder Krankenkassen gemacht bei Schuldnern. Wenn du mit deinem aktuellen Schuldenberater probleme hast empfehle ich dir einen vernünftigen Anwalt für Insolvenzrecht zu suchen & den kompletten Weg ggf. erneut zu gehen.

Hier empfehle ich dir Online nach guten Anwälten mit guten Kompetenzen zu suchen bzw. auch bei Google zu schauen wie die Bewertungen sind. Ein kompetenter Anwalt wird dir hier oft besser & schneller helfen als ein regulärer Schuldenberater.

Meine Insolvenz zb. habe ich mit einem Anwalt für Insolvenzrecht gemacht. Ist bei mir nun über 3 Jahre her.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

@natale88
An andere Beiträge anhängen ist kein guter Stil.



Zitat (von natale88):
ich muss als irgend was machen

Ja, einen Deutschkurs zu belegen wäre sehr empfehlenswert...

So wie ich das lese, stehst Du unter gerichtlicher Betreuung. Bedeutet das Du nichts manchen kannst, nichts manchen darfst. Je nach Umfang der Betreuung.



Zitat (von natale88):
****** schuldnerberater

Und warum genau ist der ******?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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