eidesstattliche Versicherung - Was kann man tun, wenn ein Schuldner bei der keine Konten angibt?

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
BirgitCatMueller
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
eidesstattliche Versicherung - Was kann man tun, wenn ein Schuldner bei der keine Konten angibt?

Hallo,

was kann man tun, wenn ein Schuldner bei der eidesstattlichen Versicherung keine Konten angibt?

Man sich aber sicher ist, dass der Schuldner Geld hat, jedoch die Konten nicht genau kennt.

Kann man, wenn man einen Titel hat, ähnlich wie das Sozialamt, die Konten des Schuldners über die bundesweit geführte zentrale Konten-Datei abfragen lassen?

Grüße

Birgit

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Wenn der Schuldner Konten hat und diese in der EV nicht angibt, macht er sich strafbar (falsche EV). Bei hinreichendem Tatverdacht kann Anzeige erstattet werden.

Daß der Schuldner Geld hat, ist aber noch kein berechtigter Grund anzunehmen, daß er dann auch eigene Konten hat. Eventuell lagert sein Geld auf dem Konto eines Dritten?

Hier wären Anhaltspunkte dafür wichtig. Z.B. welche Leistungen erhält er (werden solche regelmäßig bar oder unbar gezahlt usw.).

Ein bißchen Detektivarbeit ist hier angesagt.

Mit einer "Konten-Datei" kenn ich mich nicht aus. Gibs sowas?



-- Editiert von dr.o.medar am 14.01.2005 11:45:24

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Schufa?

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#3
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Als Privatperson?

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Stimmt. Könnte kompliziert werden

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#5
 Von 
lofty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Birgit,

ich habe das gleiche Problem, dass der Schuldner andere Konten besitzt sie aber verschweigt.
Ich weiss aber leider auch nicht, wie man in diesem Fall mehr erfahren kann.


Gruß

lofty

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#6
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

man muss die konten nicht genau kennen nur das institut, es sei noch erwähnt dass eine pfändung bei bis zu drei ortstypischen bank laut bgh keine aushorchpfändung ist - und damit zulässig.

ob der schuldner aber wirklich konten auf eigenen namen hat bleibt zu bezweiflen, wenn das konto jemanden anders gehört wird es schwierig.

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