Zwangsvollstreckung obwohl es nicht neuen Schulden sind

8. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.04.2023 10:55:07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung obwohl es nicht neuen Schulden sind

Hallo,
Ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich hab zu meinem 18. Geburtstag ein Schreiben vom Jobcenter mit der Forderung 580€ zu zahlen, die ich wohl mit 14 gemacht haben soll, bekommen mit einer Rückmeldung Zeit von 7 Tagen, in diesen Tagen habe ich niemanden erreicht und wurde jedesmal falsch weitergeleitet. Als ich also dann nicht im gegebenen Zeitraum reagieren konnte und die Schulden ebenfalls nicht zahlen konnte (kein Einkommen) bekam ich Briefe von Inkasso unternehmen und habe mich an meinen Anwalt gerichtet der versucht hat dagegen anzugehen, trotz dieses Versuchs habe ich einen Zwangsvollstreckungs bekommen und weiß nicht wie ich dagegen angehen soll

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von DarkXPhyton ):
trotz dieses Versuchs habe ich einen Zwangsvollstreckungs bekommen

Was soll man sich hierunter vorstellen?
Ein Besuch vom Gerichtsvollzieher? Eine Lohnpfändung? Eine Kontopfändung?

Zitat (von DarkXPhyton ):
meinen Anwalt

Was sagt der dazu?

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12310.04.2023 10:55:07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine eine Besuchsankündigung für die nächste Woche.

Mein Anwalt sagt dass er wenig Chancen sieht und versucht damit zu argumentieren, dass ich zu dem Zeitpunkt minderjährig war.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(932 Beiträge, 280x hilfreich)

Den Anwalt bitte umgehend auf die Urteile B 14 AS 34/17 R und B 4 AS 43/17 R vom Bundessozialgericht von 2018 hinweisen. Das hat damals die Haftungsbeschränkung bei Minderjährigen bejaht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von DarkXPhyton ):
Als ich also dann nicht im gegebenen Zeitraum reagieren konnte

Doch man hätte es können.



Zitat (von DarkXPhyton ):
Ich meine eine Besuchsankündigung für die nächste Woche.

Osterhase? Weihnachtsmann?



Ich wundere mich immer, das man zwar Hilfe will, aber den Sachverhalt nicht für Dritte verständlich schildert ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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