Hallo,
ich hatte vor mehr als 3 Jahren einen Mahnbescheid
bekommen, gegen diesen hatte ich fristgerecht wiederspruch eingelegt. Seit dem auch nichts mehr gehört. In der zwischen Zeit habe ich auch mehreree Kredite usw. aufgenommen alles ohne Probleme. Nun möchte ich einen Laden mieten, der Vermieter möchte eine Auskunft kein Problem, nun wurde mir mitgeteilt das der Mahnbescheid von damals in einer Auskunft steht. In der Schufa steht nichts.
Wie kann ich da am besten vorgehen?
Besten Dank und Grüße
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alter Mahnbescheid
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Hallo,
ist gibt leider mehrere Aufkunfteien, wo der Eintrag auf Antrag auf MB eingetragen sein kann. Dieser Eintrag wäre zu löschen! Also die Auskunftei ausfingig machen, auf Löschung bestehen, ggf. Anwalt einschalten!
Die Auskunftei kenn nichts dazu - die erhalten die Eintragung von der einmeldenden Stelle, die auch die Verantwortung trägt!
Ergo:
Wenden Sie sich an die Stelle, die den MB erwirkt hat.
Teilen Sie denen mit, dass Sie dem MB widersprochen haben.
Wenn die einmeldende Stelle auf den Widerspruch hicht die Klärung herbeiführt (den VB durchzieht) dann darf sie den Vorgang auch nicht einmelden.
Sie können der einmeldenden Stelle daher auch mit rechtlichen Schritten drohen. Wenn die sich tatsächlich querstellen, dann sollte ggf. ein Rechtsanwalt das in Kürze erledigen können. Es hilft auch, die für das Bundesland zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (das Innenministerium) einzuschalten. Das macht aber erst dann Sinn, wenn sich der Einmelder verweigert ...
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Hallo,
danke für die Antworten, das Problem ist das die Firma schon seit fast 2 Jahren nicht mehr existiert (insolvenz) und ich habe auch keine Daten mehr nach all der Zeit.
Was sollte ich machen?
mfg
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OK - dann müssten Sie über die Auskunftei gehen.
Sehen Sie in den Unterlagen nach, die Ihnen der Vermieter gegeben hat. Darin müsste eine Ermächtigung zur Einholung einer Bonitätsauskunft sein, die Sie unterschrieben haben. Im Allgemeinen ist es die Schufa, es könnten aber auch andere sein.
Wenden Sie sich (schriftlich) an diese Auskunftei mit der Bitte um eine kostenlose Selbstauskunft gemäß § 34 BDSG
.
In der Selbstauskunft müsste die genannte Eintragung zu finden sein, zusammen mit der einmeldenden Stelle. Diese muss noch existieren, da eine Aktualisierungspflicht für die Daten besteht. Wäre die einmeldende Stelle tatsächlich insolvent, dann müssten die Daten dieser Stelle ohnehin gelöscht werden, da die Aktualisierung nicht mehr sichergestellt ist.
Im Zweifel dann einfach noch mal melden ...
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