creditreform - Reicht es wenn ich die Hauptforderung an den Studienkreis überweise?

12. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
avaco
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
creditreform - Reicht es wenn ich die Hauptforderung an den Studienkreis überweise?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor einiger Zeit den Studienkreis (Nachhilfe) in Anspruch genommen. Der monatliche Beitrag betrug 162 €. Dieser wurde im Dezember abgebucht. Da mein Konto nicht gedeckt war, wurde der Betrag zurückgebucht. Ich habe es leider nicht gemerkt und nun sofort ein Inkassoverfahren bekommen.

Ich habe jedoch vorher keine Mahnung oder ähnliches bekommen.
Der Brief wurde am 6.1.09 verfasst, ich habe ihn allerdings erst heute am 12.1.09 bekommen. Ich soll innerhalb von 5 Tagen das geforderte Gesamtsumme von 228,06€ bezahlen. Ist das schlimm? Kommt nun noch mehr Geld hinzu?

Die 228,06€ setzen sich zusammen aus:

162€ Hauptforderung
8€ Spesen des Gläubigers
1,53€ Zinsen (11%)
47,50€ Inkassokosten und Auslagen
9,03€ 19% MwSt.

Was soll ich jetzt tun? Reicht es wenn ich die Hauptforderung an den Studienkreis überweise?

Mfg avaco

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde . :
Die Hauptforderung plus z.b 12 € für die Rücklastschriftgebühr unangekündigt auf das Konto des Studienkreises überweisen mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger unter Verwendungszweck Hauptforderung plus Rücklastschriftgebühr.
Den jetzigen Inkassobrief würde ICH ignorieren und als nicht existierend erachten.
Nach dem 2 Brief würde ICH die Forderung per fax vollumfänglich zurückweisen und die noch kommenden Bausteinschreiben vom IB bzw dem Hausadvokaten auf mich herabregnen lassen.Einem gerichtlochen Mahnbescheid wg Inkassogebühren würde ich fristgem u begründungslos widersprechen
Auch ein Call Agent (Telefoninkasso ) könnte noch zusätzlich Druck machen
Das könnte nerven -
Wer diesem Druck nicht gewachsen ist bzw Nachts schlecht schläft sollte zahlen

p.s
die 19 % MWST für Inkassogebühren kann ich nicht nachvollziehen
Die Auftraggeberin ist sehr wahrscheinlich vorsteuerabzugsberechtigt, Ersatz der Mehrwertsteuer auf die Inkassokosten steht ihr daher nicht zu.

-- Editiert von thehellion am 12.01.2009 21:36

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Ich habe jedoch vorher keine Mahnung oder ähnliches bekommen.


Bei einem Lastschrifteinzug kommen Sie automatisch mit dem Scheitern der Lastschrift in Verzug. Einer Mahnung bedarf es daher nicht mehr.

quote:
Ist das schlimm? Kommt nun noch mehr Geld hinzu?


Nein, da dürften keine weiteren Kosten hinzukommen.

quote:
Reicht es wenn ich die Hauptforderung an den Studienkreis überweise?


Rechtlich gesehen schulden Sie dem Studienkreis den entstandenen Schaden, also auch die Spesen, Zinsen und Inkassokosten.

Bei Mehrwertsteuer würde ich mich Hellion anschliessen. Auch über die Höhe der Inkassokosten könnte man streiten. Insgesamt düften ca. 20€ zweifelhaft sein.

Rechtlich gesehen sind Sie jedenfalls dann im Unrecht, wenn Sie (wie von hellion empfohlen) nur die Hauptforderung + Rücklastschriftgebühren bezahlen. Praktisch gesehen haben Sie allerdings gute Chancen damit durchzukommen. Die Entscheidung, was Ihnen lieber ist (ehrlich und ärmer oder unehrlich und etwas reicher) müssen Sie im Endeffekt selbst treffen.

Sollten Sie sich zur Zahlung entschlissen, müssten Sie sich noch überlegen, ob Sie dann jedenfalls wegen der unrechtmäßigen 20 € einen Streit riskieren wollen. Die nicht zu zahlen wäre rechtlich wohl in Ordnung. Ob Ihnen dieser Betrag den Stress Wert ist, könne nur Sie wissen.

Viel Glück und gute Nerven ;) .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kommt immer auf das Nervenkostüm an.
Geht man den bequemen Weg dann heißt es pay and smile
Andererseits sind 50 € für mich Geld !
Für was könnte ich die verwenden ?
2 Kino tickets (Der neue Star trek kommt) plus 2 große Bio Döner a 7 € beim Türken bei mir um die Ecke plus 1 ausgefüllter Lottoschein inkl Spiel 77 und der Rest für eine gute Flasche Rotwein ...
Soll man wirklich einen 50 er an ein Inkassobüro schicken ??

lg

Rechtlich gesehen schulden Sie dem Studienkreis den entstandenen Schaden, also auch die Spesen, Zinsen und Inkassokosten.

<
@ebenzer
Ist dem GL tatsächlich der angegebene Verzugsschaden in dieser höhe entstanden ?
Du räumst ebenfalls ein das Seitens des GL wahrscheinlich geflunkert wurde


-- Editiert von thehellion am 12.01.2009 22:54

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Ist dem GL tatsächlich der angegebene Verzugsschaden in dieser höhe entstanden ?
Du räumst ebenfalls ein das Seitens des GL wahrscheinlich geflunkert wurde


Nicht wirklich, nein. Creditreform ist ein eher seriöses Inkasso. Von daher ist nicht davon auszugehen, dass sie ihre gute Marktposition durch Schmu gefährden würden.

Ich halte die in Rechnung gestellten Beträge (47,50 € ) für zu hoch. Das heisst aber nicht, dass sie nicht gezahlt wurden. Der Auftraggeber dürfte diese vielmehr in der Erwartung gezahlt haben, auch diese durch Einschaltung des Inakasso zurückzubekommen.

Soviel verlangen, wie man bekommen kann ist zwar nicht nett, aber etwas anderes als eine Lüge. Zumal 'nett' bei einem Inkasso nicht zu den Kernkompetenzen gehört.

Soweit es die Ust angeht würde ich mich gerne korrigieren. Da der Auftraggeber hier Endverbraucher ist, nützt ihm die Vorsteuerabzugsberechtigung nichts. Er hat die USt vielmehr selbst zu tragen. Damit ist diese auch ersatzfähig.

Selbst wenn ich mich hiet irren sollte würde ich angesichts der generellen Seriösität von Creditreform eher von einem Fehler (Haken in der EDV falsch gesetzt) als von einem Betrugsversuch ausgehen.

Cheers :) .

-- Editiert von Ebenezer am 13.01.2009 21:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das " Verlangen " von nicht vor Gericht durchsetzbaren erhöhten Inkassogebühren ist ja lt Urteil OLG Köln vom 17.10.2003 AZ 6 U 60/03 nicht unlauter.
Creditreform wie auch andere Inkassobüros welche vom Schuldner per Bausteinmahnbrief Märchengebühren einfordern halten sich somit an geltendes Recht.
Man " darf " es verlangen - ob es vor Gericht dann durchsetzbar wäre steht auf einem anderen Blatt.
Deswegen hält sich die Klagefreudigkeit bezüglich Inkassogebühren sehr in Grenzen

lg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das stimmt (bedingt).
Aber es wird dann dennoch zu einer Eintragung in das Schuldverzeichnis der Credit Reform geben.
Die CEG, ein Tochterunternehmen der Credit Reform, betätigt sich als Auskunftei und wird keine Probleme damit haben, den Schuldner, der der Rechtmäßigkeit seiner Beauftragung durch Zahlung selbst zugestimmt hat, dort einzutragen ... :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Deswegen sollte er die unstrittige Hauptforderung umgehend an den GL überweisen
damit es hier später keine Probleme gibt

lg



p.s
Ich verwende übrigens nur 1 Nick pro Thema
;)

-- Editiert von thehellion am 14.01.2009 22:10

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen