creditreform - An den Buchverlag oder an das Inkassounternehmen?

17. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
annama123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)
creditreform - An den Buchverlag oder an das Inkassounternehmen?

Hallo an alle,

ich habe leider versäumt einen Betrag an einen Buchverlag zu zahlen, so das ich heute einen Brief vom Inkassounternehmen Creditreform in meinem Briefkasten vorfand.

Folgende Forderungsaufstellung war darin enthalten:

Hauptforderung: 15, 97 Euro
Zinsen (zzgl. 0.00 Euro jeden weiteren Tag) 0, 05 Euro
Inkassovergütung: (280, 286 BGB) 25, 00 Euro
Auslagen (280, 286 BGB) 26, 50 Euro.

Das ich die Hauptforderung sofort bezahle ist selbstverständlich, welcher Betrag muss noch von mir gezahlt werden und an wen? An den Buchverlag oder an das Inkassounternehmen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Post vom Inkassobüro?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zinsen. Ggf. Auslagen, wobei: 3€ für ein Mahnschreiben.
Mehr würde ich nicht bezahlen. Vielleicht 4 oder 5€ in der Summe.

Ich würde an den Verlag bezahlen, im Verwendungszweck "Hauptforderung, Zinsen, Briefporto" hinschreiben.
Dann abwarten, meist schläft das dann ein.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
annama123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich das so handhabe kann mir Creditreform nichts mehr? Einen Mahnbescheid werden sie mir nicht übersenden?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Sie können dir sowohl einen Mahnbescheid schicken (dem man widerspricht) als auch Klage erheben (da würde man einen Anwalt hinzuziehen).
Viele Gerichte sehen Inkassogebühren als nicht erstattungsfähig an. Das ist keine Garantie, nicht an einen Richter zu geraten, der sagt, du musst bezahlen.
Bei den Auslagen ist das hingegen sehr einheitlich: Pro (Post) Schreiben 2,50€ bis 3€ und gut ist.

Wer Angst hat bzw. einfach nur seine Ruhe will, der bezahlt halt alles.

Eine gewonnene Klage nur wegen Inkassogebühren ist mir bisher noch nie untergekommen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 17.05.2013 16:41

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Komme aus der Inkassobranche

Eleganter Weg :

1
Zahlung der Hauptforderung plus 2,50 € pro Mahnbrief unangekündigt direkt an den Händler

auf den zweiten Inkassobrief warten und :

2
Schriftlich die Forderung gegenüber dem Inkasso mangels Vorlage der Vollmacht gem BGB 174 zurückweisen

im kommenden dritten Brief liefert das Inkassobüro die Vollmacht nach und begründet die rechtmäsigkeit der Inkassogebühren

3
Nach Erhalt des dritten Briefes mit der Vollmacht reagiere ich mit der Schriftliche Zurückweisung der Forderung gegenüber dem Inkassobüro
Etwa so :

" sehr geehrtes Inkasso team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei führen zu keiner Zahlung - ich untersage expl die Kontaktaufname per telefon ..."

Weitere Droh briefe kommen trotzdem meistens
Wird irgendwann ausgebucht bzw schläft ein
In seltenem Fällen kommt es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid welchen man fristgem widersprechen sollte

Eine Klage expl wg vorgerichtl Inkassogebühren halte ich für extrem wenig wahrscheinlich
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/









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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "



-- Editiert thehellion am 17.05.2013 21:04

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Creditreform stellt allerdings erst nach Zahlung der Forderung die Sache erstmals in ihr eigenes Auskunftssystem - Boniversum Consumer Information - ein, sodaß man 3 Jahre und den Rest - Datum der erstmaligen Einstellung - einen Negativeintrag zu erwarten hat.

Wenn man also ein finanzielles Vorhaben plant, scheint es ratsam zu sein, Forderungen, die von Creditreform geltend gemacht werden, nicht zu zahlen...zumindest solange, bis man einen Kreditantrag durch hat. Bis zur Zahlung ist nämlich die Auskunft von Boniversum Consumer Information....sauber.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Eine berechtigte Hauptforderung nicht zu zahlen ist ein Bärendienst. Das macht absolut keinen Sinn. Im Gegenteil: Damit reitet man sich noch tiefer rein. Wie kommst du auf so einen Unsinn?

Berechtigte Forderungen sind so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen. je länger man wartet, desto höher wird der dann doch durchsetzbare Verzugsschaden. So einfach ist das.

§28a BDSG schützt einen (in der Theorie) vor solchen Aktionen, wie meri es beschreibt. Meri hat soweit Recht, dass das in der Praxis nicht funktioniert.
Aber wenn es hart auf hart käme, ist der Eintrag schnell draußen, wenn man sich richtig zur Wehr setzt. Wir haben das bei einigen Leuten schon zigfach durchexerziert und jedes mal geschafft, bevor es zur Klage vor den Gerichten kam. Im Zweifel sperren Auskunfteien solche Einträge und löschen sie am Ende doch.
Natürlich hat man Ärger aber der Ärger, den man bei Verweigern der Bezahlung hat, ist doch um einiges höher. Spätestens wenn es tituliert wird und sei es nur die Hauptforderung, kann man sich nämlich nicht mehr gegen die Einmeldung zur Wehr setzen....

Ich habe sogar einen Fall, wo zwei Auskunfteien mittlerweile verweigern, den kaputten Datensatz zu reparieren und stattdessen jegliche Auskunft pauschal verweigern (also nicht mal ein Scoring beantworten). Bei einem Kredit waren die entsprechenden Schreiben der Auskunfteien von der Bank mit Lächeln zur Kenntnis genommen worden (Es ging um einen erledigten Eintrag in Höhe von Hauptforderung 25€ und strittigen Inkassogebühren von rund 250€) und der Kredit wurde bewilligt ;-)


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 18.05.2013 08:43

-- Editiert mepeisen am 18.05.2013 08:44

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Wie kommst du auf so einen Unsinn?


..weil Creditreform dies erst nach Zahlung erstmalig eimeldet...und dann 3 Jahre bestehen bleibt.

Nochmals in Reinscnhrift:

Wenn man z.B. eine saubere Auskunft von Creditreform Consumer Information benötigt, dies zeitlich eng in eine grössere Anschaffung fällt...und man von der Creditreform als Inkassoinstitut gemahnt wurde......man sollte vor der Bewilligung z. B. eines Kredites nicht zahlen, weil sowieso zu spät reagiert wurde.
Weil Creditreform als Inkassoinstitut die "Einmeldung" bei der Creditreform Consumer Information erst nach Zahlung veranlasst.Zwischen Beantragung und Bewilligung des Kredites erscheint in der Auskunft von Creditreform Consumer Information keine Eintragung....wenn man die Zahlung verzögert bis zur Bewilligung des Kredites.

Selbstredent rate ich Keinem, eine Rechnung, welche rechtmässig entstanden ist, nicht zu bezahlen.
Creditreform stellt im Gegensatz zur Schufa die Geschichte halt erst nach Zahlung der Forderung in die Auskunftei.
Ob die 'Einmeldung' bei Creditreform Consumer Informatiion den Regeln des BDSG entspricht, wird z.Zt. durch den Datenschutzbeauftragten überprüft.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was bringt dir das? Wenn dann später ein Vollstreckungstitel in der Auskunft steht, kommt das ein Jahr später als Bummerang zurück, denn drastisch veränderte Bonitäten berechtigen den Kreditgeber ggf. zu einer fristlosen Kündigung...

Das BDSG beinhaltet für die Einmeldung die grundsätzliche Klausel, dass sie verhältnismäßig sein muss und im Interesse des Gläubigers oder eines Dritten erfolgen muss. Bei rein automatisierten Einmeldungen, wie der Creditreform, ist das nie der Fall, da die Verhältnismäßigkeit ja niemals überprüft wird. Das ist der Angriffspunkt, der hier gesehen wird. Und ja, ich würde der Argumentation folgen. Nicht zuletzt, weil es schon Urteile gab in ähnlicher Richtung.

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#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Was bringt dir das? Wenn dann später ein Vollstreckungstitel in der Auskunft steht, kommt das ein Jahr später als Bummerang zurück, denn drastisch veränderte Bonitäten berechtigen den Kreditgeber ggf. zu einer fristlosen Kündigung...


Gegen eine 'Einmeldung' im Falle des Verzuges und erst recht nach Titulierung ist ja auch nichts einzuwenden.
Creditreform meldet erst ein, wenn die Sache erledigt ist....und erst mit Beginn des nächsten Jahren beginnt die Frist von 3 Jahren zu laufen.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Gegen eine 'Einmeldung' im Falle des Verzuges

Der Verzug selbst reicht nicht aus, eine Einmeldung an eine Auskunftei zu machen.

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#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Der Verzug selbst reicht nicht aus, eine Einmeldung an eine Auskunftei zu machen.


..stimmt, ungeschickt ausgedrückt. :sad:

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#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Theoretisch wäre es möglich, dass die gleiche Forderung einmal bei der Schufa 'eingemeldet ist und dann creditreform als Inkassounternehmen beauftragt wird.
Während die Eintragung bei der Schufa 3 Jahre bestehen bleibt und nach Erledigung im 4. Jahr gelöscht wird, meldet credireform die Sache erstmals nach Erledigung ein, mit der Folge, dass die Eintragung über 6 Jahre bestehen bleiben kann.

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