eso Forderung aus dem Jahr 2017

22. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin2409
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
eso Forderung aus dem Jahr 2017

Hallo an alle ....
Ich bekam im November 2021ein Brief von dem EOS Inkasso Hamburg dass mir die Telekom einen Betrag von 384 in Rechnung stellt, weil irgendwelche Rechnungen aus dem Jahr 2017 nicht bezahlt wurden waren.
Kurze Geschichte... Ich zog im Juli 2010 in eine WG in FFO da wohnte ich für ca. 5 Monate ... Es gab bereits Internet und Telefonanschlüsse ... Angeblich habe ich am 3.11.2010 einen Vertrag mit der Telekom abgeschlossen dieser wurde auch bis Juni 2017 bezahlt und dann nicht mehr und deswegen hat dieses Inkasso Unternehmen mich jetzt angebliche ausfindig gemacht.

Jedenfalls legt ich Wiederspruch ein und verlangte die Vertragsunterlagen, diese habe ich bis heute nicht erhalten.
Im April kam eine Email von EOS dass die Telekom auf den vollen Betrag verzichten wurde und nur noch 180€ nehmen würde.
Darauf reagierte ich nicht
Gestern um 23:45 !!! Kam eine Mail das ich eine Woche Zeit habe den vollen Betrag zu bezahlen.
Ich war bei der Telekom da sind keine offenen Beträge zu verzeichnen , meine Schufa ist positiv...
Das kann doch nur ein schlechter Witz sein oder?
Sollte ich das bei der Polizei anzeigen?
Oder ist das wirklich richtig?

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2514 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2409):
Jedenfalls legt ich Wiederspruch ein

Nachweislich? Wenn ja würde ich die Kommunikation einstellen. Wenn nicht nachweisbar würde ich einmalig ein Fax oder Einschreiben schicken, der Forderung widersprechen, ebenso der Datenweitergabe und dann schweigen.

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#2
 Von 
Kerstin2409
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Widerspruch erfolgte per Email , seitdem kommunizieren sie auch nur noch per Mail.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124676 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2409):
Der Widerspruch erfolgte per Email

Als hat man wohl keinen Zustellnachweis?

Als erstes würde ich entsprechend Anzeige wegen Betruges erstatten und die Bestätigung über die Erstattung der Anzeige als Kopie dem Schreiben anheften.

Dann nochmal entsprechendes Schreiben mit Zustellnachweis ans Inkasso und abwarten was passiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Kerstin2409
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Super danke dann werde ich das gleich morgen in die Wege leiten.
Ich habe gelesen dass Ansprüche nach 3 Jahren verjähren? Ist das soweit Richtig oder ist das in meinem Fall gar nicht relevant?
Viele liebe Grüße

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124676 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2409):
Ich habe gelesen dass Ansprüche nach 3 Jahren verjähren?

Da hat man falsches gelesen.

Zum einen passiert die Verjährung nicht automatisch, man muss die Einrede der Verjährung erheben.

Zum anderen sind es 3 Jahre zum Ende des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.
Wenn die Forderung also zum 01.01 entstanden ist, sind es sogar fast 4 Jahre.

Und wenn es einen Titel gibt, beträgt die Verjährung mindestens 30 Jahre.



Zitat (von Kerstin2409):
ist das in meinem Fall gar nicht relevant?

Das kann man derzeit noch nicht seriös sagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Bevor man hier mit "Anzeigen" um sich wirft, wie wäre es denn mal damit, eine Kopie des Titels beim Inkasso anzufordern?

Im gleichen Schreiben, kann man dann sofern kein Titel vorgelegt werden kann

1. der Forderung widersprechen
2. hilfsweise die Einrede der Verjährung erheben

dann abwarten ob und wenn was vom Inkasso noch kommt.

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#7
 Von 
Kerstin2409
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bevor man hier mit "Anzeigen" um sich wirft, wie wäre es denn mal damit, eine Kopie des Titels beim Inkasso anzufordern?


Bin auch kein Freund von Anzeigen ... Ich werde heute nochmal ein Schreiben aufsetzen ... Und es per Einschreiben wegschicken

Was mich noch irritiert ist dass die Telekom keine offenen Posten hat , das wird wohl rausgelöscht wenn es zum Inkasso geht?
Und wie schon oben geschrieben ist meine Schufa positiv müsste da nicht was drinen stehen wenn da was offen wäre?

Danke jedenfalls schonmal für die Hilfe

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2409):
Was mich noch irritiert ist dass die Telekom keine offenen Posten hat , das wird wohl rausgelöscht wenn es zum Inkasso geht?


Kann mehrere Ursachen haben.

1. Es gab nie eine Forderung
2. Forderung wurde ans Inkasso verkauft

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#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2415 Beiträge, 372x hilfreich)

Also wenn das noch außergerichtlich ist, dann haben wir jetzt einen Catch-22.

Der Ursprungsgläubiger hat hier bestätigt, keine offenen Forderungen zu haben (hoffentlich hat man das auch nachweisbar!).

Wenn das Inkasso also im Namen des Gläubigers agiert, dann ist deren Gläubiger seinem Inkassobüro mit dieser Mitteilung in den Rücken gefallen.

Jetzt könnte es natürlich sein, dass der Gläubiger die Forderung verkauft hat und sie zurecht aus seiner Sicht nicht mehr existiert. Dann ist aber das Inkasso in eigenem Namen tätig und dafür gibt es keine Inkassokosten.

-- Editiert von Kalanndok am 23.05.2022 12:13

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#10
 Von 
Kerstin2409
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute sowohl die Telekom als auch die ESO nochmalig angeschrieben und warte was als nächstes passiert ...
Furchtbar sowas als hätte man es nicht schon schwer genug
Ich danke aber dennoch allen hier für die Antworten das ist sehr hilfreich!

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