eintrag schufa

4. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
babybaby
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)
eintrag schufa

hallo ihr lieben,
wenn ich gegen einen , der mir geld schuldet einen gerichtlichen titel habe, kann man diesen verwenden um denjeniegen in die schufa eintragen zu lassen?und wenn ja wie macht man dies? würde mich auf antwort freuen.danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

ich nehme an, ein Anruf bei der Schufa klärt das ganz schnell.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Na ja wenn man einen Titel hat und diesen der Schufa, oder wem auch immer, mitteilt nimmt man dem Schuldner natürlich jede Gelegenheit sich irgenwie noch "Geld zu pumpen" um die Forderung zu begleichen. In der Regel will der Gläubiger ja Geld sehen.

Tja und wenn Er eh "Pleite" ist ... macht es auch nichts mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Naja zum ersten muss man Mitglied bei der SCHUFA sein um einen derartigen Eintrag machen zu können. Dies würde sich meiner Meinung nach kaum lohnen nur um jemanden eine rein zuwirken.

Zum zweiten nehme ich wirst du mit deinem Titel ja irgendwann mal etwas Pfänden, gelingt dir dies aller vorraussicht nach nicht gibt dein Schuldner eine Edesstattliche Versicherung ab.

Diese wird bei allen Namhaften Auskunfteien unteranderem auch bei der SCHUFA automatisch ohne dein Zutun festgehalten. Damit erreicht dein Schuldner onehin die schlechteste Bonität.

Dies wird möglich da alle Amtsgerichte automatisch ihre Daten an die Auskunfteien versenden. Dies natürlich zu einem hohen Geldwert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

@Silent Death:
"... da alle Amtsgerichte automatisch ihre Daten an die Auskunfteien versenden ..."

Nicht automatisch, sondern nur auf Antrag! Das mit dem "Geldwert" stimmt allerdings! :)

@babybaby:
Nein, die Vorredner/schreiber haben es schon korrekt erklärt. Die Auskunfteien erhalten ihre Informationen von den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte und von IKUs. Zur Übermittlung gehört auch eine Datenpflege, die der Einmelder sich verpflichtet zu erbringen. Das würde bei "privaten" Eintragungen den Rahmen sprengen.

0x Hilfreiche Antwort

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