Hallo ihr guten, habe eine frage, vieleicht kennt sich jemand aus ?habe vor 15 jahren, nach der trennung ,leider einen eidesstattlichen eid leisten müssen,kann man mir dann trotzdem von einem angeblichem schuldner das konto pfänden lassen? oder würde mich eine privatinsolvens, die ungerne einleiten würde, davor schützen ?
eidesstattlicher eid
4. April 2016
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Frage vom 4. April 2016 | 19:28
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
eidesstattlicher eid
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#1
Antwort vom 4. April 2016 | 20:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119378 Beiträge, 39716x hilfreich)
Zitat:kann man mir dann trotzdem von einem angeblichem schuldner das konto pfänden lassen?
Ja, sicher doch.
Die EV ist ein Schutz vor Pfändungen von genau 0,0.
Zitat:oder würde mich eine privatinsolvens, die ungerne einleiten würde, davor schützen ?
Nein, die schützt nicht vor der Pfändung. Der Insolvenzverwalter veteilt alles was oberhalb der Pfändungsgrenze ist, an die Gläubiger.
#2
Antwort vom 4. April 2016 | 23:18
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Was vor 15 Jahren war, ist heute komplett vollkommen furz egal.
Zitat:von einem angeblichem schuldner
Du meinst sicher einen Gläubiger. Derjenige, der Geld will ist der Gläubiger und der, der Geld bezahlen muss, ist der Schuldner
Wie Harry schon schreibt, wird in der Insolvenz alles, was pfändbar ist, gepfändet und an den/die Gläubiger ausbezahlt.
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#3
Antwort vom 5. April 2016 | 08:22
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
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