eidesstattlicher eid

4. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
zaratrusta
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
eidesstattlicher eid

Hallo ihr guten, habe eine frage, vieleicht kennt sich jemand aus ?habe vor 15 jahren, nach der trennung ,leider einen eidesstattlichen eid leisten müssen,kann man mir dann trotzdem von einem angeblichem schuldner das konto pfänden lassen? oder würde mich eine privatinsolvens, die ungerne einleiten würde, davor schützen ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119378 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat:
kann man mir dann trotzdem von einem angeblichem schuldner das konto pfänden lassen?

Ja, sicher doch.
Die EV ist ein Schutz vor Pfändungen von genau 0,0.



Zitat:
oder würde mich eine privatinsolvens, die ungerne einleiten würde, davor schützen ?

Nein, die schützt nicht vor der Pfändung. Der Insolvenzverwalter veteilt alles was oberhalb der Pfändungsgrenze ist, an die Gläubiger.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Was vor 15 Jahren war, ist heute komplett vollkommen furz egal.

Zitat:
von einem angeblichem schuldner

Du meinst sicher einen Gläubiger. Derjenige, der Geld will ist der Gläubiger und der, der Geld bezahlen muss, ist der Schuldner

Wie Harry schon schreibt, wird in der Insolvenz alles, was pfändbar ist, gepfändet und an den/die Gläubiger ausbezahlt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zaratrusta
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen dank .

0x Hilfreiche Antwort

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