erst Inkasso und nun Brief vom Anwalt?! Was kann ich tun?

10. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb418673-75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 15x hilfreich)
erst Inkasso und nun Brief vom Anwalt?! Was kann ich tun?

Hallo.
Ich schilder einmal kurz die Problematik. Ich hatte einen Vertrag bei t-mobile. Diese belief sich auf 729,15 Euro. Diese wurde an das Inkasso GFKL abgegeben mit denen ich sofort eine mtl. Ratenzahlung vereinbarte. Nach einigen Monaten, mit pünktlicher bezahlung kam ich durch einen Unfall ins Krankenhaus und konnte so nicht pünktlich bezahlen(ich zahlte 10Tage später) für die GFKL zu spät. Ich rief das Unternehmen an, schilderte mein Problem und sie baten mir erneut eine Ratenzahlung an. Tage später kam ein Brief von dem unternehmen mit einen Aufwandsentschädigung+Ratengebühren von 150Euro. Dann erkundigte ich mich im Internet und forderte von diesem Unternehmen

"Sofern Sie der Meinung sein sollten, dass Ihre Forderung begründet ist, bitte ich um eine ausführliche und nachvollziehbare Erklärung, wie, wann und wodurch die Forderung zustande gekommen sein soll.

Zudem weise ich darauf hin, dass Ihrem Schreiben eine Bevollmächtigung im Original seitens Ihres Mandanten für den Inkassoauftrag gem. § 174 BGB nicht beilag.

Außerdem weise ich darauf hin, dass Ihrem Schreiben eine Abtretungsurkunde gem. § 410 BGB im Original nicht beilag."


Nun bekam ich gestern von einem "Anwalt aus Düsseldorf einen Brief in dem es heißt:

"die Telekom hat uns mit der Warnehmung ihrer Interessen...
Ordnungsgemäße Vevollmächtigun wird Anwaltlich versichert. (liegt aber nicht bei)

Da Sie auf die Aufforderungsschreiben nicht mit vollständiger Zahlung reagiert haben....
haben wir Weisung, den in Rechnung gestellten Betrag im Wege eines gerichtlichen Manbescheids geltend zu machen."

Auf dem zweiten Blatt finde ich dann die aufstellung was bezahlt, nicht bezahlt,Zinsen, Anwaltskosten etc.

Dann kommen Seiten wo oben drüber steht: Der Informationspflicht gemäß § 43d BRAO kommen wir mit der folgenden Aufstellung nach: und dann eine ewig lange Aufstellung.


Ich versuchte dann heute in der Anwaltskanzlei jemand zu erreichen, ich war in einer ewig langen warteschlange, später ging eine junge Frau dran ohne sich weiter vor zu stellen. Im hintergrund hörte ich weitere Telefonistinnen.


Da mir jetzt schon etwas mulmig ist, sich die Forderung aber wieder bei 426,11 Euro bewegt(600Euro hatte ich im vorfeld bereits abgezahlt) möchte ich gerne wissen was ich machen kann?!

Ich würde mich über meinungen und Ratschläge sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Andy K.


Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2405 Beiträge, 714x hilfreich)

Lass das telefonieren mit dem IB und dem RA! Das sind Call Center ohne Befugnisse. Alles künftig schriftlich machen.

Wie setzt die Forderung des RA zusammen? Wurden bei den bisherigen Zahlungen angegeben "zur Verrechnung mit der HF"?

Eine Abtretungserklärung kannst du anfordern. Diese liegt im Regelfall nie bei.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Da mir jetzt schon etwas mulmig ist, sich die Forderung aber wieder bei 426,11 Euro bewegt(600Euro hatte ich im vorfeld bereits abgezahlt) möchte ich gerne wissen was ich machen kann?!

Das funktioniert grundsätzlich schonmal nicht. Solchen Gebührenirrsinn gibt es natürlich nur in deren Fantasie.
Hast d damals bei der ersten Rateneinigung irgendetwas unterschrieben?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb418673-75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Lass das telefonieren mit dem IB und dem RA! Das sind Call Center ohne Befugnisse. Alles künftig schriftlich machen.

Der Anruf war nur um zu sehen ob es sich um eine Kanzlei handelt.


Wie setzt die Forderung des RA zusammen? Wurden bei den bisherigen Zahlungen angegeben "zur Verrechnung mit der HF"?
Eine Abtretungserklärung kannst du anfordern. Diese liegt im Regelfall nie bei.



Hauptforderung:
Zinsen:
Inkassokosten:
Nebenkosten:
(Mahnkosten, Auskunftskosten, Bankrücklastschriftkosten(es lag nie eine einzugsermachtigung vor))

Hinzu kommen vom RA entstanden Gebühren:

Gegenstandswert
1,0 Geschaftsgebühr
Post- und Telekommunikationspauschale
Mehrwertsteuer

Eine Ratenvereinbarung wurde meinerseits nie unterschrieben, lediglich am Telefon vereinbart, dann kam die Bestätigung per Post mit einem Aufschlag von 154,00Euro.


Wie geh ich jetzt am besten vor? Was soll ich tun?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Zahlen fehlen :-//
Falls das Deinerseits Absicht war dann gibt die Zahlen gerundet

Sind Deine bisherigen zahlungen korrekt mit der HF verrechnet worden ?
Wie ist dein score ?
Andere Schulden ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb418673-75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe Bilder gemacht und diese nun verlinkt. Ich hoffe das funktioniert...

https://www.dropbox.com/sh/hrhzc4lg634ha82/AABBirkeDeUZYAuho1dVLKPHa?dl=0


2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb418673-75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von thehellion):

Wie ist dein score ?

der ist schlecht!

Zitat (von thehellion):
Andere Schulden ?

Ich bin noch in der PI und bereits in der WVP

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

ich würde von den 426,11€ die inkassokosten und Nebenforderungen abziehen und die verbliebenen rund 200€ direkt (zweckgebunden) überweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb418673-75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
ich würde von den 426,11€ die inkassokosten und Nebenforderungen abziehen und die verbliebenen rund 200€ direkt (zweckgebunden) überweisen.


und mit welcher Begründung zahle ich dann "nur" 200Euro?

Wieso wurde nach meiner eigentlich normalen Aufforderung (wie oben beschrieben) an das inkassobüro das ganze sofort an einen "Anwalt" übergeben? ohne Antwort ohne alles.

Ich habe den Anwalt mal gegoogelt und da findet man nur solche abhocke Dinger!

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kostendopplung aus Anwalts- und Inkassokosten in derselben Angelegenheit sind nicht erlaubt. Aus strategischen gründen könnte es sich rechnen, die sehr viel günstigeren Anwaltskosten zu akzeptieren, aber die Inkassogebühren zu verweigern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb418673-75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 15x hilfreich)

Also mit dem Inkassounternehmen habe ich ja jetzt nichts mehr zu tun. Was schreibe ich dem Anwalt oder schreibe ich ihm nicht?

Wie schaut es damit aus es aufs Ganze kommen zu lassen und später gegen den mahnbescheid vor zu gehen?

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dass du noch was zahlen musst, ist doch rechnerisch logisch. So oder so.
Die Frage ist nur, wie viel. Daher zügig den Rest bezahlen, wenn es möglich ist.

Ansonsten würde ich dem Anwalt halt schreiben, dass man die Inkassokosten als unangekündigt, unbegründet und Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht zurückweist, sowie wegen verbotener Kostendopplung aus Anwalts- und Inkassogebühren. Mehr nicht. Gar nicht groß mit denen diskutieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb418673-75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 15x hilfreich)

Das ich noch was zahlen muss und auch werde war klar.
Es ist aber ja ein Fass ohne Boden und ich es nicht ein hier doppelt und dreifach zu bezahlen.
Ich werde noch heute einen Brief aufsetzen und an den Anwalt schreiben.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb418673-75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 15x hilfreich)

Heute habe ich Antwort von der Kanzlei bekommen. Wie verhalte ich mich jetzt weiter?
Ich hatte in meinem schreiben eine Zahlung von 200Euro angeboten.


https://www.dropbox.com/sh/hrhzc4lg634ha82/AABBirkeDeUZYAuho1dVLKPHa?dl=0

Ich hoffe auf eine schnelle, fungierte Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde die 200€ einfach zweckgebunden überweisen. Was genau hattest du denn dem Anwalt geschrieben?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der Verrechnung der bisherigen Zahlungen mit den Inkassogebühren (205 ) könnte man schriftlich nachweisbar widersprechen da Inkassogebühren nicht zusätzlich zu den RA Gebühren zu zahlen sind

Also wären 227 gerundet noch zu zahlen
Natürlich sollte schriftlich nachweisbar der Verrechnung widersprochen werden

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb418673-75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 15x hilfreich)

Es kam jetzt ein neuer Brief:

https://www.dropbox.com/sh/hrhzc4lg634ha82/AABBirkeDeUZYAuho1dVLKPHa?dl=0

ich habe die 3. schreiben( Vollmacht?!) mit rein gestellt.

Ich habe in meinem letzten schreiben an den Anwalt geschrieben:

Das die dopplung aus Inkasso/Anwaltskosten unzulässig ist und ich lediglich eine Restzahlung von 227Euro Zweckgebunden entrichten werde.

Was kann jetzt noch passieren?
Muss ich noch weiter reagieren?

Ich muss ja schon gestehen das diese schreiben bei mir ziemlichen Kopfzerbrechen bereiten!

Danke für eure Hilfe

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Muss ich noch weiter reagieren?

Nö. Wie oben steht. Nur das bezahlen, was nachvollziehbar ist und die Kostendopplung ignorieren.

Zitat:
Ich muss ja schon gestehen das diese schreiben bei mir ziemlichen Kopfzerbrechen bereiten!

Willkommen in der Inkasso-Welt. Eine Welt aus Magiern, Hütchenspielern und Blendern. Schaumschlägern, Lauwarme-Luft-Verbreitern und Möchtegerns.
Nochmal: Die Kostendopplung ist verboten. Da gibt es Urteile vom Bundesgerichtshof dazu.

Ich würde nun (nachdem die noch offene Schuld überwiesen wurde, aber natürlich ohne die Inkassokosten) folgendes machen: Das fürs Inkasso zuständige Aufsichtsgericht ausfindig machen. Dort Beschwerde einreichen. Tenor: A) Das Inkasso verstößt massiv gegen das RVG durch vorsätzliche Kostendopplung mit Anwälten. B) Das Inkasso hat keine Sachkenntnis und Fachkenntnis, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, da es offenbar zwingend auf die Zuhilfe eines Anwalts angewiesen ist. Das Gericht möge daher von Amts wegen die Lizenz entziehen.
Zudem: Anwaltskammer des Anwalts anschreiben und dort würde ich mich ebenfalls wegen der Kostendopplung beschweren (vorsätzlicher Verstoß gegen das RVG und vorsätzliches Anlügen von Schuldnern, dass man grundsätzlich beide Gebühren zahlen muss).

Dann beobachte man ein gar lustiges Schauspiel mit welchen Ausreden (war alles nur ein Versehen u.ä. kommt dann) die sich zurückziehen. Merke: Du bist am längeren Hebel, sobald du die restlichen Raten bezahlt hast. Denn die wollen etwas von dir, nämlich noch mehr Geld. Das müssten sie aber einklagen und dann müssten sie etwas begründen, was verboten ist. Ich habe bisher noch kein einziges Inkasso gesehen, was so dreist ist, überhaupt eine Klage wegen Kostendopplung zu probieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb418673-75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 15x hilfreich)

Guten Tag.

Nach meiner Zahlung kam lange Zeit nichts, jetzt ein sehr gnädiges, fast schon freundliches schreiben mit der Bitte um Zahlung. Zwischenzeitlich wurde von Seiten des Anwalts hoch gefahren.

https://www.dropbox.com/sh/hrhzc4lg634ha82/AABBirkeDeUZYAuho1dVLKPHa?dl=0

Was mach ich jetzt noch? Warten oder reagieren?
Ich möchte das Ding endlich aus der Welt haben und nicht ständige nervige Briefe bekommen...

Vielen Dank vorab!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte das Ding endlich aus der Welt haben und nicht ständige nervige Briefe bekommen...

Lies nochmal meinen Beitrag über dem deinen. Beschwerden beim Aufsichtsgericht des Inkassos und bei der Anwaltskammer können Wunder bewirken.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Und klär uns mal auf wie die Hauptforderung überhaupt errechnet wurde! Sehr häufig wird eine unrichtige Hauptforderung gestellt. Im besten Fall ist die Forderung schon überzahlt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Gegenseite hat sogar schriftlich bestätigt das Du den Inkassogebühren widersprochen hast ;)

Lass Dir keinen Bären aufbinden
Vorgerichtliche Inkassogebühren sind grundsätzlich nicht zusätzlich zu den RA Gebühren zu zahlen
http://www.test.de/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-0/

-- Editiert von thehellion am 15.09.2015 11:27

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.944 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen