Hallo, danke für‘s Lesen.
Folgende Situation: Ein ca. 50 Jahre altes Eigenheim mit kleinerem Grundstück wird vom alleinstehenden Eigentümer (Anteil 75%; Rentner, vorliegende Schwerbehinderung) selbst bewohnt. Der Miteigentümer (25%) ist der Sohn des Haupteigentümers und wohnt nicht mit in diesem Haus.
Der Sohn sieht sich erheblichen finanziellen Forderungen von Gläubigern (Behörden) gegenüber, die er von der Höhe mit seinem Einkommen kurz- oder mittelfristig nicht begleichen kann, selbst wenn er den ihm zur Verfügung stehenden gesetzlichen Selbstbehalt antasten würde.
Bei einer Schuldnerberatung teilte man ihm mit, dass bei einer in Betracht zu ziehenden Privatinsolvenz das komplette Eigenheim mit Grundstück durch den Insolvenzverwalter verkauft werden könnte, auch wenn dem Sohn nur 25% davon gehören würden.
Könnten die Gläubiger den Komplettverkauf des Eigenheims mit Grundstück erzwingen, obwohl dem Sohn nur 1/4 davon gehört? Würde das nicht bedeuten, dass der Haupteigentümer (auch wenn es der Vater des Schuldners ist) gegen seinen Willen enteignet würde und ausziehen müsste?
Könnten die Gläubiger fordern, die 25% des verschuldeten Miteigentümers zu verkaufen, um den Erlös einzubehalten? - Inwieweit das praktikabel ist, scheint mir fraglich, da das Haus nicht in verschiedene Wohnungen unterteilt ist.
Ich freue mich auf eure Antworten. Danke.
Zwangsverkauf Eigenheim bei Forderungen Dritter
Im Fall des Falles würde der Vater nicht enteignet und ggfls. müsste er auch nicht zwangsweise ausziehen.Zitat :gegen seinen Willen enteignet würde und ausziehen müsste?
Das wäre gedanklicher Unfug.Zitat :Könnten die Gläubiger fordern, die 25% des verschuldeten Miteigentümers zu verkaufen,
Bei der Beratung wurden wahrscheinlich die schlimmstmöglichen ---könnte-passieren-- Szenarien erklärt.
Gabs auch andere Ideen zur evtl. langfristigen Schuldentilgung durch den Schuldner?
Über das Konstrukt der Teilungsversteigerung kann das schon erfolgen, wäre aber die allerletzte Maßnahme. Der Vater, als schwerbehinderter Rentner, kann da ganz gut gegen halten.
Sofern da dann aber zwischenzeitlich ein Erbfall entsteht, sieht es anders aus.
Die vermutlich beste Lösung wäre ein Verkauf des Anteils. Sofern der zum marktüblichen Preis erfolgt, wäre er auch nicht angreifbar.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Zitat :Bei der Beratung wurden wahrscheinlich die schlimmstmöglichen ---könnte-passieren-- Szenarien erklärt.
Davon ist auszugehen.
Zitat :Gabs auch andere Ideen zur evtl. langfristigen Schuldentilgung durch den Schuldner?
Der Schuldner ist nicht in der Lage, die geforderte 5stellige Summe mithilfe seines monatlichen Nettoeinkommens, das unterhalb der Grenze des Selbstbehalts liegt, abzuzahlen.
Klar ist, dass im Erbfall dem Sohn wahrscheinlich Einfamilienhaus und Grundstück zu 100% zufallen würden, die neue Situation dann zum Verkauf führen würde.
-- Editiert von User am 10. November 2025 13:05
Zitat :Die vermutlich beste Lösung wäre ein Verkauf des Anteils. Sofern der zum marktüblichen Preis erfolgt, wäre er auch nicht angreifbar.
sehe ich auch so
Zitat :Die vermutlich beste Lösung wäre ein Verkauf des Anteils.
Theoretisch erscheint das logisch. Aber wer sollte Geld investieren, um 25% eines Grundstücks/Eigenheims zu erwerben, das er dann nicht nutzen kann, weil es vom anderen Eigentümer bewohnt wird? Das erschließt sich mir als Laien nicht.
Derzeit nicht. Aber evtl. kann der Sohn mehr als das jetzige Erwerbseinkommen erzielen? Er sollte sich nicht nur am Selbstbehalt orientieren. Deshalb fragte ich nach ---evtl. langfristigen---Ideen der Schuldnerberatung.Zitat :Der Schuldner ist nicht in der Lage,
Ob der Eigentümer zum Kauf des Anteils bereit und fähig wäre, kann der Sohn fragen.
Der aktuelle Wert des Hausgrundstücks müsste bekannt sein.
Im positiven Fall könnte der Sohn wahrscheinlich einen Teil seiner Schulden sofort begleichen.
uU müsste man nicht einmal die Privatinsolvenz erklären, sondern könnte mit den Gläubigern selbst Rü-Vereinbarungen treffen.
Zitat :Aber wer sollte Geld investieren, um 25% eines Grundstücks/Eigenheims zu erwerben, das er dann nicht nutzen kann
Am sinnvollsten wäre hier natürlich der 75% Eigentümer, also der Vater.
Wenn kein Vermögen vorhanden ist kommt es natürlich darauf an...
Neben der Frage, ob das Haus frei von Belastungen, wie der Wert der 25% zu beziffern ist
und ob der Vater eine halbwegs akzeptable Rente erhält um die Darlehensraten bedienen zu können, steht oder fällt eine solche Finanzierung dann in aller Regel mit dem Alter des Darlehensnehmers.
-- Editiert von User am 10. November 2025 14:36
Praktisch ist das auch so.Zitat :Theoretisch erscheint das logisch.
Der Elternteil könnte 25% des Wertes *investieren*. Dann könnte er zu 100% ins Grundbuch eingetragen werden.
Der Sohn hätte kein Eigentum am Haus und das Haus spielt für den schlimmsten Fall keine Rolle.
Die eher praktische Frage ist doch: Würde der 75%-Eigentümer zustimmen, wenn er erfährt, warum der Sohn seine 25% an ihn verkaufen will?
Mit einem Einzug ins Haus hat das weder theoretisch noch praktisch zu tun. Der Eigentümer zu 100% könnte das Haus so wie jetzt nutzen. Oder wie nutzt der Sohn derzeit seine 25%?
Zitat :Die eher praktische Frage ist doch: Würde der 75%-Eigentümer zustimmen, wenn er erfährt, warum der Sohn seine 25% an ihn verkaufen will?
Ich denke diese Frage stellt sich nicht, wenn es um das selbst bewohnte Eigenheim geht.
Die Frage ist eher, ob die Mittel dazu vorhanden sind, oder ob sie aufgebracht werden können.
Bei der Höhe der Rente eines schon während der Erwerbstätigkeit Schwerbehinderten und dessen Sohn im ländlichen Raum Ostdeutschlands kann nicht von vorhandenem Vermögen bzw. hohem Verdienst gesprochen werden, wie das vielleicht in westlichen Teilen Deutschlands möglich wäre. Ansonsten könnte eine Bedienung der Forderungen auch davon erfolgen.
-- Editiert von User am 10. November 2025 16:48
Davon sprichst DU hier jetzt zum ersten Mal. Damit fällt die Idee aus #2 wohl aus.Zitat :Bei der Höhe der Rente...
Wir können nicht wissen, wie es um den Rentner usw bestellt ist.
Aber die Annahme, dass es nur im ländlichen Raum der neuen Bundesländer Personen gäbe, die Teil-Eigentümer eines selbst genutzten EFH seien und kein Vermögen (übrig) hätten, ist grundfalsch... und führt dich nicht weiter.
Wieso das denn? Die Frage ist eher, wieso sollte ein 75%-Eigentümer überhaupt mit seinem Vermögen den 25%-Anteil des verschuldeten Sohnes kaufen, damit dieser die Schulden zumindest teilweise begleichen könnte?Zitat :Ansonsten könnte eine Bedienung der Forderungen auch davon erfolgen.
Das hat weder was mit Himmelsrichtungen noch mit Politik zu tun.
Evtl. kann der Sohn mehr eigenes Einkommen durch mehr Erwerbstätigkeit erwirtschaften und damit seine Schulden langfristig abbauen?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, dass ein Schuldner unbedingt seinen Pfändungsfreibetrag/Selbstbehalt in voller Höhe behalten muss.
Hat die Schuldnerberatung auch über die Verbraucherinsolvenz, Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung beraten?
...oder gibts schon Inkasso-Schriftverkehr ?
Die Familien, die ich so kenne, bestehen aus mehr als einem Vater und einem Sohn
Je nach Lage und Zustand des Hauses sowie Alter des Vaters findet man eventuell auch einen Investor, der das ganze Haus kauft und dem Vater ein Wohnrecht einräumt. Ggf. gegen eine entsprechende Reduzierung des Kaufpreises oder eine Mietzahlung des Vaters.
Zitat :Die Familien, die ich so kenne, bestehen aus mehr als einem Vater und einem Sohn
Vater (Rentner, verwittwet, daher auch 75% Anteil, nachdem die Ehefrau verstorben ist; zuvor 50:50%)
Sohn (25% Anteil am Haus aus der Hälfte des Erbes seiner Mutter; geschieden, allein lebend)
Zitat :Investor, der das ganze Haus kauft und dem Vater ein Wohnrecht einräumt. Ggf. gegen eine entsprechende Reduzierung des Kaufpreises oder eine Mietzahlung des Vaters.
Womit die Altersvorsorge des Vaters, der nichts für die Schulden seines Sohnes kann, dahin wäre.
Zitat :Evtl. kann der Sohn mehr eigenes Einkommen durch mehr Erwerbstätigkeit erwirtschaften
Sohn ist angestellter Arbeitnehmer mit 40 Arbeitsstunden Regelarbeitszeit pro Woche. Hinzukommen gelegentliche Mehrarbeitsstunden.
Zitat :Hat die Schuldnerberatung auch über die Verbraucherinsolvenz, Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung beraten?
Wie oben angesprochen:
Zitat :Bei einer Schuldnerberatung teilte man ihm mit, dass bei einer in Betracht zu ziehenden Privatinsolvenz das komplette Eigenheim mit Grundstück durch den Insolvenzverwalter verkauft werden könnte, auch wenn dem Sohn nur 25% davon gehören würden.
-- Editiert von User am 10. November 2025 19:06
Woher stammen denn die Schulden?
Danke für die Info.Zitat :Sohn ist angestellter Arbeitnehmer mit 40 Arbeitsstunden Regelarbeitszeit pro Woche. Hinzukommen gelegentliche Mehrarbeitsstunden.
Was hindert den Sohn an der Aufnahme eines Minijobs, der zeitlich zu seiner regulären Erwerbstätigkeit passt?
Zeit genug auch für anderes wäre noch mehr als ausreichend vorhanden.
Dass man mit dem Einkommen aus Vollzeit-Erwerbstätigkeit unter der Pfändungsfreigrenze liegt, glaube ich nicht.
Wie oben erklärt, ist das das schlimmste Szenario. Tritt zum Glück meist nicht ein...weil es für Schuldner häufig andere Möglichkeiten gibt.Zitat :Wie oben angesprochen:
Man könnte den Vater also verschonen.
NÖ. Wie kommt man denn darauf? Der Vater würde seine Altersvorsorge in Geld + sein Wohnrecht erhalten.Zitat :Womit die Altersvorsorge des Vaters, der nichts für die Schulden seines Sohnes kann, dahin wäre.
Ob der Vater 75% veräußern würde oder 100% oder gar nichts ---> könnte man ihn fragen.
Ansonsten hat das alles nichts im Unterforum Inkasso zu suchen.
-- Editiert von User am 11. November 2025 12:21
Toll, wie weit man von der eigentlichen Fragestellung inzwischen abgekommen ist...
Zitat :Könnten die Gläubiger den Komplettverkauf des Eigenheims mit Grundstück erzwingen, obwohl dem Sohn nur 1/4 davon gehört? Würde das nicht bedeuten, dass der Haupteigentümer (auch wenn es der Vater des Schuldners ist) gegen seinen Willen enteignet würde und ausziehen müsste?
Trotzdem danke für alle Meinungen zum Thema.
Zitat :Toll, wie weit man von der eigentlichen Fragestellung inzwischen abgekommen ist...
Die Frage war, so allgemein wie sie gestellt war, bereits in den ersten beiden Beiträgen vollumfänglich beantwortet.
Hast du die Antworten nicht gelesen? Warum hast du in #2,5,10,13 noch ziemlich unsinnige Fragen/Überlegungen nachgeschoben?Zitat :wie weit man von der eigentlichen Fragestellung inzwischen abgekommen ist...
Eigentlich ist die Sache doch sonnenklar.
Das Haus kann und wird als Vermögenswert verwendet werden (entweder in der Insolvenz, oder in einer Vollstreckung davor). Hier kann man nichts mehr gewinnen. Ausschließlich an der Berechtigung der Forderungen kann noch gerüttelt werden.
Zitat :Könnten die Gläubiger den Komplettverkauf des Eigenheims mit Grundstück erzwingen, obwohl dem Sohn nur 1/4 davon gehört? Würde das nicht bedeuten, dass der Haupteigentümer (auch wenn es der Vater des Schuldners ist) gegen seinen Willen enteignet würde und ausziehen müsste?
Ja, das können (und werden) sie. Was spricht dagegen? Das Haus ist ein Vermögenswert und wird verwertet werden. Ich sehe da wenig Hoffnung, wenn der Sohn die Schulden nicht mittelfristig abbezahlen kann. Was soll auch sonst passieren?
Dabei ist es auch egal, ob der 25%-Anteil verwertet wird und der Käufer dann die Teilungsversteigerung einleitet, oder ob gleich die Gläubiger (nach Einziehung des Anteils) die Versteigerung einleiten.
Alles steht und fällt damit, ob der Sohn es irgendwie schafft, halbwegs zeitnah, seine Schulden abzuzahlen (oder ein Dritter das für ihn übernimmt). Wenn alleine schon die anfallenden Zinsen die Tilgungsrate übersteigen (was nach Schilderung ja fast anzunehmen ist), dann wird das Haus mittelfristig verwertet werden. Fertig.
Zitat :Könnten die Gläubiger fordern, die 25% des verschuldeten Miteigentümers zu verkaufen, um den Erlös einzubehalten? - Inwieweit das praktikabel ist, scheint mir fraglich, da das Haus nicht in verschiedene Wohnungen unterteilt ist.
Das wäre auch eine Möglichkeit. Der Käufer wird aber wenig für den Anteil zahlen und es ist quasi sicher, dass er die Teilungsversteigerung einleiten wird, um dann (ggf. auch billig) an das ganze Grundstück (mit Haus, versteht sich) zu kommen. Einen anderen Grund für den Kauf eines 25%-Anteils gibt es nicht wirklich (von noch bösartigeren Szenarien mal abgesehen).
-- Editiert von User am 11. November 2025 23:48
Es bleibt sinnvoll doch nur die Frage, wie die Forderungen begründet sind und woher sie stammen (ggf. nutzt nicht einmal eine Insolvenz etwas). Einen anderen Hebel zur Vermeidung der Verwertung gibt es realistisch doch gar nicht (das kann man so sehr wollen, wie man will, aber die Realität spielt da nicht mit).
Man müsste sich gegen die Forderungen wehren. (Mir fallen außerdem nicht besonders viele Szenarien ein, bei denen man bei "den Behörden" eine fünfstellige Summe an Schulden hat und dabei nicht bösgläubig gehandelt hat.)
Ich verstehe auch nicht, wie in dieser Situation noch Hoffnung gemacht werden kann...
Es gibt keinen Grund, das Vermögen des Sohnes nicht zu verwerten. Was eine solche Verwertung dann für das Haus, bzw. den 75%-Eigentümer bedeutet ist doch klar.
Zitat :(Mir fallen außerdem nicht besonders viele Szenarien ein, bei denen man bei "den Behörden" eine fünfstellige Summe an Schulden hat und dabei nicht bösgläubig gehandelt hat.)
OK. Das "(bei Behörden)" habe ich tatsächlich überlesen.
Der Vater hat mit seinem Alter und der Schwerbehinderung aber schon Chancen, das Verfahren zu verschleppen. Zudem gibt es ja im Verfahren noch diverse Möglichkeiten.
Schade ist nur, dass der Sohn keine Initiative entwickeln will und in seiner "ist halt so" Haltung feststeckt.
Zitat :Der Vater hat mit seinem Alter und der Schwerbehinderung aber schon Chancen, das Verfahren zu verschleppen. Zudem gibt es ja im Verfahren noch diverse Möglichkeiten.
Ja, 3-4 Jahre könnten mit Glück schon drin sein. Aber verhindern geht nicht.
Und mit (ich schätze mal) 56 Jahren ist man auch noch nicht "alt". Wenn die Schwerbehinderung nicht praktisch einen GdB von nahe 100% und einen Pflegegrad 4 / 5 nach sich zieht, sind das auch keine erheblichen Gründe gegen eine Versteigerung. Das sollte man sich bei den dargestellten Vorstellungen auch mal vor Augen führen...
Die Zitate unten lassen nicht gerade auf Einsicht schließen, was nachvollziehbar, aber nicht zielführend ist.
Zitat :Womit die Altersvorsorge des Vaters, der nichts für die Schulden seines Sohnes kann, dahin wäre.
Zitat :wie das vielleicht in westlichen Teilen Deutschlands möglich wäre
Zitat :Toll, wie weit man von der eigentlichen Fragestellung inzwischen abgekommen ist...
Zitat :Würde das nicht bedeuten, dass der Haupteigentümer (auch wenn es der Vater des Schuldners ist) gegen seinen Willen enteignet würde und ausziehen müsste?
Zitat :Und mit (ich schätze mal) 56 Jahren ist man auch noch nicht "alt".
Du tippst darauf, dass der Vater hier Fragesteller ist?
Ich hätte da eher auf den Sohn getippt und dann würden bei der Schätzung nochmal rund 20-30 Jahre drauf kommen.
Zitat :Eigentlich ist die Sache doch sonnenklar.
Das Haus kann und wird als Vermögenswert verwendet werden
So sonnenklar ist das nicht unbedingt.
Zitat :Ja, das können (und werden) sie. Was spricht dagegen?
Das jemand erst einmal richtig Geld in die Hand nehmen/investieren muss ohne das Ergebnis zu kennen.
Zitat :im ländlichen Raum Ostdeutschlands
Da gibt es schöne Häuschen mit Grund schon ab 30-40T€.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
10 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten