enorme Inkassokosten, falsche Summe der Hauptforderung

29. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Nico25Bln
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
enorme Inkassokosten, falsche Summe der Hauptforderung

Ein herzliches Hallo an alle Mitleser und Schreiber,

habe schon einige Berichte und Beiträge hier gelesen und möchte nun meinen Fall zum besten geben. Vielleicht könnt ihr mir ja ein paar Tipps geben wie ich mich weiter verhalten könnte?

Habe in Jahre 2001 einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und es in den ersten paar Monaten extrem übertrieben mit dem telefonieren... Kurz und gut es entstanden Kosten in Höhe von 1693,73 €.

Auf meine Anfrage bei der Telepassport AG ob eine Ratenzahlung möglich wäre bekam ich als Antwort, daß dies nur mit einem notariellen Schuldanerkenntnis möglich wäre.

In meinem jugendlichen Leichtsinn bin ich dann auch auf diesen Vorschlag eingegangen, zu einem Notar gedüst und habe so ein Schuldanerkenntnis unterschrieben.

Daraufhin einigte man sich auf eine Ratenzahlung und ich dachte: Jetzt wird alles gut... zumindest die nächsten 3 Monate denn dann fehlte das Geld für die Rate, und es fehlte auch für die darauffolgende und die nächste usw. Ob ihr es glaubt oder nicht, irgendwann hatte ich das ganze vergessen. Bin in der Zwischenzeit auch umgezogen (nicht das ihr denkt ich hätte dem Gläubiger meine neue Adresse vermeimlicht... habe den Adresswechsel telefonisch mitgeteilt und meinen Handyvertrag sogar schriftlich mit Einschreiben unter Angabe meiner neuen Adresse gekündigt)

Nunja, heute öffne ich nichts ahnend den Briefkasten und was finde ich darin vor? Ein Schreiben der Firma hfg Hanseatische Inkasso- und Factoring-Gesellschaft mbH mit dem Betreff: "Forderung der Telepassport AG gegen Sie aus Vollstreckungstitel vom 22.11.2001"

In diesem Schreiben werde ich aufgefordert innerhalb der nächsten 14 Tage den gesamten Betrag zu begleichen oder die Firma zu kontaktieren um eine Ratenzahlung zu vereinbaren...

Die Aufrechnung lautet wie folgt:

Forderung: 1693,73 €
Mahn/Wechselkosten: 0,00 €
Emaanfrage 11.05.04: 3,30 €
EMA-Kosten vom 12.05.04: 3,58 €
Erste Mahnung 25.06.2004: 234,62 €
Konto/Schreib/Ausl. 25.06.04: 25,56 €
Zinsen auf Hauptsache 406,48

Macht zusammen: 2367,27 € von ehemals 1693,73 €

Nun zu meinen Fragen?

Habe ja nach zustandekommen des Schuldanerkenntnisses bereits 3 oder 4 Raten á 150 € von der Hauptforderung bezahlt, kann dies auch durch Kontoauszüge nachweisen, dennoch lautet die Forderung 1693,73 € (als wenn ich nie auch nur eine Rate bezahlt hätte) Ist die Forderung trotzdem rechtens?

Darf ein Inkassounternehmen für die erste Mahnung 234,62 € in Rechnung stellen? Oder wie habe ich diesen Posten in der Aufstellung zu verstehen?

Was bedeutet EMA Anfrage? Ist das sowas wie ne Adressermittlung obwohl die Firma meine Adresse hatte?

WIESO KOMMT SOWAS ERST NACH KNAPP 3 JAHREN ???

Sollte ich mit dem Inkassounternehmen versuchen ins Gespräch zu kommen oder sollte ich mich lieber an den ursprünglichen Gläubiger wenden?

Wie sollte mein weiteres Vorgehen aussehen? Hat jemand einen Ratschlag für mich?

Bin für jede Hilfe dankbar.

Liebe Grüße Nico

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Zunächst einmal gibt es einen Vollstreckungstitel, wenn es einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid gab,gab es den?Ema, keine Ahnung: Mahngebühren völlig daneben in dieser Höhe.Wie hoch sollen die Zinsen sein, wieviel Prozent?Das mit dem Schuldanerkenntnis ist gelaufen, das ist zu spät. Keine Verhandlungen mit Inkasso.Wieviel genau bleibt noch offen?

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#2
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Hier handelt es sich um eine Vollstreckungssache, da das notarielle Schuldanerkenntnis ja vermutlich mit einer Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung verbunden ist. Insofern ist das bereits ein vollstreckbarer Titel und das Inkassobüro rechnet seine Gebühren für die Vollstreckung (analog BRAGO) gleich mit dazu, das sind dann die offensichtlich überhöht erscheinenen Kosten der 1. Mahnung. Das ist korrekt.

Ob die Zinsen korrekt sind, erscheint mir fraglich, allerdings ist hier darauf abzustellen, was im notariellen Schuldanerkenntnis als Zinsen vereinbart war.

Die Teilzahlungen müßten an sich eingerechnet sein, allerdings geht das nicht unbedingt von der Hauptforderung ab, sondern ggf. auch von Kosten oder Zinsen. Denn durch das Schuldanerkenntnis gelten ja nicht mehr die Regelungen aus dem Verbraucherkreditrecht. Möglicherweise wurde das auch mit den Notarkosten verrechnet.

Die Zeit spielt nun keine Rolle mehr - außer bei den Zinsen - hier beträgt die Verjährung 30 Jahre.

Wolfgang



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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mati
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
also die EMA-Anfrage kann wahrscheinlich vom Ink.-Büro begründet werden, weil die Adressänderung nicht an den Forderungsgläubiger mitgeteilt wurde, aber das sind ja auch nur Peanuts. Bei der Inkassogebühr wäre interessant, welcher Gebührensatz zugrunde gelegt wurde. Hierbei kommt es auch darauf an, ob und was im Schuldanerkenntnis geregelt wurde. Normalerweise wird für die Ink-Vergütung die BRAGO zugrunde gelegt. Bei dieser Höhe wäre nach "West"-Tabelle bei dem GW eine 15/10 Gebühr zugrunde gelegt worden = 236,- € netto. Also, am besten mal prüfen. Die gerichtliche Entscheidung über diese Höhe ist verschieden, also am besten - sofern nicht im Schuldanerkenntnis bereits festgelegt - hierüber mit dem Ink.-Unternehmen verhandeln. Die Zinsen wurden im Schuldanerkenntnis bestimmt auch festgesetzt - eventuell eine genaue Berechnung der Zinsen vom Ink. anfordern. Die bereits geleisteten Teilzahlungen wären auf jeden Fall in der Forderungsaufstellung mit aufzunehmen gewesen, wobei Zahlungen i. d. R. immer erst auf Kosten, Zinsen dann Hauptforderung verrechnet werden. Trotzdem müßten sie da sein. Also nochmal anrufen ... und viel Erfolg beim verhandeln.

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