Zweiter Besuch Gerichtsvollzieher

1. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schwarzamira
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 22x hilfreich)
Zweiter Besuch Gerichtsvollzieher

Hallo,

ich habe meine GEZ nicht bezahlt. Jetzt war vor ca. 10 Tagen der GV bei mir, hat mich aber nicht angetroffen. Ich hab dann sogleich den ausstehenden Betrag an die GEZ überwiesen und das auch dem GV mitgeteilt. Für mich war damit eigentlich die Sache erledigt. Er hatte auf dem Brief den er hinterlassen hat einen 2. Termin notiert, an dem er vorbeikommen will. Da ich ja aber gleich bezahlt habe, bin ich davon ausgegangen das er dann nicht mehr kommt. Jetzt meint aber eine Freundin er würde trotzdem kommen und wenn er mich wieder nicht antrifft, kann er sich auch ohne mein zutun Zutritt zu der Wohnung verschaffen. Stimmt das? Ich kann den Termin nicht wahrnehmen, da ich um die Uhrzeit bei der Arbeit bin, das habe ich ihm aber auch mitgeteilt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Angel21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ruf den doch einfach mal an, und sag Ihm das er sich bei seinem Auftraggeber mal erkundigen soll, das die Ihm bestätigen dass Du die Gebühr bezahlt hast. Du kannst Ihm natürlich auch den Kontoauszug in Kopie vorlegen.

Ach und zu dem was Deine Freundin sagte, er kann sich nicht einfach Zutritt zu Deiner Wohnung verschaffen, da Du Ihm ja mitgeteilt hast, das Du den Termin nicht wahrnehmen kannst da du arbeiten musst.Das kann Dir Dein Arbeitgeber auch scghriftlich bestätigen, dann kannst du es vorlegen. Du kannst dem GV 3 Termine nennen, an denen er Dich zu Huase antreffen kann und schon kann er Dir nichts mehr.

;)

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn ich hier mal einen Blick in die ZPO werfe:

quote:

§ 758
Durchsuchung; Gewaltanwendung
(1) Der Gerichtsvollzieher ist befugt, die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert.

(2) Er ist befugt, die verschlossenen Haustüren, Zimmertüren und Behältnisse öffnen zu lassen.

(3) Er ist, wenn er Widerstand findet, zur Anwendung von Gewalt befugt und kann zu diesem Zweck die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen.







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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ergänzend dazu:

Der GV kann eine richterliche Durchsuchungsanordnung anfordern und die Wohnung zwangsweise öffnen lassen.

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#4
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Und genau das ist der Punkt, denn die wird er vom Richter wohl nur bekommen, wenn alle anderen Wege ausgeschöpft wurden...

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die bekommt er, wenn sie notwendig ist, also z.B. wenn der Schuldner trotz ankündigtem Termin nicht anwesend war.

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