ein Quelle-Titel und zwei Inkassofirmen

28. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fritzionly
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
ein Quelle-Titel und zwei Inkassofirmen

Guten Tag!
Ich bin froh, auf diese Seite gestoßen zu sein.
Etwas Ähnliches zu meinem Problem habe ich hier nicht gefunden - deshalb das neue Thema.
Herzlichen Dank im Voraus für die Antworten!

Es gibt einen Vollstreckungsbescheid von Quelle Schickedanz aus dem Mahnbescheid 1995 mit einer Hauptforderung von DM 1028 und Nebenforderungen, die dann eine Summe von DM 1337 ergeben.
Des Weiteren sind laufende Zinsen mit 5% und Verfahrenszinsen mit 4% tituliert.

Quelle hat die Forderung an Inkasso A abgetreten.
Der letzte Meinungstausch mit diesem war 2005.

Nun, Juli 2013, kamen von Inkasso B aus zwei verschiedenen Städten in kurzer Folge regelrechte Drohbriefe mit einer Gesamtforderung von € 1884, abzuzahlen in Raten von über € 470 monatlich.

Ich habe Inkasso B um
1.Forderungsaufstellung,
2.Kopie des Vollstreckungsbescheides und 3.Vollmachtsurkunde/ Abtretungsurkunde/ Forderungskauf im Original gebeten.
1. und 2. wurden geschickt.
Zu 3. habe nur Kopien, und zwar:
Eine allgemeine Inkassovollmacht von Quelle ohne meinen Namen und mit unleserlicher Unterschrift ohne Namen; die Bestätigung des Insolvenzverwalters; die Beglaubigung dieser Kopien und noch eine amtsgerichtliche Bescheinigung, die f.d.R.d. Unterschriften schreibt.

Nun meine Fragen:

1. Reicht diese Vollmacht als Nachweis der Rechte aus, auch wenn ich das Original hätte?
Sollte ich die anderen Nachweise nochmals im Original anfordern?

2.Wer muss nachweisen, dass Inkasso A keine Rechte mehr an mich hat?

3. Stimmt meine Annahme, dass nur noch die Haupforderung gilt und der Rest einschließlich der titulierten Zinsen verjährt ist?










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-- Editiert Fritzionly am 28.07.2013 17:48

-- Editiert Fritzionly am 28.07.2013 17:53

-- Editiert Fritzionly am 28.07.2013 17:54

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Das mit den Vollmachten ist ein nettes Spiel. Man kann es noch etwas weiter treiben, damit den Gegenüber reizen. Eigentlich sind schon Originale vonnöten.

2) Inkasso B, indem es eine eindeutige Vollmacht zwischen Inkasso B und A gibt oder A an B abgetreten hat und dies angezeigt wird.

3) Die Zinsen der letzten 3 Jahre dürften noch nicht verjährt sein.

Wie sieht die Forderungsaufstellung aus? Welche Sachen sind dort enthalten? Es gab nie auch nur einen Euro, der gezahlt wurde?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 28.07.2013 18:00

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fritzionly
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Oh, danke, das geht ja schnell!

Zu 2. Inkasso B hat keine Vollmacht von Inkasso A. Die Vollmachtskopie geht direkt von Quelle zu Inkasso B.

Deswegen habe ich Angst, nach beglichener Forderung an B auch noch an A zahlen zu müssen.

Zu 3:
In der Forderungsaufstellung ab 2009 von Inkasso B stehen
-Fällige Hauptforderung, verzinslich
-Übernommene Zinsen
-Übernommene Kosten Mandant.
Da ist man schon bei € 1666.

Die restlichen 20 cm der Seite sind einzeln aufgeführte Kontoführungsgebühren und , Verzugsschäden der Hauptforderung und Zinsen 5% p.a.

Warum sind die Zinsen der letzten 3 Jahre nicht verjährt? Inkasso B hat seinen Anspruch erst jetzt angemeldet.


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-- Editiert Fritzionly am 28.07.2013 18:29

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fritzionly
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Nachtrag: An Inkasso A habe ich bis 2005 kleine Raten gezahlt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn Inkasso A doch noch was verlangt, würde ich ohne weitere Reaktion direkt zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betrugs erstatten ;-)

Kannst du den Titel und die Forderungsaufstellung einmal einscannen? Personenbezogene Daten und Aktenzeichen rauslöschen. Dann mal sehen, was alles gestrichen werden kann. Wenn man weiß, bei wie viel Euro sich die Forderung tatsächlich bewegen darf, argumentiert es sich leichter.

quote:
Inkasso B hat seinen Anspruch erst jetzt angemeldet.


Die 3 Jahre sind die normale Verjährung. Das ist also nicht einfach so verjährt.

Hast du von vor 2009 irgendeine Aufstellung? wenn nein, fordere die schriftlich an. Beispiel: "Hallo. Die Forderungsaufstellung ist unvollständig. Die Forderungen und Zahlungen von vor 2009 sind nicht aufgeführt. Tatsächlich liegt der offene Betrag zu 2009 deutlich niedriger. Wenn Sie eine korrekte Forderungsaufstellung verweigern, werde ich Starfanzeige wegen Betrugs stellen, da Sie sich mittels Zurückhalten der relevanten Unterlagen auf meine Kosten bereichern wollen. Sobald Sie die Forderungsaufstellung korrigiert haben, werde ich das Ganze inhaltlich prüfen und auf sie zurückkommen. Bei weiteren Betreibungsmaßnahmen ohne die Forderungsaufstellung zu korrigieren, werde ich meinerseits einen Anwalt einschalten und auf ihre Kosten gerichtlich gegen sie vorgehen."

Sind halt deutliche Worte. würde das immer so wählen, Inkassos sind ja selbst keine Kinder von Traurigkeit ;-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie sieht Dein Finanzstatus aus ?

Laufen noch andere Beitreibungsmaßnahmen etc pp

Score ?

Hintergrund meiner frage wäre es hier auszuloten wie die vergleichschancen wären


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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fritzionly
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Euch allen!
Es liefen noch andere Forderungen.
Die letzte Inkassofirma war tatsächlich berechtigt, die Forderung einzuklagen.
Nach einer Anzeige bei der Polizei hat sie die erforderlichen Unterlagen erbracht.
Nun bin ich in der Verbraucherinsovenz und sehr erleichtert.

1x Hilfreiche Antwort

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