Zwei Akten bei Inkasso

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb539853-24
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Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei Akten bei Inkasso

Hallo zusammen,

aufgrund einer (längeren) Kontosperrung durch das Finanzamt, konnten leider über einen gewissen Zeitraum Beiträge für mein Fitnessstudio (Fitseveneleven) nicht abgebucht werden. Ich habe mich stets bemüht, die Beträge zeitnah auszugleichen, jedoch kamen zum Teil Rücklastschriftgebühren hinzu (8,80 Euro), die ich nicht immer auf dem Schirm hatte. Letzten Endes - und aufgrund einer zweiwöchentlichen Abbuchung - kam wohl weder ich noch der Zahlungsabwickler (Eurofit24) so richtig hinterher und so landete das Ganze wegen fehlenden 8,80 Euro beim Inkasso. Dieses möchte nun natürlich zusätzlich 45 Euro und 9 Euro Auslagenpauschale.

Nun ist es aber so, dass mit der Übergabe an das Inkasso keine weitere Abbuchung mehr bei mir stattfand. Dies hat mich auch gewundert, aber ich dachte, dass nun die zukünftigen Rechnungen auch direkt beim Inkasso landen. Dem war aber scheinbar nicht so und so erhielt ich ohne Mahnung oder sonstige Info (z.B. darüber, dass keine Lastschriftabbuchung mehr erfolgt) ein weiteres Inkassoschreiben, eine weitere Akte. Diesmal wegen des zweiwöchentlichen Beitrags von 11,90. Und lt. Inkassobüro ist es eine weitere Akte, da dies nicht vom Zahlungsabwickler Eurofit24 sondern vom Fitnessstudio Fitsevenelven direkt kommt.

Also zusammengefasst habe ich nun zwei Akten mit jeweils 45 Euro und 9 Euro Auslagenpauschale beim Inkasso und sehe das irgendwie nicht ein. Dürfen die das? Darf das Fitnessstudio einfach die Zahlungen von anderen abwickeln lassen und darf dieser dies dann an ein Inkassounternehmen weiterreichen? Und vor allem: darf das Fitsnessstudio dann urplötzlich mit der Zahlungsabwicklung durch einen Dritten aufhören und selbst tätig werden wie in diesem Fall?

Danke euch!


-- Editiert von fb539853-24 am 27.02.2020 12:00

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16 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
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8,80€ Rücklastschriftgebühr pro Fall sind absurd überzogen.

Das ist am Ende eine Art Grauzone. Auf der einen Seite muss bei wiederholten Rücklastschriften nicht ständig neu versucht werden. Auf der anderen Seite ist das Einschalten eines Inkassos ohne Mahnung (sogenanntes Überfallinkasso) sehr kritisch.

Sehe ich das richtig, dass du beim ersten Fall die 54€ Inkassokosten bezahlt hast?

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#2
 Von 
fb539853-24
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

danke für deine Antwort. Ich habe bisher noch nichts bezahlt. Weder den einen Fall, noch den anderen. Ich halte 8,80 Euro auch für krass. Meist sind es ja nur so 3-4 Euro.

Es ist auch so, dass in einem Fall eben 54 Euro Inkassogebühren bei offenen 8,80 Euro angefallen sind und im anderen Fall 54 Euro für 11,90 Euro. Hier ist die Höhe halt auch heftig.

-- Editiert von fb539853-24 am 27.02.2020 16:21

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann würde ich die 11,90€ schon mal überweisen. Dem Inkasso würde ich schreiben, dass man bestreitet, dass die Rücklastschriftgebühr korrekt ist und dass sie bitte einen Beweis für die Höhe vorlegen sollen in Form eines Rechnungsnachweises der betroffenen Bank. Und zum zweiten Fall würde ich dem Inkasso schreiben, dass man keine Mahnung erhalten hat und daher erst mal die Forderung mangels Verzug zurückweist.

Da du schon ab und zu die 8,80€ bezahlt hast, wenn ich dich richtig verstanden habe, würde ich mich darauf versteifen, dass die schon zu viel Geld erhalten haben und es dabei belassen sollten.

Dann mal abwarten, wie sie reagieren.

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#4
 Von 
fb539853-24
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Würdest du das an das Inkasso überweisen oder den ursprünglichen Gläubiger?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

An den ursprünglichen Gläubiger. Zweckgebunden, also im Verwendungszweck ergänzen "Nur Hauptforderung".

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#6
 Von 
fb539853-24
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wird jetzt irgendwie immer "interessanter". Heute wurde mir eine Kündigung seitens des Fitnessstudios ausgesprochen und gleichzeitig wurden alle künftigen Beiträge bis zur Kündigung ebenfalls ans Inkasso weitergeleitet. Diese gehen nun bis Anfang April. Jedoch darf ich, da ich bisher nicht bezahlt habe, bis zur Zahlung nicht trainieren. Also anders gesagt werden Beiträge für die Zukunft gefordert, die Dienstleistung dazu wird aber gar nicht erbracht.

Das kann doch alles nicht korrekt sein, oder?

Edit: Weiterhin wurde mir aber mitgeteilt, dass in der zweiten Mahnung von Eurofit24 stand, dass eine Aussetzung der Lastschrift und die Forderungsabtretung der künftigen Beiträge an ein Inkasso erfolgt (womit die zweite Akte eröffnet wurde). Dies kann man dann wohl als Mahnung (also kein Überfallinkasso) interpretieren, oder? Ich weiß nur nicht, ob eine zweite Akte hier rechtens ist...

-- Editiert von fb539853-24 am 28.02.2020 13:56

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#7
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
8,80€ Rücklastschriftgebühr pro Fall sind absurd überzogen.

Schauste hier: https://www.fyrst.de/pdf/pul__20082019.pdf
5,50 EUR + die Gebühren der Bank. Da können gut und gerne 8 EUR zusammen kommen

Zitat:
Rechnungsnachweises der betroffenen Bank

Banken schreiben i.d.R. keine Rechnungen

Zitat:
Das kann doch alles nicht korrekt sein, oder?

Doch. Die Kündigung wegen der Nichtzahlung wird wohl berechtigt sein und das andere ist wohl Schadensersatz.

Zitat:
Überfallinkasso

Spielt sowieso keine Rolle. Wenn es eine Rücklastschrift gab, bedarf es keiner Mahnung.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
5,50 EUR + die Gebühren der Bank. Da können gut und gerne 8 EUR zusammen kommen

Nö. Zum einen sind diese 5,50€ bereits die Bank-Gebühren, zum zweiten sind auch die überzogen. Bei Geschäftskonten sind die Tarife üblicherweise deutlich günstiger und zudem gibt es hier auch den Punkt, dass auch einen Gläubiger bei Abschluss seiner Geschäftsbeziehungen bis zu einem gewissen Grad eine Schadensminderungspflicht trifft. Sprich: Ein Kontovertrag mit vollkommen überzogenen Gebühren, die nicht mehr marktüblich sind, trifft das. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile.

Ich schrieb auch nicht ohne Grund, dass ich empfehlen würde, dass die Gegenseite doch dafür mal Rechnungsbelege ihrer Bank vorlegen soll. Genau das wird normalerweise nie gemacht, weil diese 8€ frei erfunden sind.

Zitat:
Banken schreiben i.d.R. keine Rechnungen

Na und? Ändert nichts dran, dass man einen Nachweis haben will. Dann muss die Bank eben einen anderen Nachweis liefern.

Zitat:
Spielt sowieso keine Rolle. Wenn es eine Rücklastschrift gab, bedarf es keiner Mahnung.

Lies nochmal. was der TE geschrieben hat: Über den zuletzt offenen Betrag gab es nie eine Rücklastschrift und auch nie eine weitere Mahnung.

Zitat:
Doch. Die Kündigung wegen der Nichtzahlung wird wohl berechtigt sein und das andere ist wohl Schadensersatz.

Die Kündigung mag ggf. sogar wirklich gerechtfertigt sein, obgleich aufgrund der Gesamtsituation ohne Mahnung fragwürdig. So oder so sind auch hier nicht die vollen Gebühren zu zahlen bis Vertragsende. Wie hoch, muss man schauen, aber das Studio spart sich sicher auch einiges durch den Rauswurf. Je nachdem, was in den Gebühren mit drin war (Dusche usw.)

Die 11,90€ wurden hoffentlich mittlerweile bezahlt?

Ich würde hier auf Konfrontation gehen. Im Hinterkopf behaltend, dass man selbst natürlich die Situation durchaus zu einem gewissen Teil provoziert hat. Allerdings war einer der Auslöser komplett überzogene Rücklastschriftgebühren,. Ich bleibe dabei, dass die überzogen sind. Ich würde denen das vorher schon empfohlene schreiben und ergänzen, dass man die Kündigung zurückweist wegen fehlenden Verzugs. Und ergänzen, dass man seinerseits fristlos kündigt, wenn sie einen nicht mehr trainieren lassen.

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#9
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Zum einen sind diese 5,50€ bereits die Bank-Gebühren

Les mal die Fußnote. Dazu kommen die Gebühren der "gegnerischen Bank". Es handelt sich bei den 2 Konten um echte Geschäftskonten.
Wie stellst du dir denn eine Schadensminderungspflicht vor? Die Preise der Bank sind halt nun mal so und auch im Marktüblichen Rahmen. 5,50 EUR sind für mich jetzt nicht überzogen.

Zitat:
Dazu gibt es auch Gerichtsurteile.

Dann stell doch bitte mal welche rein, das würde mich brennend interessieren.

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#10
 Von 
fb540130-49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir genau das gleiche
Ich werde jedem von dieselben Eleven abraten
1 das Studio ist der größte rotz du musst leise Gewichte ablassen weill wir ja in einer Bücherei sind und nicht in einem fitnes Studio
2 ist heute genau der selbe Punkt ein getroffen wie bei dir

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Les mal die Fußnote. Dazu kommen die Gebühren der "gegnerischen Bank".

Und ich lege dir nochmals ans Herz, die diversen Gerichtsurteile dazu zu lesen.
Zitat:
Die Preise der Bank sind halt nun mal so und auch im Marktüblichen Rahmen.

Nein, sind sie gerade nicht. Die Preise bewegen sich bei Geschäftskonten meist unterhalb der 4€ in Summe. 8€ sind eben nicht mehr marktüblich. Und das kann man bei Bedarf auch beweisen über die Tarife vieler anderer Banken.

Als Beispiel LG Koblenz. 5 O 150/12. Diese Absprache des Bankenverbandes auf 3€ gibt es bis heute.

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#12
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Und ich lege dir nochmals ans Herz, die diversen Gerichtsurteile dazu zu lesen.

z.B.?

Zitat:
LG Koblenz. 5 O 150/12

Da geht es doch um eine pauschalisierte RLS Gebühr? Darum geht es hier noch gar nicht.

Der Schaden ist nun so entstanden und ist ja auch so auch so in der Preisliste hier. Fyrst ist von der deutschen Bank. Wir haben schon oft diese 8-9 EUR zugesprochen bekommen nach Nachweis über die Preisliste ;)

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Da geht es doch um eine pauschalisierte RLS Gebühr?

Lies es mal genau durch. Da geht es eben sekundär sehr wohl um die Frage, was marktüblich ist und bei Geschäftskunden von Banken ebend diesen Geschäftskunden in Rechnung gestellt wird.
Zitat:
Der Schaden ist nun so entstanden und ist ja auch so auch so in der Preisliste hier.

Wenn ich Dieter Bohlen per Hubschrauber engagiere, um eine Mahnung zuzustellen, ist dieser Schaden auch entstanden. Ersetzt bekommt man aber trotzdem nicht dessen Honorar, sondern nur den für übliche Briefpost (ggf. Einschreiben).

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#14
 Von 
fb539853-24
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,

ich muss hier noch zwei Dinge spezifizieren. Prinzipiell streite ich mich sehr gerne. In dem Fall ist es jedoch tatsächlich sehr ungünstig, da ich einer der Kunden war, die den Vertrag nicht einfach nur hatten und nicht genutzt haben, sodern ich war und bin einer, der wirklich regelmäßig dort war. Demzufolge ist die aktuelle Situation (Kündigung und Sperre bis Vertragsende) tatsächlich belastend. Zumal sich leider auch zwangsläufig ein gewisser Freundeskreis innerhalb des Studios entwickelt hat (ich war ja über drei Jahre Kunde).

Nun scheint es ja so zu sein, dass ohnehin nicht viel zu machen ist. Ich hatte gehofft, dass ich irgendwie das Inkassobüro dazu bekomme, nur einmalig die Inkassovergütung zu verlangen. Wenn dies aber aussichtslos ist, dann bringt es auch kaum was sich wegen 10 Euro Rücklastschriftgebühr mehr oder weniger zu streiten...

Ich bleibe dennoch sehr enttäuscht, dass Fitseveneleven so mit seinen langjährigen Kunden umgeht. Ein einfacher Brief mit Bitte zur Zahlung der Beiträge nach Aussetzen des Lastschrifteinzugs hätte gereicht und ich hätte das ohne mit der Wimper zu zucken gezahlt. Stattdessen drücken die einem 54 weitere Euro rein. Das ist unnötig, aber gut. Leider haben die auch ein quasi-Monopol hier in Frankfurt erschaffen, also können die das wohl machen.

Zitat (von fb540130-49):
Bei mir genau das gleiche
Ich werde jedem von dieselben Eleven abraten
1 das Studio ist der größte rotz du musst leise Gewichte ablassen weill wir ja in einer Bücherei sind und nicht in einem fitnes Studio
2 ist heute genau der selbe Punkt ein getroffen wie bei dir


Immerhin bin ich nicht der Einzige. Zu deinem ersten Punkt muss ich aber sagen, dass du z.B. in Eschborn 250kg fallen lassen darfst ohne Stress.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn dies aber aussichtslos ist

Zumindest aus Sicht des Inkassos. Das heißt aber nicht, dass vor Gericht alles aussichtslos wäre.

Zitat:
also können die das wohl machen

Was sie aus gesetzlicher Sicht dürfen und was sie tun, das sind hier zweierlei paar Schuh.

Du könntest halt nochmal versuchen, einen Brief an die Geschäftsleitung des Studios zu richten. Aber das wird im Regelfall exakt 0 bringen.

Davon abgesehen: Jeder muss mit sich ausmachen, ob er Geld verschenkt und sich regelrecht erpressen lässt oder nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#16
 Von 
fb539853-24
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist einfach, dass das Studio auf die Begleichung beim Inkasso beharrt. Solange dies nicht geschehen ist, ist weder die Weiterführung des Vertrags, noch ein Neuvertrag möglich. Heißt: lasse ich mich nicht erpressen, dann zieht sich das Monatelang und das wiederum würde bedeuten, dass ich mir ein neues Studio suchen müsste. Das würde ich in Anbetracht der Umstände auch sehr gerne tun, da mich deren Verhalten ankotzt, aber leider haben sie sich wie gesagt fast ein Monopol geschaffen. Das nächste für mich akzeptable Studio ist so weit weg, dass alleine die Fahrtzeit und -kosten auf lange Sicht die Inkassokosten übersteigen. Praktisch nervt mich viel mehr das Finanzamt, welches einfach viel zu leicht eine Kontosperrung über Monate durchführen kann. Ohne das wäre das alles ja überhaupt nicht erst passiert.

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