gasschulden

7. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb453273-17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gasschulden

Was kann ich machen wenn ich gasschulden habe haben sogar versucht mit den Stadtwerken zu sprechen wegen einer ratenzahlung aber sie lassen sich nicht darauf ein habe ein kind von 12 Jahren

-- Editier von fb453273-17 am 07.11.2016 16:21

-- Editiert von Moderator am 07.11.2016 16:58

-- Thema wurde verschoben am 07.11.2016 16:58

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Gehen Sie zu einer Schuldnerberatung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Gehen Sie zu einer Schuldnerberatung.

Das ist die einzig passende Antwort, denn Schulden beim Gaslieferanten haben mit Mietrecht nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ein paar Infos zur Forderung dürften es schon sein, wenn man ihnen helfen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Sofern H4 bezogen wird, kann das Jobcenter ggf. einen Kredit zur Begleichung der Schulden und Abwendung einer Sperre beantragt werden.
Darüber hinaus ist eine Sperre der Gasversorgung in den Wintermonaten nicht erlaubt, schon gar nicht, wenn ein Kind involviert ist.

aber der Vollständigkeit halber: Haben sie die Rechnungen vorher überhaupt mal bezahlt, oder konnten sie die hohen Kosten nur anteilig zahlen und hat sich dadurch ein Rückstand ergeben?

Das JC hilft nur dann, wenn eine Wiederholungsgefahr auszuschliessen ist, also in der Vergangenheit regelmässig Zahlungen erfolgt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Natürlich darf Gas genau wie Strom auch im Winter abgestellt werden unter bestimmten Voraussetzungen.

@TE mach mal Angaben wie hoch der Rückstand ist, wie dieser Zustande kam und von was du lebst. Zahlst du derzeit Raten?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Nein, es darf für gewöhnlich nicht gesperrt werden, da das in der oben genannten Konstellation eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Siehe auch das Versorgungs-Gesetz dazu. Eine Mutter mit Kind Im Winter in einer unbeheizten Wohnung wird garantiert als Härtefall durchgehen.

Zu beachten ist dabei, die Vorgeschichte, daher hatte ich gefragt, wie es zum Rückstand gekommen ist.

-- Editiert von Albarion am 08.11.2016 12:40

0x Hilfreiche Antwort

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