Hallo zusammen,
es wäre schön, wenn mir hier jemand helfen könnte. Und zwar geht es darum, dass ich gestern einen Mahnbescheid bekommen habe, auf dem eine erfundende Hauptforderung eingefordert werden soll.
Kurz zur Sachlage:
Die komplette Hauptforderung (510,-Euro) wurde Anfang 2009 bezahlt, nicht aber die Rechtsanwalts- und zugleich Inkassokosten in Höhe von rund 60,-.
Neulich trudelte wieder ein Brief ein, in dem das RA-Büro nun ca. 70,- einfordern wollten. Ich habe Vergleich vorgeschlagen -> wurde abgelehnt.
Jetzt Mahnbescheid vom Gericht auf dem ungerechtfertigter Weise eine Hauptforderung i.H.v. 67,- geltend gemacht werden soll, sowie als Nebenforderung deren Rechtsfolgekosten von den ursprünglichen 60,- sowie Zinsen von der Hauptforderung. Da sie ja sie Nebenforderung nicht zur Hauptforderung machen können und auch keine Zinsen für ihre Forderung verlangen konnten nehme ich an, dass sie aus diesem Grund zu einer fiktiven Hauptforderung greifen mussten, um einen Mahnbescheid zu erwirken.
Meine Frage ist nun erstens, ob das nicht Betrug ist und wie ich in dem Fall gegen das Inkassobüro vorgehen kann. Und zweitens, ob ich komplett widersprechen soll, oder nur gegen die Hauptforderung und die Zinsen?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Gruß
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erfundende Hauptforderung auf Mahnbescheid
17. August 2010
Thema abonnieren
Frage vom 17. August 2010 | 18:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
erfundende Hauptforderung auf Mahnbescheid
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 17. August 2010 | 19:29
Von
Status: Praktikant (685 Beiträge, 885x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 17. August 2010 | 19:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Max,
wenn das die neue Hauptforderung wäre, dürfte dies ja nicht noch mal als Nebenforderung aufgeführt werden. Sonst könnte ich Forderungen ja belibeig verdoppeln.
Gruß
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#3
Antwort vom 17. August 2010 | 19:36
Von
Status: Praktikant (685 Beiträge, 885x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 17. August 2010 | 21:03
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6420x hilfreich)
@ larrybookwood
Verlink doch mal den Mahnbescheid !
(Namen schwärzen bzw abdecken)
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#5
Antwort vom 17. August 2010 | 22:03
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
Die alten Nebenforderungen sind im jetzigen Mahnbescheid die Hauptforderung.
Da diese neue Kosten verursacht, können diese Kosten als neue Hauptforderung geltend gemacht werden.
quote:
Die komplette Hauptforderung (510,-Euro) wurde Anfang 2009 bezahlt,
Wie und an wen?
quote:
nicht aber die Rechtsanwalts- und zugleich Inkassokosten in Höhe von rund 60,-.
Was waren Inkassokosten und was waren Rechtsanwaltskosten?
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