Ich vermiete 4 Ferienwohnungen, d.h. es würde mir niemand glauben, dass ich diese ohne Radio und TV anbiete. Also zahlte ich seit 3 Jahren dafür Gebühren bei der GEZ. Da die Vermietungszeit pro Jahr etwa 90 Tage beträgt, zahlte ich die Gebühr anteilig für jeweils 4 Monate. 2007 soll das alles nicht mehr möglich sein, d. h. die Gebühr soll für das gesamte Jahr gezahlt werden, egal, wie lange die Belegung nachweislich ausfällt. Kann mir jemand einen Rat geben, was da zu machen ist?
Gruß --> Hannes Deutsch
anteilig GEZ ?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Bitte doch die GEZ um einen Besuch dieser Wohnungen. Wenn kein Radio und kein TV vorhanden sind, ist doch nichts zu zahlen?!
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Derartige Einladungen dürfte die GEZ wohl sehr selten bekommen !
Dem GEZ Mann das Mitbringen eines Six Packs anheimstellen
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ist lohn für arbeit in der probezeit von einem steuerberater abhängig?
Hallo, Ikarus 02,
nein, es ist schon so, dass die Ferienwohnungen gut ausgestattet sind, natürlich auch mit Radio und TV, sonst kommen doch keine Gäste. Daher will ich ja auch zahlen, was unbedingt sein muss. Aber Gebühren für ein Drittel des Jahres oder ein ganzes Jahr, dazwischen liegen schon Unterschiede. Außerdem zahlen die Leute zu Hause bestimmt auch GEZ-Gebühren, so dass der Verein doppelt absahnt.
Gruß --> Hannes Deutsch
GEZ = GeldgeilE abZocker
und wenn du jeweils an- und abmeldst nach 90 Tagen (sofern am Stück?
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
das mit dem An- und Abmelden versuch ich, bin ja gespannt, was passiert, schon deshalb, um bei dem ganzen Ärger auch ein bisschen Spass zu haben.
Gruß --> Hannes Deutsch
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