Zwangsvollstreckung ohne Titel-- Zweitschrift wurde nun beim Amtsgericht beantragt, nach 10Jahren -

29. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Thorstendl1
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 19x hilfreich)
Zwangsvollstreckung ohne Titel-- Zweitschrift wurde nun beim Amtsgericht beantragt, nach 10Jahren -

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ich hier eine Info bzw. Ratschläge bekomme.
Vielen Dank schon mal im Voraus.

Ich habe letztes Jahr ein Schreiben vom Inkassobüro bekommen, dass ich 860€ zahlen soll, dann wäre die Forderung beglichen und der Fall erledigt.
Da ich nicht wusste, um was es sich handelt, habe ich diese Schreiben nicht beachtet.

Dieses Jahr Mai kam dann wieder ein Schreiben, anderes Inkassounternehmen- gleiche Adresse – gleiche Vorgangsnummer.
Darin enthalten war, dass nun ein GV beauftragt worden sei, um eine Teilzahlung von 600€ zu erzwingen, da ein Titel vorliegt.
Da mir ein Titel zu mir nichts sag und auch nicht vorliegt, habe ich das Inkasso angeschrieben, mit der Bitte um Zusendung des Titels und einer Aufstellung der Kosten.
Eine Kopie und die Aufstellung habe ich erhalten.
Der Aufstellung habe ich komplett Widersprochen da Zinsen aus dem Jahre 2007 bis heute berechnet worden sind und auch sonstige Dinge, die nicht gerechtfertigt sind.
Daraufhin habe ich ein neue Aufstellung angefordert, auf die ich immer noch warte- seit Juni.
Zwischenzeitlich hat sich auch der GV bei mir gemeldet und eine Fristsetzung genannt. Nach schriftlichem Kontakt hat er mir mitgeteilt, dass er den original Titel noch nicht vorliegen hat. Er hat diesen beim Inkassounternehmen angefordert.
Dieser liegt bis dato heute noch nicht vor.
Daher wurde die Zwangszahlung erst mal ausgesetzt.
Nun hat das Inkassounternehmen beim Amtsgericht eine Zweitschrift angefordert, mit der Bitte, ohne jegliche Anhörung von mir, diesen Auszustellen. Diese Schreiben liegt mir auch vor. Das Amtsgericht bat um Stellungnahme innerhalt 14 Tage. Diese Stellungnahme habe ich auch wahrgenommen, mit dem Vermerk, dass dies nun 10Jahre zurück liegt, ich in dieser Zeit mit einem Rechtsanwalt einen Deal vereinbart habe und auch Zahlungen an den Rechtsanwalt geleistet habe. Diese Zahlungen sind auch in der Aufstellung vom Inkassounternehmen vermerkt.

Nun hat sich das Amtsgericht wieder gemeldet und bittet um Schriftstücke, die das belegen, dass hier die Forderungen beglichen sind, wenn ich diese nicht vorweisen kann, muss das Gericht den Antrag auf einen neuen Titel stattgeben.
Leider habe ich nichts mehr zu diesem Fall… es liegt 10Jahre zurück…

Was kann ich nun tun…

Sollte hier doch noch eine Forderung offen sein, warum meldet man sich 10Jahre später bzw. warum hat das Inkassounternehmen kein Titel mehr, der mir auch nicht vorliegt.

Besteht ein Forderung, würde ich diese gerne begleichen, kein Frage, nur kann ich dies nun dann direkt mit dem Amtsgericht klären?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Diese Stellungnahme habe ich auch wahrgenommen, mit dem Vermerk, dass dies nun 10Jahre zurück liegt, ich in dieser Zeit mit einem Rechtsanwalt einen Deal vereinbart habe und auch Zahlungen an den Rechtsanwalt geleistet habe. Diese Zahlungen sind auch in der Aufstellung vom Inkassounternehmen vermerkt.


d.h. die Forderung ist Ihnen schon bekannt.
Woher rührt der Titel -> aus einem Urteil?

Sie können sich bei Ihrer Bank - gegen Gebühr - sich auch Kontoauszüge von vor 10 Jahren zukommen lassen.
Oder haben Sie die Zahlung in bar geleistet? (was ziemlich dumm ist)

Die Vereinbarung zu dem "Deal" haben Sie auch nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thorstendl1
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Vundaal,

die Forderung bzw. der Fall ist mir bekannt,
Der Titel kommt kommt vom Amtsgericht, so denke ich mal. Er liegt mir und dem GV nicht vor, da das INkassounternehmen ihn auch nicht hat. Daher ja auch die Beantragung einer Zweitschrift beim Amtsgericht.

Die Bank hilft mir ncht weiter, verweist auf das Inkassobüro. Die Zahlungen wurden an den Rechtsanwalt geleistet und auch in der Zahlungsaufstellung vom Inkassobüro beinhaltet.

Sonst habe ich zu diesem Fall nichts mehr.. LEIDER:

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Die Bank hilft mir ncht weiter, verweist auf das Inkassobüro.


Das verstehe ich nicht.
Sie fragen bei Ihrer Bank nach, ob Sie die Kontoauszüge - gegen Gebühr - z.B. vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 bekommen könnten. Und Ihre Bank antwortet Ihnen: "Bitte wenden Sie sich an das Inkassobüro!"
Das Verhalten Ihrer Bank macht überhaupt keinen Sinn, deshalb glaube ich Ihnen das nicht. Da fehlt doch was in Ihrer Story.

Zitat:
Die Zahlungen wurden an den Rechtsanwalt geleistet und auch in der Zahlungsaufstellung vom Inkassobüro beinhaltet.


Gut! Mit der Zahlungsaufstellung des Inkassobüros können Sie ja nun nachweisen, dass die Zahlungen erfolgt sind.

Zitat:
die Forderung bzw. der Fall ist mir bekannt,


Gut! Dann erzählen Sie uns doch bitte, welcher Betrag vor 10 Jahren tituliert wurde - und wie viel Sie davon per Überweisung gezahlt haben. Wie hoch ist die Differenz? Die Differenz müssen Sie jetzt natürlich zahlen - es ist ja damals tituliert worden.

Zitat:
ich in dieser Zeit mit einem Rechtsanwalt einen Deal vereinbart habe und auch Zahlungen an den Rechtsanwalt geleistet habe.


Wenn Ihnen die schriftliche Abmachung (wonach Sie weniger als den titulierten Betrag zahlen müssen) nicht mehr vorliegt, dann haben Sie einfach mal Pech gehabt.

Zitat:
Das Amtsgericht bat um Stellungnahme innerhalt 14 Tage.


Liegt Ihnen eine Kopie des Titels (aus dem die titulierte Gesamtsumme der Schulden hervorgeht) denn noch vor? Falls nein -> die Kopie erhalten Sie gegen Gebühr vom Gericht, welches den Titel vor 10 Jahren ausgestellt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thorstendl1
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 19x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du bist ja auch kein Moderator ;-) Wir sollten mal entscheiden, in welchem Thema wir weitermachen. Schlage das oben verlinkte vor, denn da stehen ja auch weitere Hintergründe, um das alles womöglich besser zu verstehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Verstehe nicht ganz, warum die Moderatoren meinen Verweis auf den Ursprungsbeitrag entfernt haben.

Vermutlich weil er jetzt insgesamt 3 Beiträge zu dem gleichen Thema aufgemacht hat.
Ich hab mal Bescheid gesagt, das da Ordnung reinbringen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 81x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.