fORDERUNG RECHTENS?

29. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Maria123439w
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 12x hilfreich)
fORDERUNG RECHTENS?

Ich wende mich noch mal an Euch, weil mir hier schon einmal schnell und kompetent geraten wurde. (Hierfür meinen Dank!)

Für die entstandenen Mahnkosten eines Lieferanten in Höhe von 8,00 Euro, die ich bei Rechnungsbegleichung NICHT mit überwiesen habe, verlangt Inkassoinstitut Debitor-Inkasso-GmbH nun 57,00 Euro von mir.

Ich wußte zunächst gar nicht, um welche Forderung es überhaupt geht, da ich alle Rechnungen an den Lieferanten von Tiernahrung beglichen hatte.

Heute nun nach Nachfrage erfuhr ich, dass es sich um die 8,00 Mahnkosten handelt, die ich seinerzeit nicht mit bezahlt habe.

Der Lieferant teilte mir mit, dass die 8,00 einmal und dann noch 8,00 Euro wegen der Weitergabe an das Inkassoinstitut (also Kosten für den Lieferanten) gerechtfertigt seien. Das kann ich ja noch nachvollziehen - nicht aber, dass ich jetzt als Kosten für die Einforderung von Mahnkosten 41,00 zusätzlich zahlen soll.

Ist es überhaupt berechtigt, auf Mahnkosten Mahnkosten zu erheben?

Ich fühle mich hier ungerecht behandelt. Schließlich hat mir der Lieferant niemals mitgeteilt, dass er auf seinen Mahnkosten besteht und diese bei Nichtzahlung an ein Inkassounternehmen weiterleitet.

Wisst Ihr Rat?
Herzlichen Dank im voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Von wann ist die eigentliche Forderung ?

lg

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maria123439w
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo The Hellion!
Die Rechnung ist vom 27.12.06. Bezahlt hab ich sie, - zugegebenerweise zu spät - im April 07. Ohne Mahnkosten.

lg :)
maria...

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann würde ich kommentarlos die 16 € direkt auf das konto des Lieferanten überweisen und das Inkassoschreiben zunächst ignorieren
Damit ist der Lieferant m.M sehr gut bedient !
Dem Inkassobüro würde ich nach Erhalt des nächsten Briefes mitteilen das ich
die Forderung vollumfänglich zurückweisen - Ich würde
hier ebenfalls der Kontaktaufnahme per Telefon ausdrücklich untersagen
Eine erfolgreich geführte Klage explicit wg Inkassogebühren hat es m.W noch nicht gegeben

lg




0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maria123439w
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo TheHellion!
Sie haben mir so schnell geantwortet - nun bin ich ungedulidg zu erfahren, welche Bedeutung das Datum hat, an dem die Rechnungslegung erfolgte?

:???:

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wollte erst mal hören ob die Sache evtl verjährt ist
(3 Jahre)

lg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Maria123439w
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 12x hilfreich)

Da haben wir die Antwort wohl zeitgleich verfasst...

Danke für Ihren Rat.
Soll ich die Mitteilung, die Forderung vollumfänglich zurückzuweisen schriftlich und per Einschreiben vornehmen?

Sowie auch den Hinweis, mir telefonische Kontaktaufnahme zu verbieten in schriftlich er Form verfassen?

Eine andere Frage noch: Wer gibt diesen Gierschlunden eigentlich das Recht, ihre Gebühren und ihre Vorgehensweisen willkürlich, ohne Regelung zu erheben?


Vielen Dank für den Rat.
Ich werde es so machen.

Und dann mal sehen. Notfalls hab ich ja noch dieses Forum und Ihren Rat hoffentlich auch!

Danke

maria...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Alles in einen Rutsch
Fax UND email ist kostengünstig und schnell

lg


-----------------
"Ich Könnte mich auch irren - was aber sehr sehr sehr selten ist"

-- Editiert von thehellion am 29.06.2007 22:50:21

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