Hallo,
um ausstehende Beträge als Gläubiger zu erhalten. benötigt man ja einen Vollstreckungsbeschluss. Vor Pfändung erfährt der Schuldner also was auf ihn zukommt und er kann sich wehrenm
Bei einer Urkunde des Jugendamtes ist dies doch anders, oder?
Wenn Zahlungen aus der J-Urkunde offen sind, können diese sofort vollstreckt werden oder wie ist in diesem Fall der Verlauf der Pfändung?
Ich habe eine solche J-Urkunde gegen die Mutter unseres Kindes und bin nicht mehr bereit auf die Zahlung durch sie zu verzichten.
Danke für hilfreiche Antworten.
Grüße
Carl
Zwangsvollstreckung mit Jugendamtsurkunde
17. Oktober 2023
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Frage vom 17. Oktober 2023 | 09:47
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung mit Jugendamtsurkunde
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2023 | 23:14
Von
Status: Unbeschreiblich (128220 Beiträge, 40953x hilfreich)
ZitatBei einer Urkunde des Jugendamtes ist dies doch anders, oder? :
Nö, auch hier kann der Schuldner sich selbstverständlich wehren.
ZitatWenn Zahlungen aus der J-Urkunde offen sind, können diese sofort vollstreckt werden oder wie ist in diesem Fall der Verlauf der Pfändung? :
Hat man denn eine schon eine vollstreckbare Ausfertigung?
Man kennt Bankverbindungen, Arbeitgeber, pfändbare Wertgegenstände im Eigentum des Schulders, ... ?
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