auf internetseite angemeldet...

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Alein
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 5x hilfreich)
auf internetseite angemeldet...

Hallo,

angenommen Person A meldet sich auf einer Internetseite an unter akzeptierung der AGB´s, die anbietet sms zu verschicken.
(wenn das posteten einer seite erlaub ist) meine ich solch eine Seite:
http://www.gratis-sms-deal.com/

Dort würd nur in den AGB´s auf die Kosten hingewiesen,auszug: 12,00 monatlich für 12 Monate im vorraus, 144 € inkl. MWS.


Inwieweit ist die Forderung per Inkasso bzw. vor gericht einklagbar ?? bzw. liegt hier nicht evtl. sogar ein betrug vor wegen der "täuschung" ?

Vielen Dank für alle Antworten

-- Editiert von alein am 07.01.2008 22:19:20

-- Editiert von alein am 07.01.2008 22:19:56

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da klagt keiner.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es wurde noch nie geklagt !
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/21/vorgehen-bei-ungewollten-internet-abo-vertragen/

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Und ich warte immer noch auf das Inkassobüro, das von meinem Chef Geld will.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Naja, Betrug ist das nicht direkt, da auf die Kosten ja hingewiesen wird.

Allerdings mal wieder so versteckt, dass sich diese Forderung kaum durchsetzen lässt.

Ich täts aussitzen


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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich täts aussitzen
----------------------------------
Hat H Kohl 15 Jahre erfolgreich gemacht :)
(die Älteren kennen Ihn noch...)

lg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

@Helli
16 Jahre sind es gewesen :grins:

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