Zwangsvollstreckung & falsche Kosten

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Teeologe
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 6x hilfreich)
Zwangsvollstreckung & falsche Kosten

Hallo alle miteinander,

ich habe da ein Problem und könnte einige Hilfe/Tipps gebrauchen.

Vorgang:

Ich habe vor einigen Jahren, Ware erworben und als Sicherheit Gegenstände hinterlassen.
Nach einiger Zeit kam die Rechnung, da ich noch nicht flüssig war verwies ich auf die Gegenstände. Doch die Firma sage sie weiß davon nix.
OK, ich hatte keine Beweise (war damal etwas naiv) und Zeugen, es kam zum Versuch einer Inkassofirma, ohne Erfolg.
Dann kam es zum Mahnverfahren, in dem die Inkasso und Anwaltskosten enthalten war. Ich widersprach den zusätzlichen und überhöhten Kosten.
Das Gericht gab mir Recht und reduzierte den Mahnbescheid (Titel) um den Betrag des Inkassobüros.
Seit dieser Zeit versucht abwechselt, ein Inkassobüro und ein Anwalt, die Forderung einzuziehen.
Auf der Forderung stehen ABER Kosten, die vor dem Urteil enstanden sind (Inkassokosten die das Gericht per Urteil abgelehnt hat).
Es werden auch entsprechende Zinsen auf den Betrag aufgerechnet.
Jedesmal wenn ich darauf hinweisen habe, war erstmal Pause, doch
es wurde immer wieder probiert.
Jetzt ist ein Gerichtsvollzieher mit der EV beauftragt worden und auch er hat versucht etwas über die unbekannten Kosten zuerfahren, doch die reagieren nicht.
Jetzt soll ich die EV abgeben.

Meine Frage:
Was oder wer, kann ich tun um die Sache zuklären?

- "Um die unbekannten/unbegründeten Kosten (bzw. Inkassokosten) die vor dem Urteil entstanden sind (plus Zinsen seit dem Tag und im Urteil auch abgelehnt wurden) aber in der Kostenaufstellung immer wieder auftauchen (und nicht begründet/erklärt werden) aus der Forderung zubekommen"?

Einen Teil der Schuld (in Höhe der Hauptforderung) habe ich dem Gerichtvollzieher schon gezahlt.

MfG und Danke.






-- Editiert von Teeologe am 08.01.2008 10:29:30

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Teeologe
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 6x hilfreich)

Hm, vielleicht hat doch noch jemand einen Tipp, wie ich da rauskomme? Ohne die EV zu zahlen, oder die (falschen) Kosten zu begleichen.
Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Zahlung wird wohl auf die Kosten verbucht worden sein. Ich würde die Abgabe der EV verweigern und die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts aufsuchen. Dort wird man sicher entscheiden können, ob den ungerechtfertigten Kosten über eine Vollstreckungserinnerung abgeholfen werden kann, oder ob dazu ein Anwalt nötig ist.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Teeologe
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke.
Ok, werde den Tipp ins Auge fassen.

- Wie genau sollte man da ( theoretisch)vorgehen?
Zuerst verweigern, mit der Begründung das man die Rechtsantragstelle aufsucht, oder erst die Stelle kontaktieren.
- Muß man es begründen, dass man die EV verweigert?
- Was wären mögliche (theoretische) Folgen?
- Was wäre zubeachten?

MfG,
Teeologe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Teeologe
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo alle Forumsaktivisten,

vielleicht kann mir jemand, zu meinen neu gestellten Fragen, noch den ein oder anderen Hinweis geben?
Da am Dienstag der Termin wäre!

MfG und vielen Dank,
Teeologe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

in jedem Fall würde ich VORHER den Gerichsvollzieher über den Gang zu einem Anwalt oder einer anderen Stelle unterrichten.

Wird die Angabe der eidesstattlichen Versicherung nämlich ohne Angabe von Gründen verweigert, erlässt das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl. Der Haftbefehl wird auch in die Schufa eingetragen - Banken könnten also alleine aufgrund des Haftbefehls den Dispo kündigen.

Wird die eidesstattliche Versicherung jedoch MIT Begründung verweigert, prüft bereits der Gerichtsvollzieher, ob er überhaupt den Haftbefehlsantrag an den Richter weiterleitet oder sofort Fristverlängerung gewährt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen