Hallo alle miteinander,
ich habe da ein Problem und könnte einige Hilfe/Tipps gebrauchen.
Vorgang:
Ich habe vor einigen Jahren, Ware erworben und als Sicherheit Gegenstände hinterlassen.
Nach einiger Zeit kam die Rechnung, da ich noch nicht flüssig war verwies ich auf die Gegenstände. Doch die Firma sage sie weiß davon nix.
OK, ich hatte keine Beweise (war damal etwas naiv) und Zeugen, es kam zum Versuch einer Inkassofirma, ohne Erfolg.
Dann kam es zum Mahnverfahren, in dem die Inkasso und Anwaltskosten enthalten war. Ich widersprach den zusätzlichen und überhöhten Kosten.
Das Gericht gab mir Recht und reduzierte den Mahnbescheid (Titel) um den Betrag des Inkassobüros.
Seit dieser Zeit versucht abwechselt, ein Inkassobüro und ein Anwalt, die Forderung einzuziehen.
Auf der Forderung stehen ABER Kosten, die vor dem Urteil enstanden sind (Inkassokosten die das Gericht per Urteil abgelehnt hat).
Es werden auch entsprechende Zinsen auf den Betrag aufgerechnet.
Jedesmal wenn ich darauf hinweisen habe, war erstmal Pause, doch
es wurde immer wieder probiert.
Jetzt ist ein Gerichtsvollzieher mit der EV beauftragt worden und auch er hat versucht etwas über die unbekannten Kosten zuerfahren, doch die reagieren nicht.
Jetzt soll ich die EV abgeben.
Meine Frage:
Was oder wer, kann ich tun um die Sache zuklären?
- "Um die unbekannten/unbegründeten Kosten (bzw. Inkassokosten) die vor dem Urteil entstanden sind (plus Zinsen seit dem Tag und im Urteil auch abgelehnt wurden) aber in der Kostenaufstellung immer wieder auftauchen (und nicht begründet/erklärt werden) aus der Forderung zubekommen"?
Einen Teil der Schuld (in Höhe der Hauptforderung) habe ich dem Gerichtvollzieher schon gezahlt.
MfG und Danke.
-- Editiert von Teeologe am 08.01.2008 10:29:30
Zwangsvollstreckung & falsche Kosten
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hm, vielleicht hat doch noch jemand einen Tipp, wie ich da rauskomme? Ohne die EV zu zahlen, oder die (falschen) Kosten zu begleichen.
Danke.
Die Zahlung wird wohl auf die Kosten verbucht worden sein. Ich würde die Abgabe der EV verweigern und die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts aufsuchen. Dort wird man sicher entscheiden können, ob den ungerechtfertigten Kosten über eine Vollstreckungserinnerung abgeholfen werden kann, oder ob dazu ein Anwalt nötig ist.
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Danke.
Ok, werde den Tipp ins Auge fassen.
- Wie genau sollte man da ( theoretisch)vorgehen?
Zuerst verweigern, mit der Begründung das man die Rechtsantragstelle aufsucht, oder erst die Stelle kontaktieren.
- Muß man es begründen, dass man die EV verweigert?
- Was wären mögliche (theoretische) Folgen?
- Was wäre zubeachten?
MfG,
Teeologe
Hallo alle Forumsaktivisten,
vielleicht kann mir jemand, zu meinen neu gestellten Fragen, noch den ein oder anderen Hinweis geben?
Da am Dienstag der Termin wäre!
MfG und vielen Dank,
Teeologe.
Hallo,
in jedem Fall würde ich VORHER den Gerichsvollzieher über den Gang zu einem Anwalt oder einer anderen Stelle unterrichten.
Wird die Angabe der eidesstattlichen Versicherung nämlich ohne Angabe von Gründen verweigert, erlässt das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl. Der Haftbefehl wird auch in die Schufa eingetragen - Banken könnten also alleine aufgrund des Haftbefehls den Dispo kündigen.
Wird die eidesstattliche Versicherung jedoch MIT Begründung verweigert, prüft bereits der Gerichtsvollzieher, ob er überhaupt den Haftbefehlsantrag an den Richter weiterleitet oder sofort Fristverlängerung gewährt.
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