Zwangsvollstreckung abwarten???

3. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)
Zwangsvollstreckung abwarten???

Hallo liebe Community,

ich habe mich gerade hier angemeldet, weil ich eine wichtige Frage habe und hoffe, dass mir hier vill jemand helfen kann. Folgendes:

Im September hatte ich Ärger mit der Bahn. Ich habe mein ABO gekündigt, dieses wurde wohl aber von der Bahn verlängert und ich wurde zur Kasse gebeten. Klar habe ich mich geweigert und die Sache wurde von der Bahn ab acta gelegt.

Jedenfalls bekam ich in dieser Sache 3 Monate später eine Rechnung über 120€ von einem Inkassobüro. Da ich ehrlich gesagt keine Lust hatte mich noch weiterhin rumzuärgern, habe ich diese Summe in 30€ Raten abgezahlt. Anscheinend habe ich wohl aber eine Rate vergessen, denn nach meiner letzten Rate (Im Februar) kam Donnerstag ein Mahnbescheid ins Haus über 105,70€ in oben genannter Sache.

Ohne Vorankündigung oder Nachfrage seitens des Inkassounternehmens! Ich habe heute also beim zuständigen Anwalt angerufen und mir das Ganze erklären lassen und mir wurde gesagt, dass eine Rate nicht gezahlt wurde. Auf meine Nachfrage hin, wieso das Inkassobüro das nicht erstmal mit mir klärt, sondern gleich so einen Schritt geht meinte der Anwalt nur, ich solle lieber zahlen um weitere Probleme zu vermeiden.

Also schlug ich ihm vor diesen Monat und nächsten Monat eine Rate zu zahlen, aber er meinte nur, da könne er erst was machen, wenn ich den Vollstreckungsbescheid bekommen habe.

Nun zu meinen Fragen:

Kann mir bitte jemand von euch erklären was genau das ist und wie ich da jetzt rauskomme?
Kommen da noch weitere Kosten auf mich zu?
Und wieso ist es nicht möglich jetzt schon zu zahlen und auf diesen Bescheid warten zu müssen?
Gibt es niemanden an den ich mich sonst wenden kann, um evtl. weitere Kosten zu vermeiden?

Danke für jegliche Hilfe,
Julia

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Liste mal die im MB aufgelisteten Positionen auf
(Hauptforderung - Nebenforderungen - Inkassogebühren RA Gebühren etc )

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#2
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

okay, hier sind sie:

Gerichtskosten: 23,00€
Rechtsanwalt: 25,00€
Auslagen: 5,00€

Schuldanerkenntnis: 53,00€
Zinsen: 0,70€

Hauptforderung: 107,70€

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

In der Hauptforderung (107) sind vorgerichtliche Inkassogebühren enthalten ?

Kannst Du mir was über die damalige ratenzahlungsvereinbarung sagen ?
(Extra Gebühren )

wg den 53 €
Hast Du eine Schuldanerkenntiserklärung unterschrieben ?
Tauchen die 53 in irgendeinem Inkassoschreiben auf ?

quote:
Jedenfalls bekam ich in dieser Sache 3 Monate später eine Rechnung über 120€ von einem Inkassobüro. Da ich ehrlich gesagt keine Lust hatte mich noch weiterhin rumzuärgern, habe ich diese Summe in 30€ Raten abgezahlt. Anscheinend habe ich wohl aber eine Rate vergessen, denn nach meiner letzten Rate (Im Februar) kam Donnerstag ein Mahnbescheid ins Haus über 105,70€ in oben genannter Sache.





120 € inkl der Inkassogebühren ?
Wieviel davon hast Du insgesamt abbezahlt ?
Wieviel in € war von den 120 € die Hauptforderung ?


offtopic : Keine Anrufe mehr bei der Gegenseite
Der Anwalt vertritt NICHT Deine Interessen ;-))

-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 03.06.2013 15:40

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Am besten einmal die Inkassoschreiben einscannen und hier verlinken (Personenbezogene Daten vorher weglöschen/schwärzen). Die dürften versuchen, dich über den Tisch zu ziehen. Davon ab: Die wichtigste Frage ist, ob du etwas unterzeichnet hast oder ohne weitere Unterschrift angefangen hast zu zahlen.

Ging die Ratenzahlung von dir aus oder ging sie von denen aus?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#5
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

hellion:

die 120€ waren inklusive der Inkassogebühren, ja.
die Hauptforderung war damals 80€.
Ich dachte ich hätte komplett 4x 30€ bezahlt, aber es waren wohl nur 3x.
Somit wären wohl noch 30€ offen gewesen, aber da ich seit Februar auch nix mehr vom Inkasso gehört habe, dachte ich, es wäre alles wieder okay.

Im MB stand ja, dass ich mich beim Herrn Anwalt melden soll, wenn es irgendwelche Fragen gäbe, deshalb hab ich dort angerufen.

An wen soll man sich denn sonst wenden?? :(

mepeissen:

Meinst du direkt das alte Inkasso oder den MB?
Die Ratenzahlung ging damals von mir aus, allerdings hab ich so einen Wisch unterschrieben das die monatlich die 30€ einziehen, was sie aber nie gemacht haben, daher musste ich die jeden Monat überweisen...

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Für die Zukunft :

Der RA vertritt nicht Dich sondern ist Dein Gegner und versucht das maximale aus der Situatuon für seinen Auftraggeber herauszuholen

Zur Hauptforderung :

120 € inkl Inkassogebühren
minus 90 € (3 mal 30 € ) ist
30 € Rest
IM MB werden noch 107,70 € aufgelistet
d.h

MB Teilwiderspruch gegenüber der Hauptforderung über die Summe von 77,70 !!!

und natürlich MB Widerspruch gegenüber den 53 € für die Position Schuldanerkenntnis ( Ich geh davon aus das Du nirgends mit Deiner Unterschrift diese 53 € expl anerkannt hast ??)

Den Teilwiderspruch ( das Widerspruchsformular ) schickst Du ans zuständige Mahngericht

Der Rest ist leider durchsetzungsfähig und zu zahlen




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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#7
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

erstmal vielen vielen Dank für deine Hilfe!

Im MB steht nur "ich widerspreche teilweise -> hier unterschreiben; ich widerspreche ganz -> hier unterschreiben"

nirgends kann ich eine Erklärung abgeben. Warum ist das so und genügt es, einfach teilweise zu widersprechen?? Außerdem steht da noch, dass wenn mein Widerspruch unwirksam ist, noch mehr Kosten auf mich zu kommen.

Sorry für die vielen Fragen, ich hatte sowas nur noch nie. (Gott sei dank!)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Erkärung brauchst du nicht abgeben. Nur, zu welchen Teilen du widersprichst.

quote:
Außerdem steht da noch, dass wenn mein Widerspruch unwirksam ist, noch mehr Kosten auf mich zu kommen.

Ja. Aber wie thehellion sagt, sind deren Forderungen nicht durchsetzbar. Selbst die weiteren 30€ könnte man mit etwas Glück abwehren. Trotz Unterschrift, das sollte man aber nicht ohne Anwalt machen.
Also: Unwidersprochen bleiben rund 30€ Hauptforderung + Gerichtskosten + Anwaltskosten + Auslagen. Zinsen auch, allerdings nur auf 30€. Das sind nicht wirklich 70 Cents aber naja, da nun rumzumäkeln...

Das nächste mal: Nicht anrufen, nichts telefonisch regeln, nichts unterschreiben. Selbst wenn man etwas akzeptiert, einfach stur zahlen "Zur Hauptforderung" oder "Ohne Anerkennen einer Rechtspflicht" und gut ist.


Wenn du ganz starke Nerven hast widersprichst du komplett und überweist dann 30€. Warum? Die haben angekündigt, abbuchen zu wollen. Damit befinden sie sich in Annahmeverzug und weitere Verzugskosten sind damit explizit laut BGB ausgeschlossen...
Wenn die dann irgendetwas gerichtlich einklagen, müssen sie ja begründen, warum sie ankündigen, das abbuchen zu wollen, das aber nie tun.
Aber auch hier: Besser nicht ohne Anwalt.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 03.06.2013 21:05

-- Editiert mepeisen am 03.06.2013 21:05

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Keine großartigen Erklärungen auf dem Mahnbescheid sind nötig

Teilwiderspruch ankreuzen und
" ..Hauptforderung 77,70
Schuldanerkenntnis 53 ,- .."

hinschreiben und abschicken

Diese 2 Forderungen also abziehen und den rest auf das RA Konto überweisen - am Besten rund 1 € mehr wg evtl Zinsen

In einem kommenden Schreiben wird Dich der RA sicherlich auffordern den Teilwiderspruch zu begründen oder zurückzu nehmen ! Nicht darauf eingehen - am besten nochmal hier posten



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#10
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Es wäre wichtig zu wissen, was in diesem Wisch drinstand, denn Inkassos legalisieren auf die Weise gerne ansonsten umberechtigte Forderungen, indem sie unkundige Leute zur Unterschrift drängen. Ohne Unterschrift unter konkret benannte Kostenforderungen sind aber die 53€ eine Fantasiegebühr, die man nicht bezahlen muss.

Außerdem sollten die tatsächlich erfolgten Zahlungen überprüft werden, per Kontoauszug oder ggf. per Nachforschungsauftrag. Es wäre nicht das erste Mal, dass Geldeintreiber schon bezahltes Geld erneut eintreiben oder völlig willkürliche Nachforderungen stellen.

Natürlich muss ein (Teil)Widerspruch unbedingt fristgerecht beim Gericht sein, sonst haben sie den Vollstreckungstitel, was sie natürlich wollen. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann auch noch 2 Wochen Einspruch erhoben werden, was aber mit einem Prozess und meist auch beim Sieg in der Sache mit erheblichen Gerichtskosten verbunden ist.

Sollte kein Betrag vertraglich anerkannt sein, so wäre womöglich der MB insgesamt ungerechtfertigt, auch Gerichts- und Anwaltskosten. Außerdem kann u.U. von einer Holschuld ausgegangen werden, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde.

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"Alle Diskussionsbeiträge sind nur Laienmeinung auf Basis der bekannten Gesetze, keine Rechtsberatung"

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