Zweifelhafte Forderung

21. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
go501164-88
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweifelhafte Forderung

Hallo zusammen,

ich benötige bitte Hilfe beim Prüfen einer Forderungsaufstellung.
Mich hat letzte Woche ein RA Schreiben erreicht mit einer Forderung von rund 200€ aus einem Vollstreckungsbescheid aus 2006.

Hat mir erstmal nichts gesagt, RA gegooglet und höchst zweifelhafte Einträge dazu gefunden.
Also habe ich mir erst einmal eine Forderungsaufstellung senden lassen. Wie es nun scheint, wurde diese Forderung durch den GV auch eingezogen, aber scheinbar haben knapp 10€ gefehlt, wenn ich die Aufstellung richtig lese.

Ich werde diese nun anfechten und benötige dabei bitte etwas fachmännische Hilfe:

Die Punkte Kontoführungsgebühr und SCHUFA Adressermittlung werde ich hier mit aufgreifen. Aber der Punkt mit den Zinsen auf die Hauptforderung (die doch eigentlich beim GV beglichen wurde) mit 13,25% finde ich heftig. Ist diese so zulässig?

Ich habe die Aufstellung mal anonymisiert als pdf hier hochgeladen: https://www.directupload.net/file/d/5857/i65aftgv_pdf.htm
Danke für Eure Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Bist du denn umgezogen?
Ich würde den Fehlbetrag + titulierte Zinsen(!) + Adressermittlung + Zinsen der letzten 3 Jahre aus den vorgenannten Positionen einfach überweisen.

Kontoführungsgebühren etc ist vollkommener Unsinn

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich würde das nicht tun,
aus meiner Sicht ist hier nichts offen.

Das IKB (***, oder?) trickst hier gewaltig rum, denn Der erste Brief, auf den hier angeblich verrechnet wurde ist nicht tituliert und auch nicht durchsetzungsfähig.
Gleiches giilt für die Kontoführungsgebühren.

Stand vom 19.12.2006 lagen die Verbindlichkeiten aus der Sache bei 219,58 €. Das, zuzüglich der kleinen Bearbeitungsgebühr des GVZ, ergibt die beigetriebene Summe.

Der Fehler war hier, sich nicht den Titel vom Gerichtvollzieher aushändigen zu lassen.

Ich würde hier wie folgt vorgehen.
Dem Inkasso schriftlich mitteilen, dass keine offene Forderung nach der Zahlung an den GVZ besteht.
Den Titel mit 14 Tagesfrist zur Herausgabe fordern.
Bei Nichtherausgabe Herausgabeklage androhen und Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen.

Das via Einschreiben / Rückschein versenden.

Wenn die Frist abgelaufen ist, sich einen Anwalt suchen und Klage einreichen.
In meinen Augen ist das eine 100% sichere Sache, gerade weil *** bereits selbst die Zahlung der Summe in Ihrer Forderungsaufstellung bestätigt und weil so ziemlich allen Gerichten auch *** ein Begriff ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Stimme Jonathan zu. Offenbar sind sie, seit das Strafverfahren geendet ist, wohl der Meinung, dass sie wieder Narrenfreiheit haben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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