fremdes Eigentum gepfändet - was nun?

11. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
S.Wahl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
fremdes Eigentum gepfändet - was nun?

Guten Tag zusammen!

Ich bin ein wenig verzweifelt:
Vor einem knappen Jahr habe ich einem guten Freund einen Laptop und einen PDA für seinen Job geliehen. Inzwischen ist er allerdings arbeitslos und wohl auch hoch verschuldet. Bei ihm wurde eine Pfändung durchgeführt, und natürlich haben die von der Stadtkasse erstmal MEINE Sachen mitgenommen, da er sonst fast keine Wertgegenstaände hat...
Bei der Pfändung hat er angegeben das es nicht sein Eigentum ist.
Der Sachbearbeiter vom Amt hat mir nun mitgeteilt, das es an mir ist zu beweisen das die sachen auch wirklich meine sind...allerdings sagt er weiter das z.B. eine Quittung oder ein Beleg (selbst mit meinem Namen drauf) nicht ausreichend seien... Ich könnte die Sachen ja für kleines Geld an meinen Freund weitergegeben haben...
Wie kann ich sonst noch beweisen das die Sachen mir gehören???

Gruß,

Stefan

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Na wenn sich der SB da mal nicht ein wenig zu weit aus dem Fenster lehnt. Mit "könnte und hätte....." ist es hier nicht getan.

Wenn Du belegen kannst, daß die Sachen Dir gehören, lege die Beweise vor und widersprich der Pfändung Deines Eigentums.

Daß Du sie veräußert haben sollst, müßte man Dir dann beweisen. Wer was behauptet, muß es beweisen.

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#2
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hi,

*vorrednerzustimm*

der GV hätte die Sachen eigentlich gar nicht mitnehmen dürfen, wenn der Freund ihn darauf hingewiesen hat, dass diese nicht ihm gehören. (Ich kann das aber verstehen, sonst würde jeder Schuldner immer sagen, die wertvollen Teile müssen stehen bleiben, die gehören ihm nicht.)

Du solltest dem Sachbearbeiter einen geeigneten Beweis (Kaufbelege...) liefern, dass die Teile Dir gehören. Vorsichtshalber (wenn Du gern mit Paragrafen um Dich wirfst) kannst Du ja sagen, daß Du, wenn man Dir die Sachen nicht umgehend herausgibt, eine sogenannte Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO ) anstrebst. In diesem Verfahren kannst Du z.B. auch Zeugen benennen, die das Eigentum bestätigen können. (Keine Sorge, zu einem Prozess wird es sicher nicht kommen)

Gruss Hans-Jürgen
***

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#3
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

na viele versuchen wirklich mit diesem Trick ihr Hab und Gut vor der Pfändung zu retten.
Das Verhalten der Gerichtsvollziehers finde ich aber dennoch dreist. Ob er juristisch gesehen im Recht ist ,weis ich nicht. Hier würde mich mal die Meinung eines Rechtsanwaltes interessieren ,wie ein solcher Streit wohl enden wird.
Andere Frage:
Ist es eigendlich möglich ,wenn der GV vor der Türe steht ,ihm zu sagen "Kommen Sie an einem anderem Tag vorbei ,wir machen einen Termin, ich habs grad eilig und muß sofort weg". Wenn der GV kommt und keinen antrifft ,dann hinterläßt er doch meist auch eine Nachricht ,das er später wiederkommt.

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#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

selbstverständlich ist der gv im recht, was beim schuldner ist wird angenommen, dass es ihm auch gehört (eigentumsvermutung gem. § 1362 BGB )

im übrigen werden die geräte nicht gelich weggenommen sondern vorrst mit einem pfandsiegel versehen.

zu deiner 'ich habs grad eilig sache' solltest du dir evtl überlegen, dass der gv nicht umsonst ist und DU ihn letzten endes bezahlt - blöde ausreden gibt es immer aber nutzen tun sie nicht viel.

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#5
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

"zu deiner 'ich habs grad eilig sache' solltest du dir evtl überlegen, dass der gv nicht umsonst ist und DU ihn letzten endes bezahlt"

Ich denke mal ,das einer der so viele Schulden hat das der GV kommen muß,
kein Interesse daran hat den GV zu bezahlen.
Der GV kann dann versuchen auf dem zivilem Wege seine Gebüren einzuklagen. Wenn er eh nichts pfänden kann und noch andere Schulden bestehen ,dann bleibt er Erfolglos.

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

"Der GV kann dann versuchen auf dem zivilem Wege seine Gebüren einzuklagen. Wenn er eh nichts pfänden kann und noch andere Schulden bestehen ,dann bleibt er Erfolglos. "

Die anfallenden Kosten trägt in einem solchen Fall der Gläubiger. Der Schuldner ist zwar zur Zahlung verpflichtet, allerdings kommt es leider oft vor, dass der Gläubiger, zumindest vorerst, auf den Gebühren sitzen bleibt.

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#7
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Mir ist es mal ähnlich ergangen und zwar mit dem Finanzamt. Da hatte der GV Sachen bei meinem Onkel gepfändet, die mir waren, aber wegen Platzmangel bei meinem Onkel standen. Ich habe eidesstatlich versichert, daß es meine Sachen sind, weil ich keine Belege mehr hatte. Ich konnte die Sachen noch am gleichen Tag wieder abholen.

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#8
 Von 
S.Wahl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen!

Danke für die Antworten. Ich habe dem SB Steuerunterlagen (hatte einen der Gegenstände als Werbungskosten schonmal abgesetzt), Quittungen (von Aldi, leider ohne Namen) und einen Passierschein von meiner Arbeitsstelle vorgelegt.

Ich habe sofort einen Termin zur Abholung meines Eigentums bekommen! Juhuu!

Gruß,

Stefan

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#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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