bank kontopfändung

30. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Trischi1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
bank kontopfändung

Hi, ich versuche es einfach mal kurz und bündig. also

person a nimmt kredit auf b bürgt dafür und a kann leider die raten nicht mehr zahlen, aufgrund der wirtschaftlichen lage kann b die raten ebenso wenig zahlen. es gab eine gerichtisverhandlung in der person a und b die schuld anerkannten und auch festgehalten wurde das weder a noch b zur zeit zahlen kann, dennoch folgte ein schreiben der bank das wenn man sich weiter weigere die raten zu zahlen das konto gepfändet wird. kann man was gegen diese pfändung tun denn die bank weiß das person b nur kindergeld erhält und keine weiteren einnahmen hat, desweiteren darf die bank auch an den ehemann der person b gehen, die heirat kam erst jahre nach aufnahme des kredites.

ich hoffe das ist jetzt nicht zu durcheinander geworden.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Jeder haftet nur für seine eigenen Schulden.
Der Ehemann haftet nicht.
Ebenso dürfen Sozialleistungen, dazu zählt auch Kindergeld, nicht gepfändet werden.
Habe mal folgendes gelesen:
Wenn der Bürge zum Zeitpunkt der Bürgschaft kein, oder nur ein geringes
Einkommen hatte, ist die Bürgschaft sittenwidrig, und damit nichtig.
Die Bank muß dann den Bürgen aus der Haftung entlassen.
Da würde ich mal einen Rechtsanwalt fragen.

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#2
 Von 
Trischi1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Rechtsanwalt hatten wir kam auch zur verhandlung und die richterin hat mich nicht rausgelassen. aber wenn die erst mal mein kontopfänden dann dauert das ja zig jahre bis ich das wieder frei bekomme denn diese wird doch erst aufgehoben nach begleichung des betrages oder? und daher ist es für mich unlogisch das die das pfänden wollen da die selber wissen das da nur das kindergeld rauf geht da ich zur zeit aufgrund unseres kindes gar kein einkommen habe. ich habe gehört das man dann beim amtsgericht beantragen muss das kindergeld vom konto zu bekommen aber ob das so ist weiß ich nicht, dadurch hat man einfach viel mehr probleme und was ist wenn meine bank mir dadurch mein konto kündigt, weiß ja nicht wie die banken da so sind.

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#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

>Ebenso dürfen Sozialleistungen, dazu zählt auch Kindergeld, nicht gepfändet werden
Das ist so nicht ganz richtig.:
Für Kontopfändungen gilt, daß Sozialleistungen 7 Tage seit Gutschrift nicht pfändbar sind. Sie können von dem Kontoinhaber in diesem Zeitraum vom Konto abgehoben werden; danach unterliegen sie der Pfändung.
Im übrigen gilt:folgendes: Wird das Konto gepfändet, so ist es auf die Dauer von 14 Tagen zunächst gesperrt, um auch den Schuldner Gelegenheit zu geben, bei Gericht den pfändungsfreien Betrag festsetzen zu lassen.
http://www.inkassobuero.de/urteile.php?urteilid=11605

Für die Bürgschaft gilt, daß der Gläubiger zuerst einmal den Hauptschuldner in Anspruch nehmen muß , ehe er sich nach Erfolglosigkeit an den Bürgen wenden kann.
Sollte es aber zu einem Urteil gekommen sein, daß Schuldner und Bürge gemeinsam zur Zahlung verurteilt worden sind -das geht aus Ihrer Schilderung nicht klar hervor- dann haften beide als Gesamtschuldner und können wahleise in Anspruch genommen werden.

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