ebay: Inkasso/Verzugsgebühren trotz Lastschrift???

9. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
hazwei
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay: Inkasso/Verzugsgebühren trotz Lastschrift???

Hallo zusammen,
ich bin seit 1999 bei ebay und habe damals ebay für meine Gebühren eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug erteilt, die ich bis zum heutigen Tag nicht wiederrufen habe. Das heißt: Nach den Auktionen wurde von ebay die Gebühr ohne mein weiteres Zutun abgebucht, zeitgleich trudelte die Rechnung in meinem Mailfach ein mit der Bemerkung: "Wurde per Lastschrift eingezogen".
So weit so gut. Ich habe in letzter Zeit nur noch sehr vereinzelt bei ebay etwas verkauft, nach bestimmt 8 Monaten Pause im Mai mal wieder ein Verkauf. Dafür wurden alles in allem gute 12 Euro fällig. Ich habe mich wie immer nicht weiter drum gekümmert, weil die Gebühr ja seit 9 Jahren problemlos per Lastschrift eingezogen wurde (und es auch von meiner Seite keinerlei Grund gibt, der das verhindern könnte).
Jetzt bekomme ich ein Schreiben von einer Kanzlei mit allem Pipapo, ich möge mal insgesamt 73 Euro rüberreichen,weil ich ja meine Rechnung nicht bezahlt habe und emails nicht angekommen wären.
Emails nicht angekommen??? Ach so, ich habe Anfang Juni den Provider gewechselt und - da ich seit Anfang Mai nicht mehr in ebay war - ebay noch nicht meine neue Mailadresse mitgeteilt...
Rechtfertigt eine Nichterreichbarkeit per Mail trotz nicht wiederrufenem Lastschriftverfahren eine Verzugsforderung? Immerhin muß man bei ebay ja auch eine postalische Adresse hinterlegen, die ja jetzt für das Verzugsgebührenschreiben auch zur Anwendung kam. Schließlich hätte sich ebay das Geld ja unabhängig von der Funktion meines Mailaccounts (kann ja auch mal zugespammt sein, wie auch schon vorgekommen) jederzeit holen können...

-- Editiert von hazwei am 09.08.2008 11:13:51

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hazwei
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja der Spaß: ebay hat es nicht mal versucht, den Betrag per Lastschrift einzuziehen... Natürlich habe ich erstmal auf "geplatzte Lastschrift" gecheckt, mal davon abgesehen gibt es ja von meiner Seite keinen Grund, warum die Lastschrift platzen sollte (ich nutze derzeit ca. 5% meines zur Verfügung stehenden Dispos, Tendenz fallend und habe jeden Monat ganz andere Kaliber an Lastschriften (z.B. Immobilienkredit) als die fipsigen 12 Euros von Ih-Bäh...)
Sind die wirklich so drauf, daß die sagen: "Wenn jemand per email nicht erreichbar ist, zahlt er auch nicht" - das wäre allerdings, sagen wir mal vorsichtig, ziemlich schräg...

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Automatisiertes Masseninkasso
Dem Anwalt gegenüber den Erhalt jeglicher emails bestreiten und auf die erteilte und von ebay in der Vergangenheit auch genutzte Form der Abbuchung hinweisen.
schriftlich nachweisbar machen

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#4
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hazwei
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, ich sehe schon, da wird es wieder einen Haken in den AGBs geben und ich muß im Endeffekt eh löhnen... Wobei das doch grundsätzlich eine für mich unmöglich zu erfüllende Grundprämisse ist: Ich bekomme keine Rechnung (habe also keine Ahnung, was ich bezahlen muß), soll aber den mir unbekannten Betrag pünktlich bezahlen... sehr lustig.
Naja, machen wir einen Versuch über die nie wiederrufene Lastschrift. Und notfalls noch einen über die Presse...
Ich spiele inzwischen ernsthaft mit dem Gedanken, alle Internetaktivitäten einzustellen. (Vor 14 Tagen lief fast dasselbe ab, weil mein - inzwischen ehemaliger - Webspaceprovider auch eine Rechnung gerade noch auf die alte Mailadresse geschickt hat und dann die Wauwaus losschickte. Der hatte aber eigentlich schon die neue Adresse. Nichts als Ärger, 50 Emails, 2 Einschreiben bis das geklärt war...)

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Cool bleiben bitte
ich bin seit 2000 Powersellerin und habe noch nie aktualisiert bzw wurde dazu aufgefordert.
Poste diesen Sachverhalt doch auch mal im Forum direkt bei ebay


lg

-- Editiert von thehellion am 10.08.2008 11:52:02

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#7
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Als ich den Provider gewechselt habe, hatte ich eine Nachricht von ebay erhalten, daß ich die neue Emailadresse melden soll.

Zahlen würde ich die verlangten Kosten nicht. Wenn die Emailadresse nicht mehr besteht, heißt das noch lange nicht, daß auch das Konto gewechselt wurde.

ebay hätte ja weiterhin abbuchen können.

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Seh ich genauso

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#9
 Von 
hazwei
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich habe gerade mit den Geldeintreibern in Hamburg telefoniert. Fazit: Ich müßte löhnen, weil ich meine Sorgfaltspflicht verletzt habe bezüglich der sofortigen Angabe der neuen emailadresse. Außerdem (jetzt kommt's!) hätte ich nach der Auktion mein Konto ständig checken müssen, ob ebay schon abgebucht hat.

Schweig still, Verstand...

:bang: :bang: :bang: :bang: :bang: :bang:

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#10
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

@ hazwei

Na laß Dich doch nicht einschüchtern. Was hat die Emailadresse mit dem Konto zu tun?

Noch blöder können die wohl nicht daherreden, nun ja, sie wollen ja auch Dein Geld haben.

Auf keinen Fall würde ich zahlen. Und ob und wann Du Dein Konto anschaust, können Dir die Geldeintreiber auch nicht vorschreiben.

Du hast Deine Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Laß Dir nur nichts gefallen, es ist Dein Recht, Dein Konto und Dein Geld, und da hast Du die Hand drauf.

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

George2306 hat recht
Was soll denn der RA Call Agent des Masseninkassoadvokaten auch anderes sagen ?
Er vertritt übrigens NICHT Deine Interessen

lg

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