bezahlt und über Zahlung informiert, creditreform hat altes Briefdatum verwendet

13. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ama123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
bezahlt und über Zahlung informiert, creditreform hat altes Briefdatum verwendet

Hallo ihr Lieben,

Ich hatte meinen Telefonanbieter informiert, dass Rechnung überwiesen und mich über Verspätung
entschuldigt. Die Dame meinte es ist frisch an Credit-reform rausgegangen und ich soll Bescheid geben, hat sich erledigt.
Dies hab ich getan, der Herr wollte unbedingt wissen wann ich überwiesen habe, und meinte das wäre demnächst in Bearbeitung.
Der erste Brief kam 4 Tage nach meiner Überweisung allerdings mit Datum vor meiner Überweisung. Das hat der gute Herr wohl nach meiner Info eingetragen.
Nun 2. Brief mit nur noch deren Kosten.
Ich wusste weder von der Abgabe, da ich 2 Wochen vorher meinen Anbieter informiert habe, dass ich selbst auf Zahlungen warte, und dann eben sofort nach dem ich bezahlt habe.

Habt ihr einen guten Tip? Muss ich mich schützen, weil sie mit dem Datum getrickst haben.
Ich habe ein Screenshot von dem Telefonat.
Vielen Dank und beste Grüße

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120239 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Ama123mitglied):
Ich habe ein Screenshot von dem Telefonat.

Das ist ja nobelpreisverdächtig ... wie genau hat man denn die gesprochenen Worte fotografiert?



Zitat (von Ama123mitglied):
da ich 2 Wochen vorher meinen Anbieter informiert habe, dass ich selbst auf Zahlungen warte

Wie genau beweisbar?
Mit welchen Worten genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mit dem Screenshot ist vielleicht der Einzelverbindungsnachweis gemeint? Das wäre schon mal gut. Zwar kann man die Inhalte nicht beweisen, aber dass man (mehrfach) dort angerufen hat, bevor das Inkasso eingeschaltet wurde, ist trotzdem durchaus etwas Wert.

Ich würde dem Inkasso schreiben, dass man das Geld längst überwiesen hat, bevor sie tätig wurden und dass zudem der Anbieter am XX.XX. (also Datum und Uhrzeit benennen) informiert wurde über die vorübergehenden und ungeplanten Zahlungsprobleme.
In so einem Fall, wo man aktiv den Gläubiger informiert, sind Inkassokosten im Regelfall nicht durchsetzbar. Das wissen auch die Inkassos.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.123 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen