Zwangsvollstreckung durch Mietschulden des Mitbewohners

28. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb502323-81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung durch Mietschulden des Mitbewohners

Hallo zusammen,

ich bräuchte Eure Hilfe. Zum Verständnis die Historie hier niedergeschrieben:

Vor ca. 2 Jahren bin ich aus einer Wohngemeinschaft ausgezogen, ohne zu kündigen. Die Kündigung wurde vom Vermieter nicht akzeptiert, da bereits Mietschulden offen waren. (Ich habe meinen Anteil an den Mitbewohner überwiesen und er dann weiter an die Vermietung). Diese wurden dann zwischenzeitlich gedeckt und und es entstanden erneut wieder Mietrückständen aufgrund nicht fristgerechter Zahlung. Ein halbes Jahr später bekam ich einen Brief zur Zwangsräumung aufgrund eben dieser Mietschulden. Mein Mitbewohner war zu damaligen Zeit arbeitslos durch Eigenkündigung geworden, und somit kein Recht auf Arbeitslosengeld. Weshalb er dann auch nicht mehr in der Lage war, die Miete zu bezahlen. Die Zwangsräumung wurde durchgeführt und ein Inkassounternehmen durch die Vermietung beauftragt, den dadurch entstandenen finanziellen Schaden von den Mietern zurückzuholen. Laut der Aussage des Inkassounternehmens hat mein Mitbewohner ein eidesstattliches Versicherung abgegeben, dass es bei ihm eben nichts zu holen ist. Bei mir hingegen schon, da ich durch ein Angestelltenverhältnis regelmäßige Geldeingänge habe. So muss ich jetzt für die Abbezahlung der Schulden Sorge tragen. Mein ehemaliger Mitbewohner verweigert mir den Kontakt per Telefon oder Mail. Und gibt keine Auskunft über seine derzeitige Situation.

Meine Frage ist nun, welche Möglichkeiten ich jetzt habe ihn zur Zahlung aufzufordern mir gegenüber? Das Inkassounternehmen hat daran kein Interesse ihn weiter zu belasten bzw. zu verfolgen, da es ja das Geld von mir bekommt. Aber was kann ich tun, um seinen Anteil zu mindest mir von ihm zurückzuholen?

Für jegliche Hilfe bin ich mehr als dankbar und freue mich über Euer Feedback!

Besten Dank schon mal im Voraus!

Grüße,
Wlad

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Gegen den selben Weg wie die Vermietung, den Ex-Mitmieter auf Zahlung verklagen und dann versuchen zu pfänden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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