Hallo Zusammen,
ich weiss das es zu diesem Problem schon einige Beiträge gibt. Daher wollte ich mal fragen ob ihr mal bitte über mein Problem mit Barex Inkasso schauen könnt.
Es geht um folgendes: Hatte einen Kredit bei der Sigma Kreditbank, 2 Raten vergessen zu zahlen, kulanz von deren Seite gab es nicht obwohl die Raten nachbezahlt wurden, wurde der Kredit gekündigt und an Barex Inkasso übergeben.
Ist soweit alles gut, war mein verschulden, habe dann angefangen den Betrag bei Barex Inkasso ab zu bezahlen.
Habe mir zwecks Zwischenstand abfrage, eine aktuelle Forderungsaufstellung schicken lassen und da habe ich gesehen das die Verzugszinsen bei 9,5% liegen. Das erschien mir zu hoch und habe direkt bei Barex Inkasso nachfragt, das ist deren Antwort:
[u][i][i]Bezugnehmend auf Ihre beiden E-Mail vom 18.11.2020 nehmen wir nun wie folgt Stellung zu den Verzugszinsen:
Das Darlehen wurde am 27.06.2019 von der SIGMA KREDITBANK AG gekündigt und die abgezinste Restforderung gesamthaft zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt (Kopie des Kündigungsschreibens anbei). Mit dieser Massnahme wurden Ihrem Kreditkonto die nicht verbrauchten Vertragszinsen von € 371.13 gutgeschrieben. Dafür fallen aber seither selbstverständlich Verzugszinsen an, die die Kreditgeberin entsprechend des ihr entstandenen Verzugsschaden derzeit mit 9.5 % p.a. berechnet (siehe auch Kreditkündigung und Eröffnung Inkasso).
Das Schuldrecht im BGB lässt im Einzelfall ausdrücklich die Berechnung eines höheren Verzugszinses als 5 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu, wenn die Gläubigerin einen entsprechenden Verzugsschaden nachweisen kann. Dazu ist die SIGMA KREDITBANK AG jederzeit in der Lage und wird dies im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch tun.
Unsere Auftraggeberin ist eine reine Kreditbank und betreibt kein Einlagengeschäft, nimmt also keine Kundengelder zur Anlage entgegen. Sie kann sich somit nicht wie Universalbanken über das Interbankennetz oder über den Kapitalmarkt refinanzieren, sondern muss sich die erforderlichen Mittel bei auf solche Refinanzierungen spezialisierten Banken beschaffen. Die Refinanzierung von notleidenden Positionen ist naturgemäss wesentlich teurer als diejenige für das gewöhnliche Bankgeschäft. Von den Kreditnehmern nicht bezahlte Raten sind nicht planbar. Diese Ausfälle müssen somit durch eine flexible Refinanzierung aufgefangen werden, was banktechnisch nur im Wege der relativ teuren Kontokorrentkredite möglich ist. Das zudem bei notleidenden Krediten erheblich erhöhte Debitoren- bzw. Ausfallrisiko findet naturgemäss im Refinanzierungssatz seinen Niederschlag.
Der von der Kreditgeberin geltend gemachte Verzugszinssatz von 9.5 % p.a. ist unter Berücksichtigung ihrer eigenen Refinanzierungskosten deshalb berechtigt.
Die Zahlungen werden gemäss § 497 Abs. 3 BGB zuerst auf die Kosten, dann auf die Hauptforderung und zuletzt auf die Zinsen verrechnet.
Die Zinsberechnung erfolgt jeweils zum Datum des Zahlungseingangs und bezieht sich dabei auf den Stand der Hauptforderung. Nimmt die Hauptforderung ab, so ist auch der Verzugszins entsprechend niedriger.
Die derzeitige Restforderung beträgt noch EUR 2'294.32 (zuzüglich weitere Zinsen).[center]
Ist das alles so richtig was die schreiben? gerne stelle ich auch die Kündigung und das Inkassoschreiben zur Verfügung, wenn nicht was könnte ich tun?
Über Antworten und Ratschläge freue ich mich.