coeo inkasso hohe forderung

17. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
APunktSPunkt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
coeo inkasso hohe forderung

Hallo erstmal...

Ich bin über google auf diese Seite gestoßen.

Ich habe vor einer Weile ( Mai 2011 ) eine kleine Rechnung schleifen lassen. Briefe nicht beantwortet usw. Das komplette Paket an Dummheit eigentlich. Nun wurden aus 24,-€ erstmal 227,51 €.

Coeo schrieb mir diese Forderung mit einer Forderungsaufstellung. Beigefügt war ein Blatt wo man um Ratenzahlung bitten konnte. Nun hab ich den zurück geschickt mit dem Angebot von 35,- € mtl.

Jetzt kam wieder ein Brief von Coeo in dem ein Teilzahlungs-Ratenvertrag steckte.

Schon verrückt .

Da steht das die Vereinbarung nur gilt wenn ich den unterschrieben zurück schicke. Dazu noch mal eine Forderungsaufstellung diesmal mit 20,-€ mehr für den Teilzahlungsvertrag.
Zusätzlich steht in der Vereinbarung das ich jetzt noch mtl. 1,50€ Kontoführungsgebühr zahlen soll.

Jetzt wurde ich etwas misstrauisch. was davon muss ich überhaupt zahlen. In der Vereinbarung ( 2 Blätter) stehen zu viele Sachen die ich nicht verstehe und die mir unheimlich vorkommen bei dem Gedanken sowas zu unterschreiben.

Leider kann man das nicht hier hochladen. Deshalb mal kurz die Details.

-Hauptforderung : 24 €
-Zinsen vom 20.05.2011 - 13.08.2013: 11,02€
-verzinsl. kosten: 68 €
-unverzinsl. Kosten vom
20.05.2011-13.08.2013
Vollsteckungsbescheid (33,32)
AG Berlin mit Az.
Schufa Eigenvertrag (35,82)
VA mit EV-Antrag (47,82)
EV-Gebühr (59,82)
Gerichtsvollz.-Kosten (124,82)
Forderungsstand (144,82)
Teilzahlungsvertrag (20,00)
Alles In einer sehr unübersichtlichen Tabelle.

Macht am Ende Irgendwo 247,84 €

Muss ich das alles verstehen und bezahlen ?
Kann ich da was weg kürzen ?
Ich hab auch nur die Kontodaten der Coeo Inaksso.

Wenn sich da was machen lässt bedanke ich mich jetzt schon für die Antworten !



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Übrings war bei mir nie ein Gerichtsvollzieher wegen der Angelegenheit.

-- Editiert APunktSPunkt am 17.08.2013 17:49

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Waren die bisherigen Vollstreckungsmaßnahmen fruchtlos ?

Gäbe es was zu pfänden ? (Lohn/Konto)

Wenn Du die EV hast dann biete einen Vergleich an

Bestehen noch andere Schulden ?



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 17.08.2013 18:48

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#2
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Würde ich nicht unterschreiben. Hoffentlich wurde mit der Bitte nicht irgendwas anerkannt!

Ratenzahlungen kann man übrigens auch beim Gerichtsvollzieher machen, ist glaube ich auf 9 Monate beschränkt, aber bei 35€ und korrigierter Forderung müsste das allemal passen.

Da ja wohl schon die eidesstattl. Versicherung abgegeben wurde, muss man sich um seine Bonität bei Schufa & Co keine Sorgen mehr machen. Problem ist, dass die Hauptsache anscheinend tituliert ist und titulierte Forderungen meist nicht mehr anfechtbar sind. Mahn-/Vollstreckungsbescheid vom Gericht wurde wohl erhalten, oder? Evtl. noch auf Acoreus lautend? Coeo hat die übernommen.

Was steht denn im Vollstreckungsbescheid? Viele der Kosten (auch angebliche Vollstreckungskosten, also nach Titulierung entstanden und somit meist noch anfechtbar) erscheinen mir deutlich überhöht oder fragwürdig. Wurde schon was bezahlt oder vollstreckt? Die Summe 247€ scheint nicht zu stimmen, ich komme da auf über 424€. Ist ein P-Konto eingerichtet, dass man nicht ganz ohne Geld dasteht, wenn die pfänden?

Antrag auf Vermögensauskunft und eidesstattl. Versicherung (die VA ersetzt eigentlich seit 2013 die EV) sehen mir mit über 100€ viel zu teuer aus; an Gerichtsvollzieherkosten für eine EV hab ich im Netz 30€ gefunden; ein Inkasso kann für den Auftrag dazu allenfalls entsprechende Anwaltskosten verlangen, das ist eine 0,3-Gebühr, nach altem RVG also etwas im 10€-Bereich. Die knapp 50€ wären da schon viel; eine weitere Gebühr von fast 60€ für eine EV ist wohl reine Fantasiegebühr ohne Rechtsanspruch.

Auch ein Schufa-Eigenvertrag für 35€ ist deren eigene Sache; nicht erkennbar, warum man das bezahlen soll (wenn es nicht im VB steht).

124€ für Gerichtsvollzieher? Was hat der denn gemacht? Haben die den alle paar Wochen losgeschickt, trotz EV? Dann -könnte- es unnötig gewesen sein. Außerdem muss man sicher gehen, dass da wirklich nur GV-Kosten und für Inkasso nur Anwaltskosten-Äquivalent drin sind, nicht noch weitere Fantasiekosten.

Auf Kontoführungskosten haben sie keinen Anspruch (Fantasiegebühr), außer solchen, die im VB hingenommen wurden, und auch die nur für den Zeitpunkt des VB.

Grundsätzlich sind in der Zwangsvollstreckung alle notwendigen Kosten zusammen mit der Vollstreckung beizutreiben und müssen dazu vom GV abgesegnet werden, der Fantasiekosten üblicher Weise rausstreicht (§788 ZPO ). Wenn also schon gezahlt oder vollstreckt wurde, muss eine Verrechnung auf unzulässige Fantasiegebühren revidiert werden. Daher würde ich ggf. den Gerichtsvollzieher kontaktieren und nach seinem Forderungsstand fragen; Inkassos packen da regelmäßig solche Fantasiekosten rein.

Mit solchen Ratenverträgen macht man den Fehler, den ganzen Mist anzuerkennen!

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"Alle Diskussionsbeiträge sind nur Laienmeinung auf Basis der bekannten Gesetze, keine Rechtsberatung"

-- Editiert xpuff666 am 17.08.2013 19:21

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#3
 Von 
APunktSPunkt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Dein Interesse...

Ja es gibt noch andere offene Sachen die aber schon seid längerem in Raten beglichen werden.

Zu Pfänden gäbe es bei mir Lohn / Gehaltsmäßig nix.. Alles unter dem Pfändungsfrebetrag mit einem Kind bzw. bald zwei.

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#4
 Von 
APunktSPunkt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

xpuff666 ... Danke für die Antwort... Ich werde das mal heute noch durchschauen..
da die Tabelle sich von links nach rechts lesen lässt aber auch irgendwie von oben nach unten kann es sein das dass von mir geschriebene nur falsch interpretiert wurde meiner seits. Das die Gesamtsumme nicht passt ist mir halt auch aufgefallen..
Nur bin ich echt nicht der Mensch der bei sowas durchblickt.

Ich habe wie gesagt auch keine Kontonummmer der Gläubiger.
Hab schon überlegt eine eigene RatenzahlungsVereinbarung zu verfassen und abzuschicken. Nur kommt da von mir sicher nix gescheites raus.
Unterschreiben tu ich deren ihre definitiv nicht.

P-Konto bestand mal. wurde seitens der Bank aber wieder geändert als alles geregelt war bei mir.

Wenn ich wüsste wo ich die Forderungsaufstellung hochladen kann zur Einsicht hätte ich kein Problem damit !

Ich hab da ganz sicher ein Fehler beim Abtippen/ Ablesen gemacht !

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-- Editiert APunktSPunkt am 17.08.2013 19:34

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann unterschreibe nichts denn COEO sind im Grunde genommen die Hände gebunden !!
Das Inkasso versucht logischerweise maximalen Profit einzufahren
Wenn Du jetzt trotz der ev anfängst zu zahlen verrechnet COEO erst mal mit den eigenen Gebühren ;)

Versuch lieber einen Vergleich auszuhandeln
Biete z.b 50 € gegen Rückgabe des Titels
Schriftlich machen

Gib auch mal Infos zu den anderen Schulden

Zur Information für die Zukunft :
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#6
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Vorsicht, wenn schon andere Ratenzahlungen laufen: nicht unter Druck eine Verpflichtung übernehmen und darüber mit wirklich wichtigen Sachen, wie Miete, Strom/Gas in Verzug kommen oder nicht mehr genug zum Leben haben!

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"Alle Diskussionsbeiträge sind nur Laienmeinung auf Basis der bekannten Gesetze, keine Rechtsberatung"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
APunktSPunkt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die anderen Sachen sind fast fertig und waren auch in der höhe. So zahle ich bei 4 Gläubigern im Monat. 1x Betriebskostenabrechnung wird mich wohl dieses Jahr nochmal aus den Schuhen reissen. Ich soll 500 Kubik-liter Kaltwasser nur im Bad verbraucht haben.
Alle aus dem Haus haben gestern ihre Abrechnung bekommen. Zu uns meinte die Genossenschaft das sie noch am überlegen sind was sie da jetzt machen sollen. Deshalb haben wir unsere gestern noch nicht bekommen.

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#8
 Von 
APunktSPunkt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

2.Versuch !!

Hier zum nachlesen


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-- Editiert APunktSPunkt am 17.08.2013 20:25

-- Editiert APunktSPunkt am 17.08.2013 20:29

-- Editiert APunktSPunkt am 17.08.2013 20:30

-- Editiert APunktSPunkt am 17.08.2013 20:34

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Nach dem Scan stellt sich das Ganze doch anders dar; die Vollstreckungskosten (und Zinsen) sind Zwischensummen, keine Einzelbeträge (die sind unter Umsätze). Demnach erscheint es auch nicht mehr überhöht wie am Anfang, sondern auf den ersten Blick korrekt. Nur bei den GV-Kosten würde mich schon interessieren, wie die sich zusammen setzen. Ob man die 20€ Teilzahlungs- und die Kontoführungsgebühr zu zahlen bereit ist, muss man selbst sehen; Alternative wäre entweder (Raten-)Zahlung beim Gerichtsvollzieher, oder wirklich der Versuch, Pfändungen ins Leere laufen zu lassen und einen Vergleich auszuhandeln.

Bei dem Ratenvertrag wäre ich aber mt den Abtretungen und den Bedingungen unten vorsichtig, man darf da nichts versprechen, was man nicht halten kann (z.B. Verbot der Abtretung beim Arbeitgeber, andere Pfändungen). Außerdem sollte man nicht noch mit der Wasserabrechnung einen weiteren Verzugsbestand schaffen, wenn die korrigiert ist und bezahlt werden kann. Alte Schulden verursachen nur geringe Mehrkosten; ein neues Problem würde dagegen relativ hohe Kosten verursachen.



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"Alle Diskussionsbeiträge sind nur Laienmeinung auf Basis der bekannten Gesetze, keine Rechtsberatung"


-- Editiert xpuff666 am 17.08.2013 21:19

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
APunktSPunkt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit wem sollte ich den Vergleich versuchen auszuhandeln ? Coeo ? Und wie hoch sollte der sein ?

Bin am rudern damit ob ich eine einmalige Zahlung von max.160,-€ anbieten sollte. Nur meine Befürchtung ist das die dann denken warum Ratenzahlung in 35,-€ höhe wenn 160,- mit einmal da sind !

Ich weiß auch nicht im Ansatz wie man solch eine schriftliche Verhandlung führen sollte ..

Was ist wenn ich die mir nicht passenden Absätze aus der vorgeschlagenen Vereinbarung einfach durchstreiche ?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

- "Schufa-Eigenvertrag" würde ich streichen. Habe auch keine Ahnung, was das sein soll.
- Die Gerichtsvollzieherkosten von 65€, da würde ich eine Rechnung verlangen
- Die 20€ Teilzahlungsvereinbarung sind in meinen Augen Unfug.

Aus der Vereinbarung ist Punkt 3 eigentlich Unfug. Damit wollen die nur ihre zusätzlichen Mondgebühren absichern. Zumindest im ersten Punkt. Mich würde interessieren, was im Vollstreckungsbescheid alles steht. Denn dass aus 24€ bereits 125€ werden, klingt für mich nach Unfug.

Punkt 7 der Vereinbarung ist Unfug. So etwas wie Kontoführungsgebühren gibt es nicht.

Punkt 9 ist vollkommen überflüssig. Die haben bereits einen Titel.

quote:
Mit wem sollte ich den Vergleich versuchen auszuhandeln ? Coeo ? Und wie hoch sollte der sein ?

Da es bereits einen Titel gibt und Coeo den hat, würde ich mit diesen verhandeln.

quote:
Nur meine Befürchtung ist das die dann denken warum Ratenzahlung in 35,-€ höhe wenn 160,- mit einmal da sind !

Die bekommst du von deinen Eltern zweckgebunden... Oder einem Geschwisterchen...

quote:
Ich weiß auch nicht im Ansatz wie man solch eine schriftliche Verhandlung führen sollte ..

Nun, man könnte so anfangen. "Hallo. Die zugesandte Vereinbarung ist für mich nicht nachvollziehbar. Sie haben bereits einen Titel, was also sollen die zusätzlichen Abtretungen? Wieso soll ich zusätzliche Kosten anerkennen? Kontoführungskosten und Teilzahlungskosten sind für mich nicht nachvollziehbar. Auch weise ich hiermit die ganzen Gerichtsvollzieherkosten zurück. Sie sind für mich nach einer Recherche eindeutig zu hoch. Sie möchten mir daher alles in Form von Rechnungen nachweisen.
Alternativ habe ich mit Verwandten gesprochen. Es bestünde die Möglichkeit, dass diese mir einmalig 160€ leihen, wenn der Fall dann erledigt ist und ich den Titel entwertet zurückbekomme. Das Angebot gilt 7 Tage. Andernfalls muss ich wohl aufgrund ihrer Versuche, die Kosten explodieren zu lassen, darauf verweisen, dass bei mir nichts pfändbar ist und sich das so schnell nicht ändert."

So zum Beispiel.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde mir jetzt nicht den Kopf zerbrechen welche der Positionen durchsetzungsfähig sind und welche nicht

Angesichts der EV ist Vergleich angesagt - Was sonst ?

Tenor

Ich bin leider nicht in der Lage die Forderung auszugleichen - Auch Kleinstraten von 10 oder 15 € sind nicht möglich - Diese Situation wird sich in absehbarer Zukunft nicht ändern
Lohn bzw Konto Pfändungen werden fruchtlos sein
Habe 1 Kind ein Zweites wird bald da sein
Ein Familienangehöriger würde mir einmalig und zweckgebunden xy € leihen
Wenn Sie mit diesem Vergleichsangebot einverstanden sind bitte ich um kurze Mitteilung

Anregungen und Formuierungshilfen gibts im FSB Forum
(Forum schuldnerberatung)


p.s den Hinweis mit dem kommenden 2 Kind würde ich einbringen da sich dadurch der Pfändungsfreibetrag wieder erhöht d.h es würde noch schwieriger für den Forderungsinhaber zu Geld zu kommen



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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