Zwangsvollstreckung mit Jugendamtsurkunde

17. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Carl22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung mit Jugendamtsurkunde

Hallo,

um ausstehende Beträge als Gläubiger zu erhalten. benötigt man ja einen Vollstreckungsbeschluss. Vor Pfändung erfährt der Schuldner also was auf ihn zukommt und er kann sich wehrenm
Bei einer Urkunde des Jugendamtes ist dies doch anders, oder?
Wenn Zahlungen aus der J-Urkunde offen sind, können diese sofort vollstreckt werden oder wie ist in diesem Fall der Verlauf der Pfändung?
Ich habe eine solche J-Urkunde gegen die Mutter unseres Kindes und bin nicht mehr bereit auf die Zahlung durch sie zu verzichten.
Danke für hilfreiche Antworten.

Grüße
Carl

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128220 Beiträge, 40953x hilfreich)

Zitat (von Carl22):
Bei einer Urkunde des Jugendamtes ist dies doch anders, oder?

Nö, auch hier kann der Schuldner sich selbstverständlich wehren.



Zitat (von Carl22):
Wenn Zahlungen aus der J-Urkunde offen sind, können diese sofort vollstreckt werden oder wie ist in diesem Fall der Verlauf der Pfändung?

Hat man denn eine schon eine vollstreckbare Ausfertigung?
Man kennt Bankverbindungen, Arbeitgeber, pfändbare Wertgegenstände im Eigentum des Schulders, ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.584 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.542 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen