clickandbuy sportwetten minderjährig inkasso

28. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
alex t.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
clickandbuy sportwetten minderjährig inkasso

hallo, ich weiß nicht ob ich gant richtig bin hier.

ich habe folgendes problem. vor etwa 1er woche bekommt meine verlobte ein schreiben nach hause. das schreiben kommt von clickandbuy. sie fordern etwa 230€, weil sportwetten auf der homepage von "sportingbet" abgeschlossen wurden und diese per lastschriftverfahren über clickandbuy abgewickelt wurden, welche aber nicht eingelöst werden konnten, weil nicht genug guthaben auf dem konto war. meine verlobte hat keine ahnung was das soll. sie spricht mich darauf an. als sie mir sagt, dass dort was mit sportwetten erwähnt wurde, macht es klick bei mir. eines meiner geschwister (16 jahre alt), hat in letzter zeit immer wieder was von sportwetten geredet. ich habe ihn ausgefragt, worauf er mir zugab, dass er auf den namen meiner verlobten ein solches clickandbuy konto eingerichtet hat. sich auf einer sportwetten seite (sportingbet) im internet mit falschen daten angemeldet hat und dann per lastschriftverfahren geld auf das konto buchte, mit der hoffnung einen gewinn zu erzielen und dann den offenen betrag mit dem gewinn auszugleichen, was natürlich nicht funktioniert hat.

clickandbuy hat eien frist gesetzt, die daten sollen schon an ein inkasso unternehmen gegangen sein.

jetzt meine frage, wie kann es sein, dass es nicht überprüft wird ob er minderjährig ist oder nicht? oder besser gefragt, muss er dieses geld jetzt zahlen? warum wird so ein betrag einfach gebucht ohne altersüberprüfung oder ähnlichem.

danke im voraus für die antworten

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Natürlich kann der Kontoinhaberin die Gelder zurück fordern. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass dann die Geschädigten (der Zahlungsdienst, bzw der Sportwettenbetreiber) gegen den eigentlich Schuldigen, also deinen Bruder vorgehen.

quote:
jetzt meine frage, wie kann es sein, dass es nicht überprüft wird ob er minderjährig ist oder nicht? oder besser gefragt, muss er dieses geld jetzt zahlen? warum wird so ein betrag einfach gebucht ohne altersüberprüfung oder ähnlichem.


Sagen wir es mal, wie es ist, ohne "den Kleinen" in Schutz zu nehmen:
Was hätte die Überprüfung gebracht, wenn der Minderjährige offensichtlich genügend kriminelle Energie hat, auch sensible Daten, wie die Bankverbindung von Dritten für Anmeldungen und Transaktionen zu nutzen?
Hätten der Dienst eine Vertifizierung zB durch einen Ausweisnummer oder -kopie verlangt, hätte er sich diese vermutlich auch besorgt.

Man könnte sich natürlich dumm stellen und sagen, unbekannte Dritte hätten diese Transaktionen durchgeführt; man wisse nicht wer.
Aber auch dann kann man nur hoffen, dass nicht durch ggf. strafrechtliche Ermittlungen letztendlich doch die IP-Adresse oder Ähnliches zurückverfolgt wird. Da nicht von einer schweren Straftat auszugehen ist, dürften die Vorratsdaten kaum genutzt werden dürfen, also nur die bestenfalls kurzzeitig gespeicherten Verbindungsdaten, die evtl schon gelöscht sind.
Aber die Strategie wäre natürlich schon sehr risikobehaftet.


Persönlich würde ich so vorgehen, dass ich den Sportwettenanbieter kontaktiere und ihn mitteile, dass ein Minderjähriger sich dort anmeldete und Geld verwettete und dieses zurückfordern. Wenn du Glück hast machen sie es, wenn nicht, dann habt ihr halt Pech gehabt, aber glücklicher Weise handelt es sich ja noch um eine verschmerzbare Summe.
In diesem Fall würde ich das natürlich vom Bruder bis auf den letzten Cent zurück zahlen lassen, ausserdem ihn absolute Angst machen, zur Not irgendwelche Geschichten erzählen, dass die Polizei sich schon gemeldet hätte ect...

Denn was dein Bruder dort machte, geht ja schon deutlich über den "gewöhnlichen Quatsch" hinaus, den jeder Jugendliche mal macht und wird (sollte er so weiter machen) auch irgendwann übel enden.

Wahlweise kann man natürlich auch deinen Bruder ins offene Meser laufen lassen, mit allen straf- und zivilrechten Kosequenzen für ihn...aber das willst du ja vermutlich nicht.

-- Editiert am 28.10.2009 20:14

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Unabhängig von der Minderjährigkeit :
Nichts ist einklagbar

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119377 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
jetzt meine frage, wie kann es sein, dass es nicht überprüft wird ob er minderjährig ist oder nicht?

quote:
warum wird so ein betrag einfach gebucht ohne altersüberprüfung oder ähnlichem.

Als ich mein Click-and-buy-Konto einrichtete, fand eine mehrfache Überprüfung statt. Als eine der Maßnahmen wurde mir 0,01 EUR aufs Konto überwiesen mit einem Code im Verwendungszweck um zu prüfen ob ich auf das Konto Zugriff habe.


Außerdem wie hätte einer das überprüfen sollen mit der Minderjährigkeit?
Laut eigener Aussage
quote:
worauf er mir zugab, dass er auf den namen meiner verlobten ein solches clickandbuy konto eingerichtet hat.

hat er ja mit den Daten der Verlobten überall gearbeitet. Die ist noch minderjährig?




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alex t.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal zu seba79

kurz zur übersicht:

1) clickandbuy account > über die daten meiner verlobten

2) die kontonummer auf dem clickandbuy account > die gehört meinem bruder, der die sache hier verursacht hat

3) der sportingbet account > ebenfalls über die daten meiners bruders, aber mit falschem geburtsdatum (18 jahre eingegeben statt 16 jahre)

meine verlobte fortdert kein geld zurück, clickandbuy möchte geld von meiner verlobten, weil ein clickandbuy konto auf ihren namen eingerichtet wurde, von dem clickandbuy konto ging geld per lastschriftverfahren an das sportinbet konto, das sportingbet konto ist nicht auf den namen meiner verlobten sondern über seinen namen selbst, also den daten meines bruders, aber mit falschen daten (geburtsdatum). das lastschriftverfahren wurde von der bank zurückgewiesen, mangels deckung. meine verlobte hat eine mahnung per brief bekommen, jetzt will clickandbuy das geld, weil das geld auf sportingbet auch verspielt wurde. also nicht meine freundin will ihr geld zurück sondern clickandbuy.


zu Harry_van_Sell

punkt 2) beantwortet wohl deine aussage

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Gut, allerdings verstehe ich nicht, was du jetzt genau damit sagen willst.

Wie ich bereits erwähnte, hat deine Verlobte die Möglichkeit und das Recht, die Zahlung zu verweigern mit dem Hinweis, Dritten hätten ihren Namen missbraucht.

clickandbuy wird dann vermutlich alles dran setzen, den Störer zu ermitteln, also Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen und die Ermittlungsbehörden würden dann ggf. wiederum auf deinen Bruder stossen. Alleine schon, da er zu Verifizierung des Clickandbuy-Account ja seine echten Kontodaten preisgab, somit bei strafrechtlichen Ermittlungen einfach zu identifizieren wäre.
Dann wird wohl ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet und Clickandbuy werden ihre Ansprüch gegen ihn geltend machen.

Das Einzige, was ich empfehlen kann, sagte ich bereits; als Erziehungsberechtigter den Sportwettenanbieter auf die Minderjährigkeit des Kunden hinweisen und sämtliche eingezahlten Beträge zurückfordern.
Einige Anbieter sollen das problemlos machen, andere wohl eher nicht.

Im Grund kann man der Sache noch Gutes angewinnen. Man stelle sich vor, das Konto deines Bruders wäre gedeckt. Wieviel hätte er wohl dann wieder und wieder verwettet, ohne das ihr die Sache gemerkt hättet?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.552 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen