bestellung unter falschem Namen, jetzt problem mit inkass

13. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
lothar bauer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
bestellung unter falschem Namen, jetzt problem mit inkass

Hallo!

Meine Freundin hat da folgendes Problem:

Vor einigen Jahren bestellte Ihr Mutter auf Ihren Namen etwas bei untem erwähnten Versandhaus. Und fälschte die Unterschrift.

Das Versandhaus interessiert es aber nicht das meine Freundin diese Ware nicht bestellt hat.
Und rückt auch nicht die Bestellung mit der gefälschten Unterschrift heraus.

Erwähnen möchte ich noch das meine Freundin kein Einkommen hat.
Ebenso wenig Wertgegenstände.
Sie wohnt mit mir in einem eheähnlichen Verhältniss und führt den Haushalt.

Sollen wir überhaut auf dieses Schreiben reagieren?
Es befindet sich noch ein Formular dabei, wo sie Ihre Vermögensverhältnisse darlegen soll.
Oder sollen wir es ignorieren?

Ein ähnliches Schreiben hat Sie schon 2-3 mal erhalten.

Sie war deswegen auch schon bei einem Anwalt, aber das Versandhaus
besteht weiterhin auf der Forderung.

............

Deutscher Inkasso-Dienst !

Abgetretene Forderung der Firma O.
in Höhe von zur Zeit EUR xxxx

Sehr geehrte Frau M.,

bisher zeigten wir Ihnen gegenüber sehr viel Geduld. Es ist höchste Zeit,
die alte Sache aus der Welt zu schaffen.

Wir fordern Sie auf, die Gesamtfoederung innerhalb von 10 Tagen nach ERhalt
dieses Schreibens unter Angabe der Inkasso-Nummer auf unser Konto bei der
xxxx zu überweisen.

Fals Sie wider Erwarten diesen Betrag nicht fristgemäß auf einmal zahlen können,
erwarten wir innerhalb derselben Frist eine Rate von mindestens 110 EUR.

Teilen Sie uns Ihre Entscheidung in jedem Fall auf anliegendem Formular mit.

Sollten Sie nicht zahlen, werden wir erneute gerichtliche Zwangsmaßnahmen gegen Sie einleiten.

.................

Darauf hin antwortete Sie folgendermaßen:
Ich habe Ihr Schreiben erhalten und weise Sie nochmals darauf hin das ich nicht bereit bin die
geforderte Summe zu zahlen. Da ich weder die Bestellung für den Artikel aufgegeben habe, noch die
Ware erhalten habe.
Soweit ich weiß ist es an Ihnen zu beweisen das ich die Bestellung aufgegeben habe oder die Ware
erhalten habe. Die Beweispflicht liegt also bei Ihnen.

Darüber hinaus verfüge ich über kein eigenes Einkommen, da ich mit meinem Freund
( Herrn L. B., Mxxxxxstr 49, 6xxxx M.)
in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebe und führe den Haushalt
Ich erhalte weder Lohn/Gehalt, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe/Wohngeld, Rente,
Kinder/Erziehungsgeld, eingehende Unterhaltszahlungen noch Krankengeld.
Ebenso wenig verfüge ich über Wertgegenstände noch Besitz.

Wenden Sie sich, oder die Firma Otto, an die Jenige die die Ware bestellt und auch erhalten hat.
..............


>Wurde schon wegen dieser Sache in der Vergangenheit ein
>gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt? Wie habt ihr darauf
>reagiert?

Nein noch nicht!

Es gab nur jede menge Schriftverkehr zwischen dem Anwalt meiner Freundin und der Gegenseite.

Die Ware wurde damals an die Adresse der Mutter geliefert.
Meine Freundin wohnte aber nicht bei ihr.

Es gibt sogar ein Schreiben der Mutter an den Anwalt :

Hiermit teile ich ihnen mit das ich den Rae. der Firma Q..... eine Abbuchungserlaubniss von meinem Konto erteilt habe und bis heute noch keine Buchung erfolgte. Ich werde de Betrag nicht an sie bezahlen. Deshalb werde ich am 15 Feb 2000 die Rate an die Firma Q.....
bezahlen.


Es wurde aber nichts Bezahlt. Und leider ist der Brief nicht unterschrieben.

Dem Anwalt meiner Freundin wurden von den Anwälte der Firma Q.....
Unterlagen über verschiedene Bestellungen bei Q zugeleitet.
Und aus den Unterlagen ging hervor das die Unterschrift zweifelsfrei gefälscht ist.

Die unterlagen liegen aber noch beim Anwalt.


Jetzt ist wieder ein Schreiben der Inkassodienstes gekommen.
Der eine kopie eines Schuldanerkenntnisses vom 30.07.98 beiliegt.
Dieses Schreiben ist unterschrieben , mit dem namen meiner Freundin.
Die weiß aber nicht ob sie dieses Schreiben wirklich unterschrieben hat.
Kann sich nicht erinnern.

Sollen wir überhaupt auf den Brief der Inkasso Gesellschaft antworten?

Da meine Freundin aber weder ein Einkommen noch Vermögen hat ist Ihr ja nichts zu holen.
Sie ist praktisch gesagt Hausfrau.

Welche gerichtlichen Maßmahmen können gegen Sie eingeleitet werden?
Wenn überhaupt!?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ich würde mir die Mutter "vorknüpfen" von Ihr das Geld holen und die Schulden bezahlen. Denn Sie ist ja quasi Schuld.

Besser als wenn Sie strafrechtlich verfolgt wird später ( Urkundenfälschung). Denn so wie du das schilderst wird sich das noch lange hinziehen!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lotharB
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Würde wohl nichts bringen, wenn der mutter nichts zu holen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde dem Inkassobüro nochmals devinitiv mitteilen, dass die Forderung nicht anerkannt wird aus den o.g. Gründen und bitten, weitere Mahnungen zu unterlassen. Wenn der Inkassodienst dann ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, bei Erhalt Widerspruch einlegen (Frist beachten!). Dann muss nämlich eine Zahlungsklage übers Gericht erfolgen und da ist es bei dieser Ausgangslage mehr als fraglich, ob das Inkassobüro dies tun wird.
Warum wird aber nicht mal mit der Mutter Klartext geredet? Denn das, was sie da getan hat fällt m.E. schon unter Betrug. Den Grund dafür kann man sicher erahnen?

-----------------
"Gruß Ria"

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