Zwickmühle mit Zahlungsunwilligem Kunden

23. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
RaleKay
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwickmühle mit Zahlungsunwilligem Kunden

Hallo,

ich habe bereits intensiv im Internet gesucht und bin auf diese Seite gestoßen. Vorab mal ein paar Informationen zu mir.

Zum 1. April habe ich mich mit einem Bekannten in Form einer GbR selbständig gemacht. Unser Hauptgeschäftsbereich sind Events. Ich persönlich bin Wirtschaftinformatiker und Mediengestalter. Da wir gerade erst die GbR gegründet haben, besitzen wir natürlich noch nicht die Mittel um uns ein teures Anwaltsgespräch leisten zu können. Ich habe mir jedoch müsste es eine Möglichkeit geben, wie Leute in unserer Situation ihr Recht einfordern können.

Nun genaueres zu der Zwickmühle:

Mein Geschäftspartner und ich sind von einem guten Bekannten gefragt worden, ob wir für seine Kneipe diverse Druckprodukte und später auch eine Website gestalten könnten. Gesagt getan. Es wurde mündlich und per Handschlag vereinbart, dass wir folgende Leistungen erbringen:

- Nachbau der Wortmarke in druckfähiger Qualität
- Gestaltung einer Abrechnungskarte
- Gestaltung eines Plakates
- Gestaltung einer Getränkekarte

Für diese Leistungen wurde von mir in der Rechnung ein freundschaftspreis unter dem aktuellen Marktwert angesetzt. Für diesen Auftrag investierten mein Geschäftspartner und ich mehr als 25 Stunden Arbeit. Jedoch berechteten wir nur 25. Angefangene Arbeiten für Flyer und Screendesign der Website, wie gefordert, ließen wir in der Rechnung auch weg.

Die Reaktion des Kunden war jedoch Empörung und Entsetzen. Er wies mich darauf hin, dass er der Meinung gewesen war, dass es sich um eine Leistung für einen Freund handle (kostenlos) und er nicht noch dafür bezahlen müsse. Im Gegenzug erhielt ich im Anhang ebenfalls eine Rechnung von ihm, in welcher er nun Leistungen geltend macht, welche nie von in Anspruch genommen wurden.

Nun stellt sich die Frage, wie wir dort reagieren sollen und welche Optionen wir haben. Wie gesagt, ist die GbR noch recht frisch und es exestieren noch keine finanziellen Rücklagen für Anwaltskosten. Der Rechnungsbetrag des Kunden liegt grob 200 € über dem von uns in Rechnung gestellten Betrag (beides Brutto).

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand Tips und Infos geben könnte, wie ich diese Angelegenheit vom Tisch bekomme, ohne dass wir auf den Lohn für unsere Arbeit verzichten müssen. Auch sind wir nicht daran interessiert, eine willkürliche Leistung zu bezahlen, welche

1. nicht erbracht wurde
2. allem Anschein aus Trotz oder zur Abschreckung

geltend gemacht werden soll.

Mit freundlichem Gruß

Ralf

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guest123-2223
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Student
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