hallo,
angenommen eine person, 19 jahre alt, in schulischer ausbildung (einkommen= 154 euro kindergeld, 164 euro halbwaisenrente + 3oo euro unterhalt vom vater) muss die eidesstattliche versicherung abgeben.
sie hat auch einen nebenjob (babysitten) und bekommt dafür 1-2 x die woche 5 euro die stunde. die "arbeitgeber" setzen diese leistung nicht von der steuer ab- muss sie diese einkünfte auch bei der ev angeben?
und, erfährt der vater etwas von der ev?
würde mich sehr über antworten freuen.
lieben dank im vorraus!
-- Editiert von jadore01 am 22.01.2007 03:45:26
eidesstattliche versicherung- hilfe!!
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Mit dem Einkommen liegst Du doch unterhalb des Existensminimums ?!!
lg
thellion
hallo,
danke. jein, also wenn etwas fehlt bezahlt der vater o. die grosseltern das o. halt gelegenheitsjobs. zumal mein vater für mich die wohnung gemietet hat u. bezahlt. aber das spielt doch für die ev keine rolle, oder?
ist es schlimm bzw. verboten wenn man unterhalb des existenzminiums lebt?
lg
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mich würde mal interessieren warum man mit 19 jahre die ev abgibt (ist nicht böse gemeint)
hab in einer wg gelebt. hatte streit mit dem vater (=> dementsprechend keine finanzielle unterstützung seinerseits). habe nur von halbwaisenrente & kindergeld gelebt und konnte 3 x meinen mietanteil nicht bezahlen,
aber...
ich will meine schulden natürlich begleichen. ich hoffe, dass ich mit dem gläubiger eine ratenzahlung vereinbaren kann!
lg
Also bei der eidesstaatlichen musst du alles wahrheitsgemäss angeben, sonst landest im Kittchen, folge von Falschaussage an stattes eid, also alle Einnahmen, Konten etc angeben...... Konten räumst aber gefälligst leer und legst das Geld in die Keksdose oder sonstohin, wo keiner was von ahnen würd...und wenn gefragt wird wo das Geld ist? Ausgegeben natürlich
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