eBay per Paypal Rechnung - Post von infoscore Forderungsmanagement GmbH

11. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tommy23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay per Paypal Rechnung - Post von infoscore Forderungsmanagement GmbH

Hallo,
ich habe wohl versehentlich bei eBay am 12.08.16 einen Artikel für 23,92€ per Rechnung bezahlt, ich wusste gar nicht, dass das bei eBay möglich ist, ansonsten zahle ich immer per Paypal.

Ich habe daraufhin am 5.10.16 Post von der infoscore Forderungsmanagement GmbH bekommen, die wohl im Namen von Paypal das Geld eintreiben sollen.
Angeblich habe ich zuvor mehrere Zahlungserinnerungen per Mail bekommen, die aber entweder nicht angekommen oder wohl im Spam gelandet sind.

Hauptforderung: 23,92€
5,00 Prozentpunke über Basiszins bis zum 9.10.2016: 0,03€
Vorgerichtliche Mahnauslagen: 9,40€
Reduzierte Inkassovergütung - [...]: 27€
Post- & Telekommunikationspauschale [...]: 5,40€

Gesamtbetrag: 65,75€

Ich war die letzten Tage nicht zuhause und habe gerade erst den Brief gelesen, dort steht auch, dass sich die Inkassovergütung auf 70,20€ erhöht, wenn ich nicht bis zum 10.10.2016 eingangsseitig aufs Konto überweise, was natürlich nicht mehr klappt.

Sind diese hohen Gebühren und auch die Nachvergütung gerechtfertigt oder will man mich über den Tisch ziehen? Ich weiß nicht was ich tun soll.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Überweise sofort den Rechnungsbetrag und die verlangten Zinsen zweckgebunden, dann geht die Zahlung am 12.10. ein.

Dann antwortest Du dem Inkassounternehmen und informierst diese, dass Du das Schreiben gestern zur Kenntnis genommen
und die Zahlung der Hauptforderung und der Zinsen eben veranlasst hast.

Dem Rest widersprichst Du, weil Du bis zum Erhalt dieses Schreibens mangels Mahnung nicht in Verzug warst. Ferner schreibst Du, dass man sich ein Mahnverfahren sparen kann, weil Du diesem ebenfalls widersprechen wirst und man sich auch weitere Mahnungen sparen kann, weil Du nicht mehr antworten wirst.

Abgesehen davon müssten die Mahnkosten im Einzelfall nachgewiesen werden und die RVG-Kosten wirst Du in dem Fall sicher nicht zahlen (PayPal bekommt doch für seine Tätigkeit bereits eine Inkassovergütung vom Verkäufer und kann sicher auch ohne fremde Hilfe mahnen, denn das Inkasso ist hier die Haupttätigkeit).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich war die letzten Tage nicht zuhause und habe gerade erst den Brief gelesen, dort steht auch, dass sich die Inkassovergütung auf 70,20€ erhöht, wenn ich nicht bis zum 10.10.2016 eingangsseitig aufs Konto überweise, was natürlich nicht mehr klappt.

Das ist übrigens inhaltlicher Unfug. Es gibt keinen sachlich vertretbaren Grund, warum das so funktionieren würde. Ich würde mich hier vielleicht sogar beim Aufsichtsgericht beschweren, dass die malprüfen, ob hier das RVG eingehalten wird und was es mit dieser merkwürdigen Erhöhung auf sich haben soll.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen