Hallo,
ich brauche einen Rat wie ich (m)einen bezahlten Titel,entwertet, vom Inkasso bekomme.
Kurz zur Geschichte:
Seit Mitte der 90er gab es eine titulierte Forderung der Citibank.
Dieser Titel wurde an Hoist Inkasso verkauft, wo er jahrelang auf Halde lag.
Dann wurde 2019 Dohr Inkasso mit der Beitreibung betraut.
Jedenfalls wurde mit Hilfe einer Schuldnerberatung ein Vergleich beschlossen und auch bezahlt.
In dem Vergleich sind alle Kosten enthalten. Dies wurde schriftlich von Dohr bestätigt.
Nach der Zahlung gab es ein Bestätigungsschreiben von Dohr, dass die Forderung damit erledigt wäre und der Schufa das mitgeteilt werden würde (was auch geschehen ist) und das der entwertete Titel zugesandt wird.
Soweit so gut, aber leider bekomme ich den Titel nicht.
Die Schuldenberatung versucht alles aber falls das alles nicht fruchten sollte:
Habe ich ein Anrecht auf den entwerteten Titel?
Wer wäre mein Ansprechpartner? Dohr Inkasso oder Hoist?
Wie wäre die Vorgehensweise?
Ich setze Fristen aber irgendwann bräuchte ich ja, bei weiterer Verweigerung der Herausgabe des Titels, rechtlichen Beistand.
Bleibe ich dann auf den Kosten des Anwaltes sitzen?
Der Idealfall wäre ja, dass das Inkasso-Unternehmen den Schufaeintrag löschen würde.
Dann würde ich auch auf den entwerteten Titel oder (wahrscheinlicher) auf eine beglaubigte Titelkopie verzichten.
Ist so etwas realistisch?
Danke für die Hilfe und beste Grüsse
betsches77
bezahlter Vergleich...Inkasso rückt Titel nicht raus?
Was denn nun?Zitat :...
Nach der Zahlung gab es ein Bestätigungsschreiben von Dohr, dass die Forderung damit erledigt wäre und der Schufa das mitgeteilt werden würde (was auch geschehen ist)
...
Der Idealfall wäre ja, dass das Inkasso-Unternehmen den Schufaeintrag löschen würde.
...
Den Idealfall der Löschung des Eintrages hätte ich favorisiert.
Passiert ist das erstere. (Erledigungsmeldung an die Schufa).
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Zitat :Den Idealfall der Löschung des Eintrages hätte ich favorisiert.
Passiert ist das erstere. (Erledigungsmeldung an die Schufa).
Das ist der normale Verfahrensweg. Der Eintrag mit Erledigtmeldung bleibt noch 3 Jahre drin.
Das der Schufa Eintrag erst nach drei Jahren gelöscht wird, ist mir bekannt. Trotzdem gibt es wohl doch die Möglichkeit, dass der Gläubiger den Eintrag vorzeitig entfernen lassen kann?
Aber hauptsächlich geht es mir um den entwerteten Titel.
Ich habe den Verdacht, dass es den originalen Titel gar nicht mehr gibt. Jedenfalls habe ich immer nur eine schlechte Kopie davon bekommen. Was nichts daran ändert, dass es den Titel gab.
Ich möchte unbedingt den entwerteten Titel oder eine notarielle Beglaubigung.
Das ist doch mein Recht, oder?
Lg betsches
Zitat:Das ist doch mein Recht, oder?
Natürlich ist dies Dein Recht. Sofern noch nicht erfolgt, bei Dohr-Inkasso mit Fristsetzung den entwerteten Titel verlangen. Dies schriftlich erledigen und per Einschreiben zusenden. Im Schreiben ruhig bereits erwähnen, das Du nach fruchtlosen Verstreichen der Frist den Klageweg bestreiten wirst.
Ergänzende Antworten: Ansprechpartner ist das letzte Inkasso, dass dich kontaktiert hat und nein, die Anwaltskosten wird dir das Inkasso ersetzen müssen.
Zitat :Den Idealfall der Löschung des Eintrages hätte ich favorisiert.
Der Idealfall ist die Herausgabe des entwerteten Titels plus Löschung des Eintrages.
Auf die Herausgabe des entwerteten Titels würde ich auf keinen Fall verzichten.
Danke für die Hilfe.
Ich habe jetzt mit Dohr gesprochen und es wurde mir versichert, dass der Titel angefordert wurde. Sollte er nicht mehr im Original vorhanden sein, wird eine Neuausstellung beim Gericht beantragt.
Eine Frage noch:
Die Frau sagte, dass es bei einem Titeleintrag bei der Schufa, es gar nicht möglich wäre, als Gläubiger, den Eintrag löschen zu lassen.
Das verhindert die Schufa selber. Ausnahmen sind nur Verwechslungen u.ä.
Stimmt das?
Gruß betsches
Zitat:Sollte er nicht mehr im Original vorhanden sein, wird eine Neuausstellung beim Gericht beantragt.
Das ist Unsinn. Wenn die das Original nicht mehr haben, hätten die eigentlich nie Geld fordern dürfen....
Mach es so: Sollten sie das Original nicht mehr finden, sollen die zu einem Notar und dort eine beglaubigte Erledigt-Erklärung erstellen, dir dann zusenden. Da brauchen die nichts neu beantragen.
Zitat:Stimmt das?
Keine Ahnung. Ist aber letztendlich egal, ob die Schufa das nicht will oder der Gläubiger nicht will. Du hast keinen Anspruch auf vorzeitige Löschung. Damit ist der Drops gelöscht.
Wo ist denn da der Unterschied?
Und selbst wenn der Originaltitel nicht mehr vorhanden ist, hätte doch Hoist jederzeit eine neue Ausfertigung beim AG beantragen können, oder?
Den VB gabs ja wirklich.
Wäre zwar Aufwand gewesen aber doch wohl möglich?
Für den Fall, dass der originale VB tatsächlich nicht mehr vorhanden ist, wo ist der Unterschied zwischen einer Neuausfertigung des VB und anschließender Entwertung und einer notariell beglaubigten Entwertung?
Gruß betsches
Und jetzt?
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