Zwangsvollstreckung - Was bedeutet "Diese Benachrichtigung hat Arrestwirkung"

9. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
erZ123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung - Was bedeutet "Diese Benachrichtigung hat Arrestwirkung"

Hallo an alle,

ich habe heute einen Brief von einen Gerichtsvollzieher erhalten und bin etwas skeptisch. Es handelt sich dabei um die Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede in Auftrag auf mr. nexnet GmbH. Diese wollen 106 Euro von mir haben, zusätzlich 20 Euro Gebühren.

Da ich erst Umgezogen bin, kann ich nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, ob wirklich 1-2 Mahnungen eingegangen sind oder nicht. Zusätzlich suchte ich im Internet nach diese Rechtsanwälten und fand sehr viele Beträge bezüglich Betruges. Da es allerdings keine Mahnung sondern ein Gerichtsvollzieher ist, der mich hier anschreibt, so glaube ich als normaler Bürger, das es schon was ernstes ist.

Ich weiß leider nicht genau, wie ich mich verhalten soll, wenn ich wissen will wo diese 106 Euro entstand sind. Da ich bei der automatischen Ansage von mr. nexnet erfahren habe, dass diese viele Mahnungen was Telefonkosten betrifft schreiben, so rief ich bei der Telekom an und diese sagten mir, dass keine offenen Rechnungen vorhanden sind. Ich rief daher nexnet an und diese meinten ich muss mich direkt an die Staatsanwälte richten um mehr zu erfahren. Okay, dann versuchte ich mehrere mal dort anzurufen und durchgehend besetzt.

Daher meine Fragen:
Wie ernst kann ich dieses schreiben nehmen?
Woher bekomme ich die Informationen über die angefallenen Kosten?
Was bedeutet "Vorläufiges Zahlungsverbot gem. §845 ZPO "?
Was bedeutet "Diese Benachrichtigung hat Arrestwirkung"?

-----------------
""

-- Editiert am 09.09.2010 10:03

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,
zunächst einmal muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen (Vollstreckungsbescheid, Urteil oder ähnliches). Die Forderung wird somit rechtskräftig sein. Sie müssen also in der Vergangenheit eine Mahn- und Vollstreckungsbeischeid (oder im Falle eines Urteils das Urteil) erhalten haben.

Das Schreiben vom Gerichtsvollzieher sollte Sie sehr ernst nehmen. Es sei den Sie haben eh schon 100.000€ Schulden und die EV schon abgegeben.
Eine Forderungsaufstellung hat der Gerichtsvollzieher und können Sie sich bei den Rechtsanwälten anfordern.
Das vorläufige Zahlungsverbot heißt, soweit der Gerichtsvollzieher Ihre Bankdaten/Arbeitgeber bekannt werden, wird Ihrer Bank bzw. Ihrem Arbeitgeber ein Benachrichtigung erteilt, in der mitgeteilt wird, dass eine Pfändung bevorsteht und an Sie nicht mehr zu zahlen ist. Die Pfändung muss dann durch den Gläubiger innerhalb von einem Monat erfolgen.

MfG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Diese wollen 106 Euro von mir haben, zusätzlich 20 Euro Gebühren.


Gerichtlicher Mahnbescheid UND Vollstreckungsbescheid Muß zugestellt worden sein ! Wenn es keinen Widerspruch / Einspruch Deinerseits gab ist die Forderung tituliert
Bist Du absolut sicher das es Post von einem Gerichtsvollzieher war

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Falls die Post wirklich vom Gerichtsvollzieher (und nicht von einem Kollegen von Olaf Tank!!!) war, am besten schnellstmöglichst zahlen. Ist echt ganz wichtig. Zum Glück ist es ja nicht so viel. Aber ruf doch mal unter der angegebenen Nummer in dem Schreiben an und dann auch noch beim zuständigen Gerichtsvollzieher, um den Sachverhalt zu klären, ob denn auch wirklich eine titulierte Forderung vorliegt und vor allem, falls ja, wann genau du den besagten Betrag anweisen kannst und wirst (und zwar am besten schnellstmöglichst!!!), damit es keinen weiteren Ärger gibt (auch nicht mit der Bank und schon gar keine Kontopfändung) gibt etc.

-- Editiert am 10.09.2010 23:04

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.778 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen